Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
ständig geeinigt. geworden, daß wir rechtliche Entscheidungen nicht ge ben, nicht gleichsam die dritte Instanz bilden; wir sind uns ferner auch darüber klar geworden und haben uns der Staatsregierung gegenüber dahin ausgesprochen, daß wir weit entfernt seien, eine Kassation aussprcchen zu wollen; allein, wie es häufig vorkommt, daß gegen Ent scheidungen der obersten Verwaltungsbehörde bet uns Be schwerde geführt wird oder Petitionen aus Anlaß solcher Entscheidungen eingercicht werden und diesfalls es nicht selten, sogar während der kurzen Dauer, in welcher ich die Ehre habe, der Ständeversammlung anzugehörcn, ge schehen ist, daß man kritisch hierüber sich aussprach, ebenso glaubten wir, da wir nicht rein richterlichen Entscheidungen auf dem Justizwege gegcnübersteyen, daß dies im vor liegenden Falle gleichfalls thunlich und zulässig sei. Was die Frage anlangt, welche vom Herrn königl. Commissar angeregt wurde, daß die Negierung in Bezug auf die -Grundsätze, nach welchen das Entschädigungsgesetz anzu wenden sei, sich nicht im Einklänge befinde mit den An schauungen der Deputation, so will ich jetzt nicht darauf ein'gehen, weil eine präjudiciclle Frage in die Debatte ge kommen ist und jene erstere Frage erst dann sp ecieller zu be sprechen sein würde, wenn der Antrag des Abg. Georgi abgelehnt werden sollte. Ganz dasselbe gilt vou der Ent gegnung des Herrn Regierungscommissars bezüglich der Privilegienertheilung Seiten des Landesherrn oder seitens derjenigen Behörden, welche in solchen Angelegenheiten den Landesherrn vertreten, nicht minder in Ansehung des jenigen Punktes, welcher die geschlossene Zahl der In nungen betrifft. Für den Fall der Ablehnung des Georgi schen Antrages erlaube ich mir also, auf diese Punkte zurückzukommen. Ich gehe nun auf Dasjenige über, was der geehrte Abg. Georgi den Deputationsvorschlägen ent gegengestellt hat. Was die Frage über die Aufwerfung in die Stellung eines Nichtercollcgiums betrifft, so habe ich mich hierüber bereits ausgesprochen. Der Bericht und die. in demselben ausgesprochenen Gutachten bezwecken keineswegs eine Kassation und keineswegs besondere Ent scheidungen, fie find weiter Nichts, als eine Kritik von Entscheidungen, die auf dem reinen Verwaltungswege ge geben worden sind; sic erklären diese Entscheidungenmuch nicht für ungültig, sie thun nur das Nämliche, was in Bezug auf vielfache Beschwerden und Petitionen geschieht, welche nach vorausgegängener Cognition Seiten der Ministerialbehörde von der Ständeversammlung zur Be rücksichtigung empfohlen werden. Es ist von dem Abg. Seiler in Bezug auf den Bericht gesagt worden, er komme ihm vor, wie eine Streitschrift und er getraue sich nicht, darüber zu uxtheilen, so lange er nicht eine Gegenschrift der Regierung gelesen habe. Ich gebe zu, meino hoch geehrten Herren, daß, wenn dieser Bericht gefertigt wor den wäre in der Absicht, um Applaus zu erwerben, er In dem Berichte sind diejenigen Petitionen, für deren Abweisung die Deputation ist, vorausgcschickt und es kommt , alsdann hintereinander die Begutachtung der Petitionen und Be schwerden, welche nach Ansicht der Deputation Lerück- sichtigungswerth sind. Dadurch kommt es, daß bei Lesung des zweiten Theiles der speciellenAbtheilung des Berichtes man die Berücksichtigungsempfehlung hintereinander liest und dadurch zu der Annahme kommt, als sei die Depu tation im Wesentlichen und durchgehends für Berück sichtigung der Angelegenheit gewesen. Lesen Sie den speeiellen Theil und lesen Sie die Abtheilung, welche die Petitionen behandelt, die nach Ansicht der Deputation zurückzuweisrn sind, so werden Sie, wenn Sic gleichzeitig darauf Rücksicht nehmen, daß der Referent selbst die Mehrzahl der Petitionen, welche aus seinem Bezirke ge kommen sind, als solche bezeichnet hat, welche zurück zuweisen sind, finden, daß die Deputation auf einem voll ständig unbefangenen Standpunkte sich befunden hat. Es fragt sich nun weiter: inwiefern ist der Antrag des Abg. Georgi empfehlenswert^ Derselbe soll sich er strecken auf sämmtliche vorliegende Petitionen, welche im Berichte bereits begutachtet sind; er soll sich aber auch er strecken auf die nachträglich eingegangenen Petitionen und Beschwerden, welche noch nicht begutachtet sind, und cs soll die Regierung ermächtigt werden, Billigkeits und Rechtsgründe gleichzeitig in Berücksichtigung zu ziehen. Wenn wir uns auf das Gebiet der Billigkeits gründe erstrecken, wenn die Regierung ermächtigt werden soll, diese Billigkeitsgründe zur Berücksichtigung zu bringen und Entschädigungen zu gewähren, wo derartige Gründe vorliegen, so liegt uns ein ganz unübersehbares Feld vor, so handelt es sich nicht, wie jetzt, um eine halbe Million, sondern es kann sich handeln um 10 oder 20 Millionen; denn eine ganze Menge von Petitionen wer den nachträglich kommen, denen Billigkeitsgründe mög licher Weise : zur Seite stehen. Es ist ferner von einem Abgeordneten hervorgehohen wvrden, daß auch Denjenigen, welche die Frist versäumt haben, wenn die Prüfung der Sache bei der Staatsregierung nochmals erfolge, nun mehr. Berücksichtigung werde geschenkt werden können. In 8. 2.-des Entschädigungsgesetzes ist ausdrücklich aus gesprochen worden, daß, wer die Frist und die Bescheini gung versäumt hat,, ausgeschlossen sein soll und nach 8 soll der. Betreffende von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rausgeschloffen sein. Es ist bei vorigem Landtage auf. eine diesfallstge Anfrage eines Abgeordneten gesagt worden, daß sogar Unmündige von der Restitu tion ausgeschlossen sein sollen und wenn nun nach dem Anträge des Abg. Georgi noch Billigkeitsgründe in Be rücksichtigung kämen und nach Ansicht Anderer auch Die jenigen , welche die Anmeldungsfrist versäumt haben, an- ndch Entschädigung erhalten sollen, so ändern Sie eine 254» Wir sind uns vollständig darüber klar. vielleicht anders hätte abgefaßt werden können.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview