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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Studienzeit von 3 bis 3Vs Jahr nimmt die Studenten der Theologie vollständig zur Erlernung der theoretischen Wissenschaften in Anspruch. Wenden sie alsdann, wie meistentheils geschieht und des nöthigen Erwerbs halber geschehen muß, sich der Unterrichtsertheilung zu, so ist es ganz erklärlich, wenn bei Ihrem späteren Eintritte in ein geistliches Amt ihre praktische Befähigung dazu ost noch Vieles vermissen läßt, was nicht selten erst nach - Jahren zu erreichen ist oder wohl auch unerreichbar bleibt. Es darf daher behauptet werden, daß das Prediger collegium einem begründeten Bedürfnisse abzuhelfen ge eignet ist und, wenn es seine allerdings nicht leichten Aufgaben erfüllt, sehr segensreich wirken wird. Es soll dasselbe, wie erwähnt, unter der Direction des ersten Universttätspredigers stehen. Außerdem sollen alle ordent lichen Professoren der Theologie, der Kirchenrath an der Kreisdirection zu Leipzig und ein im Amte stehender Geistlicher dabei als Lehrer fungiren. Diese Zusammen setzung des Lehrerpersonals läßt erwarten, die Anstalt werde vor der Pflege einer einseitigen kirchlichen Rich tung, die so leicht zur Selbstüberhebung und Unduld samkeit führt, sich zu wahren wissen. Vielleicht ist in dieser Hinsicht auch der Umstand vortheilhaft, daß die Anstalt auf keinem Internate beruht. Der Aufwand für das Predigercollegium ist nach mündlicher Mittheilung der Herren Regierungscommis- sare bisher provisorisch aus dem Dispositionsfond des Ministeriums bestritten worden und besteht in 400 Thlr. dem Director, 400 - mit je 200 Thlr. an zwei Docenten, die wöchentlich je zwei Unterrichtsstunden erth eilen, 500 - mit je 100 Thlr. an fünf Docenten, von denen in jeder Woche eine Unterrichts stunde gegeben wird, 150 - Miethzins für das Seminarlocal, 65 - für dessen Heizung und.Beleuchtung, 100 - für Heizung und Beleuchtung der Kirche, 80 - für den Organisten, 45 - für den Cantor, 160 - für den Küster, Glöckner, Kehrmann, die Calcanten und Chorknaben, 50 - für Zeitschriften und Bücher, 1950 Thlr. Summa. Gegenwärtig sind statt dieser Summe, wie gedacht, 2500 Thlr. zusammen postulirt und soll das Mehr von 550 Thlr. zur Verwendung kommen, um die Vergütung des Directors auf 500 Thlr., die der zwei Docenten auf 600 Thlr. und die der fünf Docenten auf zusammen 750 Thlr. zu erhöhen. Die Deputation ist indeß nach Erwägung der Sache zu der Ansicht gelangt, daß es wenigstens vor der Hand bei den Vergütungen, welche die genannten Pereipienten bisher empfangen haben, bewenden könne, ohne daß eine Unbilligkeit darin zu erblicken sei und schlägt daher vor: statt der für das Predigerseminar geforderten 2500 Thlr. nur 1950 Thlr. zu bewilligen. — Die Deputation kann die vorliegende Unterposition Nr.- 8 nicht verlassen, ohne zunächst noch einer ein gegangenen hierauf bezüglichen Petition hierbei zu ge denken. - Es befindet sich unter den unveränderten Posten dieser Position ein herkömmlicher Ansatz für das homöo pathische Poliklinikum von 300 Thlr. In Bezug hier auf haben der homöopathische Verein in Annaberg Eduard Illing und Gen. unter Anschluß von 110 Bewohnern der näheren und entfernteren Umgegend von Annaberg, von denen einer zugleich im Namen des land- wirthschaftlichen Vereins zu Rottluf-Rabenstein unter zeichnet hat, eine Petition an die Kammern gerichtet. Sie ist in Abdrücken an die geehrten Kammermitglicder vertheilt worden und denselben daher allerseits bekannt, weshalb man sich auf eine kurze Relation ihres Inhaltes beschränken kann. Unter Bezugnahme auf ausgezeichnete Erfolge der homöopathischen Heilmethode, namentlich in schweren Fällen, wo die Allopathie keine Heilung gewähre, in gleichen auf ein angezogenes Zeugniß des ehemaligen österreichischen Feldmarschalls Radetzky, ferner auf die geringe Kostspieligkeit der homöopathischen Heilmittel und die daraus namentlich für öffentliche Krankenanstalten entstehende Ersparniß, sowie endlich auf vorhandenen Mangel an dergleichen Aerzten, stellen die Petenten das Gesuch: es möge für Heranbildung homöopathischer Aerzte Seiten des Staates mehr, als bisher, geschehen und dies bewirkt werden: u) durch Errichtung eines homöopathischen Lehr stuhles an der Universität Leipzig, d) durch gleichzeitige Begründung eines auf Staats kosten zu unterhaltenden Klinikums, a) dadurch, daß die Homöopathie zwar der Aufsicht des Staates, aber nicht der Aufsicht der gewöhn lichen Medicinalpersonen unterstellt werde, son dern unter die Oberaufsicht der hervorragendsten homöopathischen Aerzte. Die Herren Regierungscommissare, mit denen man deshalb in mündliche Communication getreten ist, gaben hierauf zu vernehmen: das homöopathische Poliklinikum zu Leipzig erfülle das vorhandene Bedürfniß; zu Errichtung eines dergleichen Lehrstuhles und Klinikums liege keine ausreichende Veranlassung vor. Auch leide die homöopathische Praxis unter keinerlei Druck. Die Deputation ist in ihrer großen Mehrheit nicht gemeint, sich über die Homöopathie ein Urtheil anzu maßen oder eine abfällige Meinung darüber auszusprechen. Aber jenen Erklärungen der königl. Commissare kann sie ihre Zustimmung nicht versagen und hat demnächst an zuerkennen, daß die Competenz der ordentlichen ärztlichen Landesbehörden auf alle Heilmethoden sich zu erstrecken hat und daß hiervon auch zu Gunsten der Homöopathie keine Ausnahme füglich gemacht werden kann. Sie kann daher nur anrathen: diese Petition auf sich beruhen; sie aber noch an die Erste Kammer gelangeü zu lassen. Ein letzter Gegenstand, auf welchen die Deputation bei dieser Unterposition ihre Aufmerksamkeit noch mit richtete, war das akademische Convict, da in Bezug auf diese Anstalt in neuerer Zeit Klagen öffentlich erhoben worden sind. Die Herren Regierungscommissare erklärten auf Be fragen:
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