2832 24. v. M. vom Herrn königl. Commissar die Mittheilung eingegangen, daß sich laut Berichts des Gerichtsamts zu Oberwiesenthal der Zustand des Unglücklichen nicht ge bessert hat. Unter diesen Umstanden kann auf ein der artiges Gesuch, da es sich um eine Geldausgabe Seiten des nicht dispositionsfähigen Petenten handelt, die Deputation zu einem anderen Beschlüsse nicht gelangen, als der Kam mer vorzuschlagen, diesePetition auf sich beruhen zu lassen. Präsident Haberkorn: Will die Kammer diese Pe tition auf sich beruhen lassen? — Einstimmig: Ja. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich beraume die nächste Sitzung auf morgen Vormittags 10 Uhr an und setze auf die Tagesordnung: 1) den mündlichen Bericht der außerordentlichen Deputation für die schleswig-holsteinsche Angelegenheit über einen von der Ersten Kammer in dieser Sache gestellten Antrag und 2) den Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung O des Ausgabebudgets, das Departement des Innern betreffend. (Schluß der Sitzung Ul Uhr.) Berichtigung. L.M. I. K. S. 1087 1. SP- 2- 23 v. o. lies nach „Großmächten" „und dem deutschen Bunde".