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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Industrielle stirbt, die Geschäfte gehen nach und nach auf Andere über, sie können nicht bleibende sein, folglich kann auch die Steuer keine bleibende sein, sie muß sich den Verhältnissen anschmiegen, sie muß der Entwickelung der Gewerbe folgen. So lange unsere Cnltur noch im Fortschritte, in der Entwickelung begriffen ist, muß die Gewerbesteuer steigen, wenn Gerechtigkeit im Lande herrscht. Sowie noch nicht auszusprechen ist, wo das Ende der Ausbildung des menschlichen Geistes sein wird, eben so wenig giebt es in Bezug auf Grund und Boden eine bestimmte Grenze, wo endlich die Productionsfähig- keit ein Ende hat; aber niemals kann von einer Stei gerung der Productionsfähigkeit des Grund und Bodens in derselben Progression gesprochen werden, wie sie bei Gewerbe und Industrie und dem mobilen Vermögen mög lich ist und vor Augen liegt in den letzten 20 bis 30 Jah ren. Es ist die Gewerbesteuer in den dreißiger Jahren in ein gewisses Verhältniß gestellt worden der Grundsteuer gegenüber, nachdem die damaligen Verhältnisse ermittelt worden waren. Damals war das Verhältniß richtig, heute ist es keinesfalls mehr richtig; warum soll man dasselbe nicht prüfend Denen, welche das Recht der Steuerfreiheit nachwiesen, wurde eine Entschädigung gezahlt. Das Princip der Entschädigung für die Steuer freiheit "ist nicht zu vertreten und ich werde es auch nie vertreten; aber daß es klug war, eine Entschädigung zu geben, darüber bin ich nicht zweifelhaft und daß man da mals in Sachsen so klug war, dieses Geschäft mit den Steuerfreien zu machen und alle Weiterungen abzuwen- deu, darum, haben unsre Nachbarn uns viel beneidet. Preußen selbst wäre mit seinen Finanzen und in vielen Beziehungen mit seinem socialen Leben auf einem andern Standpunkte, wenn gleichzeitig in Preußen mit den Be rechtigten dasselbe Geschäft gemacht worden wäre. Jetzt ist man bemüht, das, was bei uns längst in Ordnung, unvollkommener, als bei uns geschehen, Abfindung und Abschätzung zur Grundsteuer nachzuholen. Aber aus die ser Abfindungssumme zu folgern, daß die Grundsteuer eine Rente sei, die der Staat gekauft hätte, das halte ich für ein unnützes Unternehmen, das man wohl nunmehr aufgeben möchte. Referent Günther: Ich habe vorhin übersehen, dem Abg. Ziesler auf die Bemerkung zu antworten, daß es ganz unmöglich sei, daß der von derDeputation aufgestellte Ertrag der Grundstücke von 27 Millionen hinreiche, um 550,000 Köpfe, die auf dem platten Lande beschäftigt wa ren, zu erhalten. Ich erlaube mir zunächst, den Abg. Ziesler darauf aufmerksam zu machen, daß der Ertrag von 27 Millionen sich nicht allein auf die Grundstücke des Platten Landes, sondern- auch auf die Grundstücke in den Städten bezieht und dadurch würde die behauptete Unmög lichkeit sich noch vielschärfer Herausstellen. Der Abg.Zies ler hat aber übersehen, daß es sich bei dem Einkommen, was die Deputation angenommen hat, nicht um das ganze landwirtschaftliche Publicum von 500,000 Personen, son dern nur um die ea. 50,000 Eigentümer handelt; er hat sich also um eine' Null geirrt. Daß aber das Einkommen der Grundbesitzer nicht wesentlich mehr sein wird, als ca. 27 Millionen, ist ziemlich sicher, weil die Steuerein heit nicht mehr, als durchschnittlich 15 —18 Neugroschen einbringt. Abg. vr. Krauße: Es ist gewiß vom höchsten In teresse, daß die geehrte Deputation das Verhältniß der Grundsteuer zur Gewerbesteuer einer in die tiefsten De tails eingehenden Erörterung unterzogen hat; namentlich hat der vorliegende Theil des Berichtes zur Aufklärung des Sachverhältnifses ein reichhaltiges Material zusam mengestellt und die seit Jahren einander entgegenstehenden Interessen scharf und prägnant gezeichnet. Dessenungeach tet bin ich nicht im Stande, den darin entwickelten An sichten und Verhältnissen und den daraus hergeleiteten Resultaten allenthalben meine Zustimmung geben zu kön nen. Es ist wahr, Handel, Industrie und Gewerbe repräsentiren einen bedeutsamen Factor im Staatsleben und bergen eine hohe Steuerkraft in sich; es ist auch wahr, daß der gesammte Betrag der Gewerbesteuer gegen über dem Gesammtbetrage der Grundsteuer nicht zu hoch erscheint; allein dessenungeachtet kann nicht zugegeben wer den , daß Handel und Industrie im Allgemeinen den that- sächlichen Verhältnissen gegenüber nicht scharf und ent sprechend genug zu den allgemeinen Staatsabgaben heran gezogen wären; nur darf man nicht davon ausgehen, daß die Gewerbesteuer mit der Grundsteuer in eine Parallele zu ziehen sei und daß zwischen ihnen ein und dasselbe Verhältniß obwalte. Beide entspringen vielmehr aus ganz heterogenen Verhältnissen; während nämlich die Gewerbe steuer aus Verhältnissen entspringt, welche oft vom Zu falle, von Krisen und Conjuncturen aller Art abhängig sind und die nie in sichere Rechnung gezogen werden können, ist die Grundsteuer auf das Bodenkapital basirt. Wäh rend bei Industrie und Handel das Betriebskapital ost auf dem Spiele steht und die jährliche Thätigkeit und Sorg samkeit ost ohne Erfolg bleibt, erfreut sich der Grund besitzer der vollsten Sicherheit seines Bodenkapitals und der Erfolge seines Fleißes. Der Grundbesitz und der Gewerbebetrieb sind so verschiedenartige Factoren im Staatsleben, daß sie einen Vergleich-gar nicht zulassen und die Verhältnißmäßigkeit der Grundsteuer zur Gewerbe steuer kaum wird eruirt und zur Ziffer gebracht werden können. Wenn es wahr wäre, was der Bericht auf. Seite 402 von den 120,000 Handwerkern und kleineren Gewerbe treibenden sagt, daß das Minimum des Einkommens von 150 Thlr. für?/s derselben, für */z derselben das jährliche Einkommen von250Thlr. angenommen werden könnte, sowie von 40,000 Gewerbetreibenden das jährliche durchschnitt liche Einkommen 600 Thlr. betrage, so würden in den
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