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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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seiner ganzen Wesenheit mit den thatsächlichen Verhält nissen in offenbarstem Widerspruche stehen würde. Ich will das Wesen und nicht den Schein; ich will also eine leben dige und lebensfähige Grundlage, und wenn Herr Kam- merhcrr von Erdmannsdorff vorhin das Gleichniß vom Rockauszichen gebrauchte, so will ich nicht auch die Weste dazu haben, sondern ich will einen anderen, besseren Rock gewähren. Wenigstens ist das meine Auffassung der Sache, mein Wunsch und meine Ansicht. Uebrigens die 3000 Steuereinheiten würden, insofern sie als Basis für die Feststellung des Begriffs für den großen Grundbesitz an genommen werden sollten nack unseren Vorschlägen, ebenso gut unllr die Garantie der Verfassung treten und also für die Zukunft dieselbe Gewähr besitzen, wie die gegenwärti gen Rechte der Rittergutsbesitzer in Beziehung aus ihr Wahlrecht für die Erste und Zweite Kammer, die auch keine andere und bessere Garantie haben, als die Verfas- sungsurkundc. Herr von Erdmannsdorff hat nun ferner noch den Antrag gestellt: er wünsche eine Vermehrung der vom König zu ernennenden Mitglieder der Ersten Kammer von 10 auf 15. Ich kann diesem Anträge ebenso, wie dem An träge des Herrn Kammcrherrn von der Planitz allerdings nur ablehnend entgegentreten. Die verschiedensten Vor schläge lassen sich allerdings in mannichfacher Beziehung denken, gestalten und auch mit sehr guten Gründen moti- viren; dennoch, meine Herren, Möchte ich Ihnen anrathen, sich in Ihren Vorschlägen und Beschlüssen wo möglich nicht zu weit von den Vorschlägen und Beschlüssen der Majori tät der jenseitigen Kammer zu entfernen, um hernach den noch vielleicht in dem Vcreinigungsvcrfahren wieder zu- rückkchren zu müssen, was ich für die Haltung und Stel lung der Ersten Kammer in dieser Frage nicht für an gemessen erachten kann. Ob insbesondere 4000 oder 3000 Steuereinheiten als Basis für den Begriff des großen Grundbesitzes für die Zukunft gewählt werden, nun, meine Herren, das ist eine Sache, über die sich viel streiten läßt, was richtiger sei; indessen muß ich doch den Ansichten, die der Herr Abg. Rittner ausgesprochen hat, beitreten, daß, wenn man 4000 Steuereinheiten für die Stimmberechti gung zu den Wahlen für die Erste Kammer vom Grund besitz künftig verlangen wollte, es doch Etwas zu viel ver langt sei und namentlich dadurch eine zu große Anzahl von Rittergütern schon mittlerer Größe ausgeschlossen werden würde. Herr Kammerherr von Erdmannsdorff hat noch die Besorgniß ausgesprochen und mir gewissermaßen Vorwürfe darüber gemacht, daß durch unseren Vorschlag auch selbst .unsere Kreisvertretung gebrochen werden würde. Ich bin nicht der Ansicht; ich glaube, dies liegt ganz und gar nicht in unseren Vorschlägen. Die Kreisvertretüng umfaßt nicht allein die Ritterschaft; die allgemeinen Kreisstände sind zusammengesetzt aus Rittergutsbesitzern und Städten. Die Wahlkörperschast für dir Wahlen zum Landtage seiteu der Rittergutsbesitzer ist eine andere,als dieKörpcrschaftDerer, die das Recht haben, auf dem Kreistage zu erscheinen; so gar jetzt schon beruht die erstere zum großen Lheil auf einer anderen Grundlage für den Stand der Ritterguts besitzer. Um zum Landtage mit wählen zu können, dazu gebört vor allen Dingen die sächsische Staatsangehörigkeit; zu dem Rechte des Erscheinens auf dem Kreistage gehört Nichts, als der Eintrag als Besitzer eines Rittergutes, ohne daß gefragt wird, ob der Betreffende säcbsischer Staats angehöriger ist oder nicht; ebenso finden noch z. B. rück sichtlich des Alters und sonst manche andere Unterschiebt statt in Bezug auf die Berechtigung zum Wählen für den Landtag und in Betreff des Rechtes, auf dem Kreistage zu erscheinen. Außerdem muß ich Herrn von Erdmannsdorff noch darauf aufmerksam machen, daß z. B. in der Lausitz außer den Besitzern der Rittergüter und den Vertretern der Städte auch der Bauernstand auf dem Provinzial landtage vertreten ist; wir kommen hier auf Verhältnisse, die auf einem ganz anderen Felde liegen, als die gegen wärtige Frage. Außerdem würden bei der Frage über die Umgestaltung der Krcisstände auch noch Vermögensrechte in Frage kommen. Dies also zur Widerlegung der Ansicht, daß unmittelbare Folge des von Herrn Bürgermeister Hennig und mir gemachten Vorschlags die Aufhebung der kreisständischen Vertretung und der Krcisstände überhaupt sein würde. Herr von Poseru gestern und Herr Kammer herr von Mctzsch heute haben noch einen Vorwurf indirect gegen mich erhoben, indem sic meine Eigenschaft als Kreis vorsitzender des Meißner Kreises betonten unv gleichsam mir cinhaltcn wollten, wie ich es verantworten könnte als Kreis vorsitzender des Meißner Kreises, einen solchen Vorschlag zu machen, wie ich cs gcthan habe. Ich habe den Herren darauf zu antworten: Se. Majestät der König hat mich als Abgeordneten und Vertreter des Landes hier mit in die Kammer berufen; abernicht als Vertreter eines einzelnen Standes. Ich habe Kraft meines Eides, wie auch Herr Rittner vorhin darauf hingewiesen hat, hier zu erwägen, was ich für das allgemeine Beste als richtig zu erfassen und zu erachten habe; das allein kann nur meine Richt schnur sein und nach diesem Ermessen ist mein Vorschlag gemacht worden. Ob er nun Ihre Zustimmung erlangt, liegt auf einem anderen Felde. Es ist nicht immer leicht, seinen nächsten Freunden in ihren Ansichten entgegcntrcten zu müssen, wenn man andererUeberzeugung ist; es kann mich dies aber nicht abhalten., Das zu thun, was ich für richtige für zweckmäßig und für angemessen erachte. Uebrigens mache ich denHerrn Kammerherpn von Erdmannsdorff noch auf einen Umstand aufrüerksam und trifft dies mit einem Punkte zusammen, den bereits Herr Rittner erwähnt hat. Ich habe Mich schon im 'Jahre 1851, bei der damaligen Verhandlung über die Umgestaltung unscrcrVcrfassung in gleichem Sinne ausgesprochen, wie ich ihn jetzt in dem.
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