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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Paragraphen nicht vorliegt. Die 'Deputation empfiehlt Läster der geehrten KäMMer,. bei dem" vo'rgetragenen Getzen- stände, chcm,Beschlüsse dep.Ersten Kämmer beizutreten, Wo durch dann Einverständniß,.hinsichtlich pes ganzen Gesetz entwurfes erzielt wird. - > i,Präsident:H ab erkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Es.' ist -nicht>der Fall, wir-Mnnen demnach sofort zur Abstimmung - übergehen und ich frage daher die Kammer: ' „will' dieselbe nach dem. Vorschläge unserer ersten Deputation in Ü'ebereinstimmung mit der Ersten Kammer in Punkt I des vorlie genden Gesetzentwurfes da.s Wort „ein Sechs tel" mit „ ein.Zwölftel" vertauschen?" Einstimmig: Ja.,' , - „WM' dieselbe ferner als Punkt Ib ebenfalls in kleberei-nstimmung mit der Ersten Kammer Folg em d e s. aufneh nren: ' ' - ' ' An die Stelle §. 33 des Gesetzes vom 27. März ' 1838 tritt'folgende Bestimmung: Die Abstufung der aüszuwerfenden Ablösüngsrente' zwischen dem ', Zwölfth'eil und Drittheil ist nach den örtlichen Und besonderen Verhältnissen zu bestimmen-und kommt dabei Alles in Berücksichtigung', Mas auf'den künftigen Umfang und Ertrag- des Mahlverkehrs von Einfluß sein kann?" - Einstimmig: Ja.' - ' > Somit märe der zweite Gegenstand der Tagesordnung erledigt und überhaupt dieser Gesetzentwurf in den Kam mern vereinbart. Wir gehen nun zum dritten .Gegenstände über, zu dem Berichte der dritten Deputation über den Antvag des>He-r'r n V icepräfidente n. Oe hmichen au f Z u r ü ck-z ie hu n g w e r G e n e r a l v e r o r d nun g'v v'itt 1U. D'ecember 1861, die Erhebung der beiBesitz- v.er.ändhrungen von Gpundstücfen zu den Kir- ch.en-, Schul- und.Armenkassen zu entrechten dem Abgaben betreffend. Der ALg. Riedel wird Liesen'Bericht Vorträgen. - / "" ' m k ' , Referent Riede-st: DeyBericht der dritten Deputation über den Antrag des Bicepräsidenten Dehmichen auf Zu rückziehung, der GenerälverordNungvoM 10. December 1861, die. Eryebüng' der bei B.esitzveräNd'erUngen von Grundstücken zu. den, Kirchen-,' H.chstl- und Armenkassen zst. entrichtenden Abgaben betreffend, lautet, Der Antragsteller sagt in seiner Eingabe,-daß un- terM'10. ,December 1861'.' von Seiten des- Justizministe riums/-theils auf'Veranlassung des Cultnsministeriums, theils aus eigenem- Antriebd, eine Generalverordnung an sämmtlichc--königliche 'Untergerichte erlassen- worden sei, wonach -künftig die Vereinnahmung-der Abgaben zu 'den Kirchen-, Schul- und sonstigen Kassen bei Kaufs-'und sonstigen Verhandlungen nicht, wie dies zeither in den meisten Orten der Fäll - gewesen! wäre,.