Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Budget für 1864 bis 1866 betrug 3A Millionen. Das würde hier, wenn nur dasselbe Verhältnis;, wie in früheren Jahren eintrcten würde, einen Mehrertrag für die drei jährige Finanzperiode von A Millionen ergeben. Ich er wähne außerdem noch die Eisenbahnnutzungen; der Voranschlag war in den Jahren 1861 bis 1863 4^ Mil lionen, der Ertrags laut Rechenschaftsbericht von 1861 bis 1863 betrug in runder Summe 9 Millionen, das Postulat laut Budget 1864 bis 1866 betrug 6 Millionen. Meine Herren! Fassen Sie nur diese beiden Positionen ins Auge, so glaube ich doch, daß eine übergroße Ängst lichkeit in Bezug auf die Staatseinnahmen heute nicht Platz greifen darf, wenn es sich eben darum handelt, daß vielleicht Summen von 100,000 und 150,000 Thlr. bei den heute verhandelten Steuern in Wegfall kommen. Ich gebe nun ganz gern zu, daß durch die Ereignisse des vo rigen Jahres und bei dem Stande des jetzigen Jahres die Einnahmequellen nicht steigen werden; aber ich glaube doch, daß, wenn, wie bereits früher bemerkt, wir Ruhe und Frieden behalten, wir jedenfalls über das Postulat von 1864 und 1866 kommen dürften, und deshalb glaube ich auch, daß die finanziellen Bedenken, welche der Herr Finanzminister in Bezug auf den Wegfall einzelner klei nen Summen hier angeregt hat, am Ende nicht so erheb lich sein dürften. Abg. Fahnauer: Meine Herren! Obgleich ich nicht soweit gehe, zu sagen : Grau ist alle Theorie! so glaube ich doch, daß man die Praxis mit der Theorie verbinden müsse, und cs liegt hier ein Fall vor, daß gerade in dieser Beziehung zwei Sachverständige, die Abgg. Ochmichen undUhlemann, in Widerspruch mit einander gerathen sind. Der Mg. Uhlemann hat gesagt: ein mageres Stück Vieh, und das mit Recht, habe so und so viel Trockensubstanz weniger, und darum wolle er die Steuer ermäßigt haben bis zu 300 Pfund. Der Abg. Oehmichen hat gesagt, daß er eine Ermäßigung haben wolle, weil das Vieh an der Grenze viel kleiner wäre; aber daraus kann er nicht be weisen , daß es auch nicht denselben Fettgehalt und die selbe Trockensubstanz enthalte, wie ein fettes. Ich werde mit der Regierung gehen aus dem Grundsätze, weil wir hier eine Steuererhöhung, nicht eine Ermäßigung beschließen wollen. Wir würden sie aber beschließen, wenn wir den Grundsätzen der Deputation genügen wollten. Ein Glei ches findet meiner Ansicht nach mit den Schweinen statt. Der Abg. Thümer.hat gesagt, es wäre vollständig richtig, ' wenn auch bei den Schweinen der Satz von 150 Pfund auf die Hälfte ermäßigt würdö. Nimmt man aber die Praxis, so werden Sie finden, daß namentlich im Sommer die Fleischer selbst durchgängig kleinere Schweine schlach ten von 120 bis 150 Pfund. Nun kann ich aber doch Das nicht zugestehen, daß Der, welcher noch im Stande ist, ein Schwein zu schlachten von 150 Pfund, ärmer sei, als Einer, der es beim Fleischer Pfundweise kauft. Es würde aber dieser dann mehr Steuern geben müssen und darum halte ich es für gerechtfertigt, daß der Satz von 1 Thlr. für ein Schwein durch die Kammer beliebt werde, sowie ich es vollständig für gerechtfertigt halte, wenn man der Negierung beipslichtet und bis auf 200 Pfund nach dem jetzigen Tarif heruntergeht. PrästdentHaberkorn: Es hatNiemand weiter das Wort begehrt. Ich schließe die Debatte über Tarif ch und zwar und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. — Er verzichtet. — Wir gehen zur Fragstellung über. Ich frage die Kammer: r» „Genehmigt dieselbe den Tarif sub st: H.. Schlachtsteuer: 1) Für einen Ochsen: a) in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz 7 Thlr., b) in den übrigen Städten und auf dem platten Lande 6 Thlr.?" Einstimmig. Ferner zu Satz 2 des Tarifs würde ich die Frage zunächst auf das Deputativnsgutachten richten; das ist nämlich die klciüste Summe, welche dann in Einnahme kommen würde; wird der Deputationsvorschlag abgelehnt, so gehe ich zu 200 Pfund über; würden auch diese ab gelehnt, so gehe ich dann zur Regierungsvorlage über. Ich frage also die Kammer: „Genehmigt dieselbe den Tarif sub ch: H.. Schlachtsteuer. 2) für die übrigen Gattungen des Rindviehes (ausschließlich der Kälber und der Kühe von unter 300 Pfund) 4 Thlr.?" Gegen 2 Stimmen. Weiter: „Genehmigt die Kammer Punkt 3 des De putat! onsvorsch lag s: 3) für Kühe bei einem Gewichte von unter 300 Pfund 2 Thlr.?" Gegen 2 Stimmen. Hiermit ist Punkt 2 des Entwurfs Taris ch abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 3 des Tarifs nach dem Ent wurf, rücksichtlich dessen unsere Deputation vorgeschlagen hat, die Steuer für ein Kalb zu 10 Ngr. abzulehnen. „Will die Kammer also diesen Punkt 3 „„für ein Kalb 10 Ngr."" ablehnen?" Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 4 des Entwurfs und 4 der Deputation. „Genehmigt die Kammer die Steuer für ein Schwein zu 1 Thlr.?" Einstimmig. - „Beschließt die Kammer den Wegfall 5 (des Tarifs) für ein Schaf, einen Schafbock oder Schöps in Höbe von 10 Ngr. Steuer?" Einstimmig.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview