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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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gemachten Vorschläge niedergclegt habe, und bin also bei der damals von mir hier in dieser Kammer öffentlich aus gesprochenen Ansicht stehen geblieben. Wenn die Stande des Meißner Kreises an Ritterschaft und Städten mich dennoch einstimmig zu ihrem Kreisvorsitzenden gewählt haben — HerrKammcrherr von Erdmannsdorff befand sich auch darunter—, so haben die Herren wenigstens gewußt, was meine Ansicht über diesen Punkt ist. Professor Orr Heinze: Ich werde mir nur wenige Worte erlauben und zwar dieselben gegen den Antrag des Herrn Kammerhcrrn von Erdmaunsdorff richten. Der An trag weicht von dem bisher Bestehenden weiter ab, als der Antrag, den ich in Gemeinschaft mit Herrn Geh. Rath von König vertrete, schon deswegen kann ich mit dem An träge des Herrn Kammerherrn von Erdmannsdorff nicht stimmen. Der Antrag geht ferner, um einen processualifchen Ausdruck zu benutzen, nicht ultra petita partium; aber ultra petita evronav, und Herr Kammerherr von Erdmannsdorff weiß aus seinen eigenen Erfahrungen in der Finanzdepu tatton nur zu gut, daß es immer etwas Eigenthümliches an sich hat, mehr darzubieten, als von der anderen Seite verlangt worden ist. Herr Kammerherr von Erdmannsdorff hat sodann ausgeführt und ich stimme darin vollkommen mit ihm überein, daß für diese Kammer die Ergänzung einer Lücke durch Hereinziehen von Capacitäten ans dem Kauf manns- und Fabrikstande und gewiß auch aus anderen Ständen, die er beispielsweise aufzählte, wüuschcnswerth sei. Allein, wird der Herr Kammerherr von Erdmanns- dvrsf, wenn er alle diese Stände ausgiebig berücksichtigt haben will; mit den fünf von der Krone in die Erste Kam mer frei zu wählenden Mitgliedern ausreichen?- Ich sollte meinen, die Consequenz einer solchen Ausbreitung-würde eher auf zehn, als auf fünf von der Krone frei zu wählende Mitglieder für die Erste Kammer hinführen. Ich gestatte mir, noch einen Punkt zu berühren, der einigermaßen delicater Natur ist, über den ich aber nicht schweigen kann und will. Würde nämlich der Antrag des Herrn Kammer herrn angenommen, sofürchteich, es wird das in der Zweiten Kammer und überhaupt außerhalb der Ersten Kammer den Eindruck machen können, als ob es dem Stande der Ritter gutsbesitzer vorzugsweise darauf ankäme, von den zehn bisher durch die Krone aus diesem Stande zu wählenden Mitgliedern Nichts aufzugeben, sondern diese ganze Ziffer beizubeyalten. Ich habe gesagt: es ist möglich, daß eine derartige Mißdeutung dem eingereichten Anträge unter gelegt wird. Ich möchte übrigens noch daran erinnern, daß nach dem Geiste der Verfassung, wenigstens nach dem Vcr- sassüngsentwurf der Ernennung von zehn Grundbesitzern durch die, Krone ganz andere Ideen untergelegen haben. Der Verfassungsentwurf — es sind drei Zeilen, deronVor- lefung mir wohl gestattet ist!— lautet an dieser Stelle : „Die Besitzer solcher im Königreich Sachsen gelegenen Rittergüter, welche auf diesen ein schuldenfreies und untheilbares Familienftdeicommiß von wenigstens jährlich 4000 Thlr. reinem Einkommen errichtet haben, insofern ihnen der König deshalb die erbliche Standschaft ver leiht." An die Stelle dieses Projects ist die gegenwärtige Nr. 14 des §. 63 getreten. Ich gebe zu, der Vorschlag des Herrn Kammerherrn von Erdmannsdorff hat einen großen Vor zug, nämlich den, daß dann augenscheinlich der Personal bestand der Ersten Kammer in Zukunft derselbe bleiben kann und bleiben muß, der er jetzt ist. Daß er derselbe principiell bleiben muß, darüber sind wir wohl Alle ein verstanden. Ich fürchte nur, wenn man sich zum Vorschläge desHerrnKammerhcrrnvonZehmen und dcsHerrnBürger- meister Hennig bequemt, dann wird man sich wohl in ge wisse materielle Widersprüche leicht verwickeln können. Diesen materiellen Widersprüchen geht das Amendement des Herrn Kammerherrn von Erdmannsdorff entschieden aus dem Wege. Allein ganz ebenso wird diesen Wider sprüchen durch Annahme des von Herrn Geh. Rath von König und von mir gestellten Antrags vorgebeugt. Der Antrag des Herrn Kammerherrn von Erdmanns dorff würde, falls er angenommen werden sollte, um mich so auszudrücken, allerdings nur in kleinem Maßstabe einen Pairsschub zur Folge haben. Diese Maßregel ist bekanntlich anderwärts ein sehr beliebtes Mittel, um Ma joritäten zu gewinnen. Db aber die gleichzeitige Ernen nung einer namhaften Anzahl von Mitgliedern der Ersten Kammer an und für sich räthlich, ob sie namentlich dem An sehen der Ersten Kammer zuträglich ist, das will ich da hingestellt sein lassen. Ich gebe zu, der Antrag des Herrn Kammerherrn von Erdmannsdorff empfiehlt sich vielleicht trotz alledem von mehr, als einer Seite; immer hin aber möchte ich der Ansicht sein, cs sei wenigstens ge genwärtig noch nicht angezeigt, auf diesen Antrag einzu gehen; es sei vielmehr räthlich, abzuwarten, ob dieser Antrag vielleicht zwischen dem gegenwärtig zu fassenden Beschluß und dem Beschluß der anderen Körperschaft, der wir Rech nung zu tragen haben, vielleicht dereinst in der Mitte liegen wird. Bürgermeister Hirschberg: Herr Präsident! Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident von Friesen: Es ist auf Schluß der Debatte angetragen worden. Ich frage die Kammer: ob dieser Antrag unterstützt wird? — Der Antrag ist hinreichend unterstützt: -— Hat Jemand über den Antrag selbst Etwas zu erwähnen? Professor vr. Heinze: Meine Herren! Ich habe nicht-die Absicht, Lei diesem Paragraphen auch nur ein einziges Wort noch zu sprechen; aber ich sollte meinen, wenn es sich nm einen Gegenstand von solcher Wichtigkeit handelt, wäre es doch doppelt bedenklich, den Antrag auf
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