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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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beigegangenen Bedenken behufs weiterer Resolution in Kenntniß zu setzen sein." (Land.-Acten 1833/34, Beil, zur II. Abth. 1. Samml. S. 110.) . Anschließend an dieses Votum erkennt der Bericht <der Zweiten Kammer ebenfalls die Nothwendigkeit an, örtliche Verhältnisse zu berücksichtigen und das Bloch- mann'sche System nur mit wesentlichen Modificationen anzunehmen. Sie empfiehlt folgendes Verfahren: a) Feststellung der verschiedenen Abstufungen jeder Culturart einer Gemeindeflur nach Maßgabe ihres geringeren oder höheren Nutzungswerth es, b) die Bezeichnung der auf diese Weise erlangten Klasseu durch Normalstücke, o) die Ertragswerthsberechnung und Steuerkapitaler- mittelung eines einzelnen Äckers von jedem Nor malstück, ä) die Einschätzung der sämmtlichen Grundstücke einer Flur in die durch jene Normalstücke repräsentirten Klassen, «) die Berechnung der Steuereinheiten einer Flur und die Zusammenstellung aller Steuerobjecte in ein Zndividualcataster jeden Ortes. Die Ausführung sollte durch königl. Commissari en unter Mitwirkung von Ausschußpersonen der betreffenden Gemeinde dergestalt geschehen, daß die Nvrmalstücke von der' Commission festgestellt, die Einschätzung der ein zelnen Parcellen dagegen durch die Eingesessenen selbst unter. Aufsicht der Ortsobrigkeit, eventuell unter Zuziehung königl. Commissarien geschehen sollte. . (Landt.-Acten 1833/34, Beil, zur III. Abth. 3, Samml>S> 323H Zur Verteidigung dieses ^Verfahrens wird in der Debatte unter Anderem angeführt: , „Die von dem Commisstonsrath Blochmann be arbeitete Geschäftsanweisung zu einer Abschätzung der Grundstücke theilt solche zunächst für das ganze Land . in bestimmte determinirte Bonitäts- und Ertragsklassen . und bestimmt für jede derselben im Voraus das Er- gebniß der Ernte, welches sich im Durchschnitt der Jahre davon erwarten lassen soll. Die Deputation fand zunächst in einer solchen a xriori aufgestellten Klassification zum Behuf einer Grundbesteuerung ihr , großes Bedenken. Sie konnte sich nicht bergen, daß die angegebenen äußeren Kennzeichen jeder Klasse in der Ausführung sehr leicht irre führen können und daß eine danach bestimmte Stufenleiter von festen Er tragssätzen die widersprechendsten Erfahrungen unter veränderten Umständen gegen sich hat. Die Be schaffenheit des Bodens ist so unendlich verschieden And seine Fruchtbarkeit von so mannigfachen äußer lichen und inneren Verhältnissen abhängig, daß selbst eine ganz ungemein große Anzahl von Klassen die Schwierigkeit der Einschätzung nicht hebt, wenn näm lich jedes Grundstück nach seiner eigenthümlichen Be schaffenheit seinen angemessenen Platz erhalten soll. Ganz besonders aber sind es alte Cultur und gün stige Lage, welche unter den verschiedenen klimatischen 'Abstufungen oft einen so entgegengesetzten Einfluß üben, daß z. B. ein fetter, schwerer Thonbodcn dort ckgum des Anbaues würdig und hier sehr lohnende Ern ten liefern kann, obgleich feine Bestandteile, wonach jene Klaffen vorzüglich bestimmt werden, in beiden Fäl len ein und dieselben sind. Findet der Landmann in den Tabellen der Ge schäftsanweisung sowohl für Saamen, als für Ernte ertrag ganz andere Angaben, als ihm seine Erfahrung darbietet, so muß das Mißtrauen fast überall Neue Nahrung gewinnen. Nur die mit Umsicht an Ort und Stelle ermittel ten Erfahrungen über den Ertrag in gewöhnlichen .Jahren können solches beseitigen, nur die Einteilung jeder Flur nach den darin vorherrschenden eigentüm lichen Abstufungen des Bodens kann das Abschätzungs geschäft erleichtern, ohne es unsicher zu machen, nur die Zuziehung der Gemeinden selbst wird die Recla- mation verhindern." Die unterzeichnete Deputation beschränkt sich, um nicht allzuweitläufig zu werden, auf diese kurzen Mit teilungen und verweist auf die betreffenden Verhand lungen. (Landt.-Mitteilungen 1833/34, S. 4503 flg.) Nach vielfachen Beratungen vereinigten sich beide Kammern, zu beantragen: 1. „daß die Lei der Abschätzung in den 5 Probequadrat meilen befolgte und nach der diesfalls entworfenen Geschäftsanweisung beobachtete Bewerthüngsmethode und die darin aufgestellten Grundsätze zwar ferner als Norm angenommen werden können,' .2. sprechen jedoch die Ueberzeugung und den Vorbehalt aus, daß diese Grundsätze hin und wieder Abänderung und Vereinfachung erfahren möchten, und zwar bei denjenigen Gegenständen, wo nach den übereinstim menden Beschlüssen beider Kammern Abänderungen notwendig erscheinen, diese sofort eintreten. Auch sei den bei der Abschätzung zuzuziehenden Betheiligten und den benachbarten Grundstücksbesitzern eine beratende Stimme zuzugestehen." (Die gewünschten Abänderungen werden näher bezeichnet Landt.-Acten 1834, I. Abth. 4. Bd.) Hiermit war das Blochmann'sche System angenom men. Hinsichtlich der Besteuerung der Gebäude 'fanden ebenfalls sehr ausführliche Verhandlungen statt. (Landt.-Mittheilungen 1833/34, S. 1500, 1509, 1529, 1557, 4499, 4583 flg., 5706.) Nach dem Bloch mann'sch en System wurde vorge schlagen: Häuser in den Städten nach dem 10jährigen Durchschnitt ihrer Miethserträge zu besteuern. Häuser auf dem Lande sollten dagegen zunächst nach ihrer Grundfläche als Weideland, dann aber je nach ihrer Benutzung zu landwirtschaftlichen oder Fabrikzwecken einer verschiedenen Feusterßeuer unter worfen werden. In der Debatte kämpfte man theils gegen die Fen stersteuer, theils gUen die Abschätzung der landwirt schaftlich benutzten Räume; weiter aber auch dafür, daß die Grundstücke nach der Bonität der benachbarten Grund stücke abzuschätzen seien, erörterte vielfach das Verhält- niß zwischen Stadt und Land und einigte sich endlich dahin:
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