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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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sichtspunkt der richtige ist, dann glaube ich, ist die Kam mer nicht in der Lage und hat nicht den Beruf, einen schlüßlichen Ausspruch zu thun. Will man das, so muß mau, wie ich schon in meiner ersten Rede sagte, fürsammt- liche Petenten und Beschwerdeführer den Rechtsweg wieder eröffnen. Wenn sie den Rechtsweg betreten, so wer den dann unsere Spruchbehörden zu entscheiden haben, ob die Petenten Recht haben oder nicht. Allein zu einem Aus spruche hierüber halte ich nur unsere Spruchcollegien für berechtigt, nicht aber diese Kammer und ich bekenne, ich fühle selbst mich ganz außer Stande, in Bezug auf die hier angeregten controversen Rechtsfragen ein Urtheil abzu geben. Ich müßte mich dessen enthalten. Ich erkenne den juristischen Scharfsinn unsers Herrn Referenten an; aber ich bin nicht von der Richtigkeit überzeugt. Stellt man sich auf der andern Seite auf den Billigkeitsstandpunkt, dann muß ich freilich sagen, treten auch noch einige andere Ansprüche in den Vordergrund, dann müssen auch noch einige andere berücksichtigt werden, die die Deputation von ihrem Standpunkte aus nicht hat berücksichtigt haben wollen. Ich will nicht in Abrede stellen, daß die Sache für die hohe Staatsregiernng keineswegs eine ganz leichte sein werde nnd daß vielleicht der von mir zuerst angedeu- tete Weg, die Sache auf den Rechtsweg zu verweisen, bas Richtigere sein würde; allein ich habe den Antrag gestellt, weil ich die Ueberzeugung habe, daß den Leuten, denen ich gern helfen möchte, mit dem Vorschläge, den ich mir zn machen gestattet habe, vielmehr gedient sei, als wenn man sie auf den Rechtsweg verweisen will. Ich glaube, sie wer den auf diese Weise leichter zu Etwas kommen, als wenn sie erst erstrecken sollen, was wir ihnen hier freiwil lig anbieten. Nun hat der Herr Referent der Kammer bange gemacht durch Gegenüberstellung von verschiedenen Zahlen, die in Frage kommen konnten, je nachdem man von dem einen oder andern Gesichtspunkte ausgeht. Er hat das, was die Deputation fordert, als klein geschildert, während er die Berücksichtigung der Billigkeitsgründe als kostspielig dargestellt und von Millionen gesprochen hat. Ich habe bereits vorhin gesagt, daß ich zn unserer Staats regierung das Vertrauen habe, sie werde eben nür die drin gendsten Billigkeitsgründe und die Ansprüche, denen ein gewisses Recht zur Seite steht, ins Auge fassen. Man darf dies hoffen nach Allem, was die Regierung in dieser Kammer über die Ansicht, von der sie überhaupt bei der ganzen Angelcgeuheit von Haus aus ausgegangen ist, aus gesprochen hat. Ich fürchte deshalb nicht, daß, wenn un sere Staatsregierung beim nächstenLaNdtage davon Rechen schaft giebt, was geschehen ist, ein zu großes Facit vorlie- geu werde/ Ich glaube, in dieser Beziehung hat die hohe Staatsregiexung bereits den Beweis geliefert, wie sie diese Angelegenheit betrachtet. Ich möchte, ausgehend von der Ansicht, daß ich dir Kammer nicht für berechtigt und, man möge mir es nicht übel nehmen, auch für nicht befähigt halte, in Rechtsfragen zu entscheiden, Mich dafür verwen den, daß Sie den Antrag annehmen, den ich mir zu stellen erlaubt habe. Principiell ist die Verweisung auf den Rechtsweg gewiß das Richtigere; allein vom praktischen Standpunkte aus den Leuten zu helfen, die darum gebeten haben, glaube ich, ist der Antrag, den ich mir zu stellen gestattet habe, jedenfalls der vorzuziehende. Abg. vr. Hertel: Der geehrte Herr Referent hat dem Deputationsantrage eine, erweiterte Interpretation gegeben, die ich meinerseits darin nicht gefunden hätte, insofern er meinte,.der Antrag wäre dahin zu verstehen, daß, wenn eine Vereinigung zwischen dem Staatsfiseus und den Betheiligten nicht zu Stande komme, dann nach dem Deputationsantrage die Verpflichtung der Staatskasse obliegen solle, voll nach dem Gesetze zu entschädigen. Meine Herren, das scheint große Schwierigkeiten zu er geben. Rach dem Gesetze hat nicht der Staat allein, son dern auch die betreffende Stadtcommun zur Entschädigung bcizutragen. Die Stadtcommunen sind aber, wenn die gegebenen Entscheidungen rechtskräftig zu ihren Gunsten ausgefallen sind, zu einer Entschädigung nicht verpflichtet und es möchte sehr zweifelhaft sein, ob sie mit Hülfe eines neuen Gesetzes dazu verpflichtet werden können. Man würde sich, wenn jenes die Absicht gewesen ist, jedenfalls klar werden müssen, was in Betreff derjenigen Quote geschehen soll, welche die Gemeinden nach dem Gesetze in Entschädigungssällen zu zahlen baben. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Gegenstand und ich finde mich um so mehr veranlaßt, die Bemerkung zu wieder holen , daß die Staatsregierung sich über den Antrag des Abg. Georgi aussprechen möge. Vielleicht wäre es am allerbesten, wenn die Petitionen im Allgemeinen der SLaatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen würden und noch während des gegenwärtigen Landtages von der Staatsregiernng eine Vorlage gemacht würde über die Art und Weise, wie unter Berücksichtigung der allgemein in dieser Kammer ausgesprochenen Wünsche die Petenten zu befriedigen seien. Abg. Ziesler: Meine Herren! Ich habe mich noch mals zu dem Worte gemeldet, um den Antrag des Herrn Abg. Georgi zu bekämpfen; bevor ich dieses jedoch thue, möchte ich mich nochmals an die königl. Staatsregierung wenden. Ich habe der königl. Staatsregierung mit den Wor ten, die ich vorhin an sie richtete, einen Vorwurf gemacht, wenigstens einen Vorwurf machen wollen, den Borwurf nämlich, daß sic, indem sic Rechte, welche die Landesgesetzc als Eigenthumsrecht betrachtet wissen wollen, obwohl sie durch die Gesetzgebung aus Rücksichten auf das allgemeine Staatswohl ausgehoben, beseitigt und vernichtet worden sind, dennoch unentschädigt gelassen, damit gegen §. 31 der Verfassungsurkunde nicht nur, sondern auch gegen den bei der Derathuug des Entschädigungsgesetzes klar ausgespro-
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