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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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l) 30 Thlr. für den Sportelcontrolcur als Er ¬ höhung einer ihm gewährten Ver gütung für Nebenarbeit von 120 Thlr. auf 150 Thlr.), m) 100 - fürden Aufwärter und Boten (300 Thlr. statt 250 Thlr. und 250 Thlr. statt 200 Thlr.), n) 200 - fürdenBuchhalteruuddessenAssistcnten (1331 Thlr. statt 1231 Thlr. und 700 Thlr. statt 600 Thlr.), o) 200 - für den Kassirer und - Calculator (1200 Thlr. statt 1100 Thlr. und 700 Thlr. statt bisher 600 Thlr. etatmäßig und 100 Thlr. transitorisch), x) 50 - für den zweiten Kanzlisten (500 Thlr. statt 450 Thlr.), q) SO - mehrfürdenKassenaufwärter (350 Thlr. statt 300 Thlr.) Hierzu kommen als etatmäßige Postu lats für neue Stellen r) 500 - für einen dritten Registrator, s) 450 - für einen vierten Kanzlisten. 7030 Thlr. Summa. Dagegen sollen L. als bisher transitorische Posten in Wegfall kommen: 1500 Thlr. für den dritten rechtsgelehrten Rath, 34 - Agio bei dem Gehalte des ersten Secretärs. 800 - für den Hülfssecretär, 100 - für den Kassencalculator. 2434 Thlr. Summa. Die unter a, b, o, ä, t, K, k Lis g auf geführten Besoldungserhöhungen entsprechen dem Maß stabe, nach dem im Allgemeinen die Gehalte der Beamten vermöge der bisherigen Beschlüsse der Kammer Aufbesse rungen erfahren haben. Eben so wenig will man ein Bedenken gegen die unter r und s beantragten neuen Anstellungen und die Anstellung eines dritten Secretärs als eines etatmäßigen (i) erheben, da theils nach den im Eingänge vorausgeschickten Bemerkungen eine bedeu tende Erweiterung des Geschäftskreises in diesem Depar tement gegen früher eingetreten ist, theils auch die dabei ressortirende Kassenverwaltung einen auf neun Millionen Thaler angestiegenen Kapitalbetrag umfaßt. Dagegen kam in Betreff des unter e aufgeführtcn dritten rechtsgelehrten Rathes in Frage, ob sein Gehalt, dessen Einstellung als eines etatmäßigen aus den zuletzt angeführten Gründen man nicht beanstanden will, nicht auf 1800 Thlr. statt 2000 Thlr. zu beschränken sein möchte, da seine bisherige transitorische Besoldung erst bei dem vorigen Budget eine Erhöhung von 1200 Thlr. auf 1500 Thlr. erfahren hat. Die Herren Negierungs- commissare, mit denen darüber verhandelt worden ist, erklärten, im Verhältnis zu dem Geschäftsbereiche des Cultusministcriums sei die Zahl von drei rechtskundigen Ministerjalräthen als etatmäßigen jedenfalls nicht viel. Sei aber die dritte Stelle eine etatmäßige, so sei dem Inhaber derselben auch eine Besoldung von 2000 Thlr. zuzubilligcn, wie. solche für die etatmäßigen Nathsstellen in den übrigen Ministerien beantragt und beziehentlich bereits bewilligt sei, zumal die Räthe im Cultusmiuiste- rium einer besonderen Geschäftstätigkeit sich zu wid men hätten, ein Umstand, der sie meistenteils behindere, in anderen Verwaltungszweigen Beförderung zu finden. Der Deputation haben jedoch diese Gründe nicht so ge wichtig erscheinen können, um den bezeichneten Gehalt schon jetzt in der Höhe von 2000 Thlr. zu bcvorworten. Sie hält den Betrag von 1800 Thlr. zur Zeit für diese etatmäßige Stelle als genügend und hat sich daher für Kürzung dieses Ansatzes um 200 Thlr., mithin für Be willigung der Pos. 62 mit 34,551 Thlr. etatmäßig, 900 - transitorisch, 35,451 Thlr. LuouuÄ auszusprechen. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? Staatsminister vr. von Falkewstein: Ich habe allerdings zu bedauern, daß gleich bei dieser ersten speciellen Position ich das Wort ergreifen muß, um mich dem Wün schen der geehrten Deputation entgegengesetzt zu erklären und sowohl die geehrte Kammer, als die geehrte Deputation selbst zu ersuchen, sich doch vielleicht noch mit den Ansichten, welche das Cultusministerium über diese Position hat, einzuverstehen. Es betrifft das die dritte etatmäßige Raths stelle, welche mit 2000 Thlrn. postulirt, von der geehrten Deputation aber auf 1800 Thlr. reducirt worden ist. Es ist Dasjenige, was von Seiten des Regierungscommissars bei Berathung dieser Frage in der Deputation geltend ge macht worden ist, bereits in den Bericht mit ausgenommen worden, ich kann daher nur aus das Bestimmteste die Wahr heit dessen, was hier gesagt worden ist, bestätigen. Es handelt sich hier zunächst nicht um die Person, sondern um die Stelle und ich glaube kaum, daß man der An sicht sein könne, daß die Stelle eines dritten Raths beim Ministerium des Cultus anders bezahlt und anders ins Budget ausgenommen werden könne, als im Verhältnisse zu den gleichen Stellen bei anderen Ministerien. Ja es kommt noch ein besonderer Grund hinzu, welcher es gerade für das Cultusministerium wichtig macht, daß bei der po- stulirten Summe stehen geblieben werde. Bekanntlich sind die Geschäfte bei dem Cultusministerium von einer sehr eigentümlichen Art. Sie setzen notwendigerweise vor aus eine ganz besondere Art der wissenschaftlichen Vor bildung und des besonderen Einstudirens in die kirchlichen und sonst dahin gehörenden Bestimmungen, die in der That sehr oft selbst tüchtig wissenschaftlich durchgebildeten Ju risten mehr oder weniger fremd zu sein pflegen. Es ge hört dazu, daß Jemand mit einer ganz besonderen Vor liebe sich mit diesen Sachen bekannt mache und daß Je mand sich selbst vorher sage, daß, wenn er sich diesen Ge schäften so recht von ganzem Herzen widmet, er schwerlich die Aussicht habe, in anderen Verwaltungszweigen so bald verwendet zu werden, wenn nicht ganz besondere Verhält nisse eintreten und die Erfahrung lehrt dies auch. Die Ge schäfte des dritten Raths im Cultusministerium sind übri-
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