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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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da, wo es irgendwie nöthig sein wird, selbst auf die Lehr pläne und auf das, was noch in dieser Beziehung wichtig erscheint, einzugehen und die nöthigen Modificationen tres- feN zu lassen. Meine Herren, Sie werden sich aber selbst überzeugen, daß das Alles weder mit einem Male, noch überhaupt überall und sofort möglich ist; denn es kommt dabei sehr viel auf die Persönlichkeit der Lehrer und die sonstigen Verhältnisse an. Ich habe ferner mit wenig Worten des Antrags des Herrn Abg. Fahnauer zu gedenken, indem ich mich in dieser Beziehung lediglich an das halten kann, was vom Herrn Referenten sowohl, wie von dem Herrn Abg. Georgi, wie mir geschienen hat, in ausreichender und klarer Weise dargelegt worden ist und ich habe nur wiederholt darauf hinzuweisen, was ich in voriger Sitzung gesagt habe und was einige Beachtung verdienen dürfte, daß nämlich, wenn man der Ansicht des Abg. Fahnauer folgen wollte, man dann unendlich viel weiter in den Anforderungen an den Staat gehen mußte, als er selbst gegangen ist, indem 100,000 Thlr. eigentlich in keinem Verhältnisse stehen zu den Bedürfnissen, die er decken will. Was endlich die heute wieder gestellte Anfrage des Herren Abg. Schreck betrifft in Bezug auf den Gebrauch der Schrift in den Schulen, so glaube ich allerdings uud muß das wiederholen, daß meine Antwort eigentlich nach meiner Ueberzeugung wenigstens die einzige war, die ich nach Lage der Sache geben konnte. Da er nun aber wiederholt gewünscht Hat, noch Etwas in der Sache zu hören, so bin ich bereit, ihm darauf Folgen des zu erwidern: Obschon an und für sich diese Frage ein Gegenstand ist, der, wie die geehrte Kammer mir Recht geben wird, kaum zur Discussion in einer politischen Ver sammlung sich eignen dürfte, weil die Frage zu den in neren Schulangelegenheiten recht eigentlich gehört, so er laube ich mir doch, den geehrten Abg. Schreck ausdrücklich auf das Schulgesetz zu verweisen, in welchem auch über diese Frage Bestimmung getroffen worden ist, die bei sei ner großen Sorge um die Erziehung seiner Kinder ihm nicht hätte entgehen sollen, ihn aber vielleicht einigermaßen beruhigen dürfte, indem nämlich in der Verordnung zum Schulgesetze §. 44 ausdrücklich steht: „In Beziehung auf die religiöse Unterweisung sind zu gebrauchen: 1. in der Oberklasse »die Bibel, alten und neuen Testaments; 2. in Mittelklassen kann neben dem kleinen Katechismus Luthers der Gebrauch des alleinigen neuen Testaments gestattet, werden." Ob nun in den Fällen oder in den Schulen, die von den Kindern des ALg. Schreck besucht werden, irgend ein Mißbrauch, wie der vorhin von ihm bezeichnete, vörkommt, das ist mir wenigstens nicht be kannt, und wenn er glaubt, daß der Loealinspector oder sonst Jemand seine Pflicht nicht thue, so wird es dankbar anerkannt und es dem Abgeordneten nicht verdacht werden, wenn er in dieser Beziehung Anträge stellt und man wird zu erwarten haben, ob und wie weit diese Anträge wach dem Gesetze zur Berücksichtigung kommen können. Ich erlaube mir aber in Beziehung auf eine Aeußerung eines der geehrten Vorredner nur noch zu bemerken, daß, ohnerach- ret die Bestimmung, auf die er sich bezog, wornach in dem Lande, in dem er geboren, erst nach der Confirmation die Kinder die heilige Schrift in die Hände bekommen, bei uns nicht gilt, nach den Erfahrungen, die wir in Sachsen gemacht haben, Sachsens Schulen zu den Schulen des Landes, das er erwähnte, vollkommen in Vergleichung treten können und daß auch unser Bildungsstand Nnd unsere sittlichen und religiösen Anschauungen sicher vollkommen so correct sind, wie die in dem Lande, von dem er sprach, obgleich ich die Verhältnisse dieses Landes nicht näher kenne. Ich habe nur noch eine einzige Bemerkung hinzuzufügen. Ich meinerseits habe es immer für'das Palladium unserer protestantischen Kirche gehalten, daß wir nicht einzelne Theile oder Extracte, sondern daß wir die ganze hei lige Schrift haben und festhalten und ich habe mich nicht von der Ueberzeugung trennen können, daß Nie mand, auch Kinder nicht, ans der Schrift Gift wird saugen, wenn das Gift nicht erst hineingetragen wird. Abg. Bauer: Ich habe mir das Wort zunächst nur zu dem Zwecke erbeten, um in wenig Worten meine Ab stimmung zu motiviren über den Antrag des Abg. Fahn auer. Ich habe den Antrag des Abg. Fahnauer unter stützt; ich kann jedoch nicht dafür stimmen. Ich habe ihn unterstützt, weil er eine den Lehrern möglichst gün stige Stellung einnimmt, die ich von ganzem Herzen und mit Freude theile, weil er verschiedene, höchst wichtige Gesichtspunkte enthält, deren eingehendere Berathung in diesem Saale wohl gerechtfertigt erschien. Ich kann jedoch nicht dafür stimmen, weil er allerdings, wenn auch nicht direct, so doch indirect und nach und nach dazu führen würde, die Volksschule zu einer Staatsanstalt zu machen, was auch ich von meinem Standpunkte aus durch aus nicht wünschen kann, aus zwei Gründen nicht, erstens, weil wir dadurch ein Stück von dem wichtigen Rechte der Selbstverwaltung selbst über Bord werfen würden, wonach wir ja selbst fortwährend streben, und dann hauptsächlich deshalb, weil meiner Ansicht nach das wohlverstandene Interesse der Schule selbst dem An träge entgegensteht. Wie bereits von dem Herrn Abg. Georgi erwähnt worden ist und mir aus der Seele ge sprochen war, so ist das, wofür man persönliche Opfer bringen muß, uns stets heiliger und theurer, als Etwas, was wir umsonst oder wohlfeil haben können. So wird auch die Volksschule, welcher wir selbst Opfer bringen müssen, uns viel leichter an das Herz wachsen, als wenn sitz Nichts kostet oder, wie im vorliegenden Falle, Nichts zu kosten scheint. Dagegen schließe ich mich dem Wunsche des Abg. Schreck, welcher dahin sich aus gesprochen hat, daß die Petition der Lehrerconferenz zu
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