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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Juristen, daß inan in den gewiß brauchbaren Gesetz entwürfen einen Theil der alten Bäume habe stehen lassen und daß die Schlingpflanzen nicht gänzlich ausgerottet, sondern nur abgehauen worden seien, so zwar, daß sie in nächster Zeit wieder aufschießen dürsten, daß auch unsicht bar die Sümpfe in den neuen Gesetzen sich vorfinden, in welche man versinken könne und daß überhaupt das ganze Terrain noch nicht so vollständig geklärt sei, wie dies zu Wünschen sei, wenn man einmal mit dem Veralteten gründ lich aufraumen will. Meine Herren, das also nur nä roto- ronänM, ohne mein eigenes Urtheil darüber! Wenn nun über die Sache wirklich so steht, so ist es allerdings noth- wendig, daß die Deputation, die das Gesetz prüfen soll, die später darüber berichten soll, sich den Entwurf genau ansehe und sich wohl verständige, ob sie die Annahme der neuen Gesetze und mit welchen Abänderungen empfehlen soll, oder ob das alte noch für einige Zeit fortbestehen'soll. Immerhin wäre mir das noch lieber, als wenn man etwa nach einigen Jahren sagen müßte, daß wir uns bezüglich der zu erwartenden Vortheile geirrt hätten. Glauben Sie nicht, daß ich die Absicht habe, den Männern, die bei der Ausarbeitung der Vorlagen mitgewirkt haben, durch die aus gesprochenen Bedenken Vorwürfe machen zu wollen oder daß ich ihnen nicht die vollständige Befähigung zu solchem Werke zutraue, im Gegentheil weiß ich recht gut, mit welchen Männern wir es dabei zu thun haben; aber ich darf nur nicht verschweigen, daß der Allerbefähigtste zugeben muß, daß eine scharfe Kritik an sein Werk gelegt werde, ja daß er froh sein muß, wenn man etwaige Fehler und Schwächen ausfindet, weil dadurch die Gelegenheit ge boten ist, das Werk besser und vollkommener ins Leben zu führen. Ich möchte die Herren, die mitgearbeitet haben an dem Entwürfe, ersuchen, die Sache doch ja vom neu tralsten Standpunkte aufzufassen. Es gilt ja so wichtigen Gesetzen und Institutionen, daß doppelte und dreifache Berathung gewiß nicht unnöthig erscheint und da soll Jeder sein subjectives Urtheil hingeben und in dem Allge meinen aufgehen lassen. Noch will ich bemerken und glaube, ich werde mich nicht irren, wenn ich behaupte, mit den jetzigen Behörden oder vielmehr bei der bestehenden Organisation derselben können wir die vorgelegten Ent würfe nicht einführen, wir müssen gewiß gleichzeitig die Justizbehörden gänzlich reorganisiren. Ohne das, denke ich, fahren Wir uns fest und könnten in große Unzuträg lichkeiten kommen. Meine Herren, nehmen Sie den Vor schlag des Herrn Vicepräsidenten an und Sie können ver sichert, sein, daß Sie eine patriotische Pflicht erfüllen werden, wenn Sie dadurch Veränderungen in der Justiz pflege, welche als so nothwendig erkannt sind, mehrere Jahre früher ins Leben führen, als es sonst geschehen kann und wird. Vicepräsident Oehmich en: Ich hatte mirvorgenom- rncu, mich gegen die Ansicht des Äbg. vr. Arnest zu er klären. Wenn er behauptet, daß in dieser Richtung--hin meinAütrag eigentlich ungerechtfertigt sei, so hat ihm dar aus bereits der Herr Präsident geantwortet , und wenn-er sagt, die Regierung werde nicht darauf eingehen, so habe ich, wie ich mich bereits ausgesprochen habe, die lieber- zeugung, daß, wenn dieKammer sich in entscheidender Ma jorität für meinen Vorschlag ausspricht, an allerhöchster Stelle diesem Anträge gewiß gewillfahrt werden wird. Es ist mir noch kein Fall bekannt geworden, daß vollstän dig begründete Wünsche der Kammern an jener Stelle eine abschlägige Antwort erhalten hätten und dies dürfen wir um so weniger hier erwarten, weil demBerichte gemäß öoü den königl. Commissarien die Erklärung gegeben und deut lich ausgesprochen worden ist, daß der Regierung selbst daran liegen müsse, sobald als möglich die Beschlüsse der Kammern zu haben, um das Gesetz ins Leben rufen zu können. Geschieht das nicht und muß die Berathung des- Gesetzes verschoben werden, so vergehen wieder mindestes zwei Jahre mehr und diese Zeit ist mir zu lang und zu kostbar. Auch das möchte ich nicht zugeben, daß das Gesetz deshalb, weites infolge meines Antrags etwa fünf bis sechK Monate später zur Ausführung gelangen würde, dann ver altet genannt werden könne. Hauptsächlich deswegen kann ich das nicht zugeben, weil von anderen Seiten wieder der Gesetzentwurf selbst als noch unreif hingestellt worden ist; denn wenn man auf der einen Seite behauptet, das Gesetz würde ein zu altes Kind werden und dann nicht mehtrecht passen und aus der andern Seite sagt, man wolle nicht ein noch nicht vollständig ausgebildetes Kind, dieses Gesetz be dürfe noch einer zu großen Verbesserung, dann dürfte mein Vorschlag wohl so ziemlich in der Mitte liegen. Doch ich füge Nichts weiter bei und überlasse es nunmehr ganz der Kammer, meinen Vorschlag abzulehnen oder ihn anzu nehmen. Abg. Sachße: Der Vorschlag des Herrn Vicepräst- denten hat das gegen sich, daß er der Regierung nicht ge nug Zeit läßt, eine neue Behördenorganisation in dieser Zeit vollständig vorzubereiten. Eine solche Behördenorga nisation ist aber nothwendig, um den Gesetzentwurf ins- Leben zu führen. Ich will nur aus Eins aufmerksam machen. Bei der jetzigen Behördenorganisation verlangt der Gesetzentwurf, daß der Staatsangehörige, der seinRecht erlangen will, erst die Behörde acht bis neun Stunden ent fernt aufsuchen muß, während dieselbe jetzt von den Be theiligten in zwei bis höchstens drei Stunden erlangt wer den kann. Wenn bei dem Bezirksgerichte Klagen wegen Forderungen über 100 Thlr. angebracht werden sollen, so- involvirt das die Nothwendigkeit, von deränßerstenGrenze des Bezirks in acht- bis neunstündiger Entfernung einen Sachwalter zu beschaffen, der das Recht seines Clienten bei dem Bezirksgerichte zu vertreten hat, während Der jenige, der eine Summe von 99 Thlrn. einzuklagen hat, das competente Gericht erlangen kann schon bei einer Ent- -
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