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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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zu den größten Schwierigkeiten geführt habe. Auch in Oesterreich sei man auf die trigonometrische Vermessung zurückgekommen (s. L.-Acien 1833/34, Beil, zur II. Abth. S. 92 flg.) Dagegen sagt der.Bericht der Zweiten Kammer: „In Erwägung, daß bei der von der Ersten Kammer empfohlenen Vermessungsart: 1. der gewählte Maßstab von der Menselver messung den gehofften Vortheil und eine größere Genauigkeit, als die Kettenvermessung, nicht geben könne, ein größerer Maßstab aber den Kostenauf wand außerordentlich vermehren würde; 2. eine unter sich zusammenhängende Charterung mit dem Besteuerungswerke nicht nothweudig zu ver binden sei; . , 3. die Risse, nachdem sie ihren Zweck, als Hülfs- mittel zur Berechnung der Flächen zu dienen, erfüllt haben, späterhin zu Nichts weiter dienen können, als höchstens eine Uebersicht der gegen seitigen Lage der einzelnen Flurstücke zu gewähren, überhaupt aber, nachdem sie von der Mensel ab gespannt sind, an Richtigkeit verlieren; 4. die Auslegung der Risse gegen Reclamation nicht schütze; 5. gegen Hinterziehung von Grundstücken keine Ga rantie gewähre; 6. auf einem Menselblatte die Begegnungslinien der Flurstücke in ihrer Lage und Ausdehnung durch Berechnung gefunden werden müßten und dadurch die Arbeit um die Hälfte vermehrt würde, empfiehlt die Deputation die Kettenvermessung, weil 1. diese den vorliegenden Zweck, die Größe möglichst approximativ zu bestimmen, vollkommen erreiche und mindestens die nämliche Gewißheit der- er mittelten Größe biete, als die Menselvermessung nach Väsoo- 2. Lei der Kettenvermessung alle von verjüngten Maßstäben herrührende Fehler Wegfällen; 3. Die Controle leicht und ohne Kostenaufwand bewerkstelligt werden könne; 4. die Methode sehr einfach sei und keine kostspieligen und zeitraubenden Vorbereitungen bedürfe. (S. Landt.-Acten 1833/34, Beil, zur III. Abth. S.332.) In den Debatten wurde die Kettenvermessung in dessen als höchst unzuverlässig bekämpft und die Kammern einigten sich endlich zu folgendem Beschlüsse: „ED sollen die Grenzen (Conturen) der einzelnen Fluren im Lande geometrisch vermessen und in der mit den Vorschlägen der Ersten Kammer übereinstim menden Weise die nähere Bestimmung der hohen Staatsregierung anheimgestellt werden, dagegen soll die Ausmittelung des Flächeninhalts der innerhalb der Flur gelegenen Grundstücksparcellen in der Regel mit der Maßkette und ausnahmsweise bei coupirtem Terrain mit der Mensel erfolgen." (Landt.-Acten.1833/34, I. Abth. 4. Bd. S. 384.) Die Deputation wird Veranlassung haben, auf die tzurch diese Methode gewonnenen Resultate zurück zu kommen. In Betreff der Abschätzung herrschten in den Kam mern ebenfalls verschiedene ^Meinungen. Die Erste Kammer unterzog die vorgeschlagenenAb- schätzungsmethoden einer ausführlichen Kritik und zwarr 1. die BoNitirung nach Probeäckern und Abschätzung ganzer Gemeinden und Bezirke nach solchen, durch Bezirkscommissare. Gegen'diese Methode wird geltend gemacht, daß sie zu allgemein fei, um zuverlässige Resultate erwarten zu lassen, daß sie zu wenig die einzelnen Landestheile gegen einander sicher stelle, weil ihr die im ganzen Lande durch-- geführte Anwendung gewisser ausgestellter Grundsätze und die Einfachheit un Verfahren fehle, auch eineKosten- ersparniß kaum zu erwarten sei. 2. Die Abschätzung nach Kaufwerthen. Gegen dieses System spreche die Verfassung, welche ein Abgabensystem nach möglichst richtigem Verhältnisse vorschreibe, diese Art der Abschätzung aber nicht die wirkliche Ertragsfähigkeit des Bodens ermitteln werde, weil vielfache besondere, aber vorübergehende Verhält nisse den Werth bedingen könnten, auch kleinere Güten höher, als größere belastet werden würden; Mißtrauen, Unzufriedenheit und zahllose Reclamationen könntest nicht ausbleiben, Controle sei unmöglich. 3. Die Abschätzung nach den letzten Kaufpreisen. Diesd sei noch viel mehr unzuverlässig und von den größ ten Zufälligkeiten abhängig und deshalb ungeeig net, als Basis eines allgemeinen AbgabensystemS- zu dienen. Häufig würden auch wirkliche Verkäufe längere.Zeit in den betreffenden Gemeinden nicht vorgekommen sein. Hiernach bleibe nur die Abschätzung nach Boden klassen und allgemeinen, im Voraus festgestellten Er trägen (das Blochmann'sche System). (S. Landt.-Acten 1833/34, Beil, zur II. Abth, 1. Samml. S. 103.) Der Referent Reiche-Eisenstuck fügte aber die Be merkung bei: „wobei ich für unerläßlich halte, daß die nach der Blochmann'schen Methode erlangten Resultate einer rationellen Werthsbestimmung der Grundstücke mit den Resultaten von praktischen Beurteilungen zu sammengestellt nnd dadurch hoffentlich ,die Ueber- zeugung erlangt werden möge, daß sich diese Methode auch als wirklich ausführbar und dem Zwecke ent sprechend bewähre. Denn weit entfernt, jene' rationelle Abschätzungsmethode von anderen, vom Princip der selben abweichenden Ansichten abhängig machen zu wollen, scheint es mir doch bedenklich, den Erfolg eines so hochwichtigen Geschäfts ausschließlich und un bedingt dem auf theoretische Erwägungen gestellten Urtheil einiger weniger Boniteurs zu überlassen. In dieser Beziehung finde ich es rathsam, Reklamationen vorbeugend und Vertrauen erweckend, wenn durch Districtscommissare Prüfungen und Vergleichungen ' angestellt würden, wie sich der aus der angenommenen Blochmann'schen Methode hervorgegangene Ab- schätzungswerth der Grundstücke zu dem Werthe ver- . hält, in welchem sie nach der Meinung localkundiger- Praktiker stehen. Im Falle sich dabei wesentliche, aus irrthümlichen theoretischen Voraussetzungen zu be ruhen scheinende Differenzen ergeben sollten, würde durch dre Bezirksdeputation die Hauptcommisston noch vor der Agnition der Cataster von den ersterer etwa
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