-- von ' den Local einnehmern, -sondern von den HyPothekenbehörden erfolgen solle. - II. K. (1. Abonnement.) . M--Hierbei sei wen KassenbeUmten'bei diesen Behörden gestattet'-wordenh 5' ProceUt voll dew Einnahme,- und zwär'3-Procent-für den Rendäüten-Mnd 2 Procent'für deü Control en r, als Einnehmergebühren zürückzubehälten. ' Da-null kein Grund vorhanden gewesen wäre, diese Maßregel -allgemein einzuführen, 'so' beantragt' derselbe: die Zweite- KamM'er wolle' im Verein mit der hohen 'Ersten' Kämmer mittelst-Antrages an die.hohe Staats regierung die Zurückziehung dieser-Generalverordnstng - veranlassen-. . ' - " . '-./ Zur Begründung'dieses Antrages führt der ..Herr Antragsteller noch Folgendes an: ' / Etz seien ihm u.ber diese Ästgelegenheit verschiedene Beschwerden zugegangen, vorzüglich darüber,.dH ohne !Weiteres die Abgaben bei Käufen und a'nddreN Ver ¬ handlungen. an hie Kirchen- Ustd Schukkässen von/den !' Sportelofstciänten erhoben und für diese Bemühung. - 'S ProceUt' 'in Abzug gebrach/ Werden sollön. IN seiner, - Gegend und namentlich m kleineren Ortschaften/sei das' zeitherige Verfahret' ein anderes gewesen. Hie Einnahme - sei von den ' GeMtiNdevorständen in den- meisten Fällen unentgeldlich geschehen' und seien des/' halb Abzüge, nicht erfolgt, wie sie nach Äkaßgab'e dieser ' Verordnung'erfolgen sollten? ' ' . . Nach seinem Dafürhalten könne das JüftizMtNst ' 'steriüüi 'nicht ohne Weiteres eine.solche Verordnung erlassen, indem durch dieselbe^ mehr oder''weniger ist' - fremdes -EigenthUM "eingegriffen' würde,', w'as ohnt Be-^ : willigung der BetheisigteN ustd der Stände'Nicht, ge- schehen könne. ' - ' - - - !. ... Der zweite Th eil der Verordnung betreffe die Ab- / gaben, welche l bei ähnlichen Verhältnissen in die ' Armenkassen, Feuerlöschgeräths-undOrtskastin flössen/- !- Das Justizministerium' sei Nicht soweit gegangen, wie i das Cultusministerium.. Es habe, wie die Verordnung" i därthue, eben °N'ür gestattet/ daß, Menn eistjelne Ort- !'"schäften Laräuf- antrügen, die. Vöreinnahmung der ' fraglichen Gebühren'durch die-Sportölofftciststtewsäe- i scheheN könne. DiLser Weg 'sti'näch^seinM'Däsur- halten 'der richtige. Gäbe es einzelne Gemeinden, , welche sich Mit dieser Einnahme nicht befassen wollten, - odew welche. überzeugt wären/ daß. die'.Einnahme in dir hier vorgeschlagenen Weise'prEser/ richtiger und ' billiger geschehe, so möge man zulasten, daß Mes. von . Seiten! des Gerichtsamtes und der Sportelofstciänten - mu' geschehen könne.'. Warum man aber bei denselben Abgaben für die Kirchest--'und'Schulkässen eine" Asts- ' nahnie mäche, sei. ihm'Nicht klar. Ntyr komme noch j / dazu/ däß ' der'zweite ^Theil der Verordnung/ Welcher ! 'den G eMeind en M.iP'Freiheit lasse, nicht, gleichmäßig ' iM-'ganzen 'Ländd''gehandhabt Würde. Wie ihm auf !.' Grund einer schriftlich- zügetzängesten Mitth eilüstg no torisch bekannt geworden, habe das eiste Gerichtsamt verordnet, daß alle und jede Abgaben an Kirchen-,' ---Schul-, Gemeinde- und sonstigen Kässen-v'on wen i uSportelofficiäNteN erhoben- werden' MüßtM/- B'e- j --fchwevdeU'-hierMer hätten -zuckeinem Resultate' geführt, i tst'-n Jst'rcindm anderen- Gerichtsämte hingegen befolge -'-MW- weder ' den > ersten, noch' den zweiten Theil 'tztr ! 6Verordnung/.und-wenn mäüdadurch den zweiten THE i - .derselben sehr richtig Äuslege, unterlasse' man auf'der I 'anderen Seite/Ldr stricten-Vorschrift des erstenTHAl'es ss-ttachzukommert. ' - n-.-i-' 284
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