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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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uung sich Lei diesem Proeesse gegen das Urtheil der Ge- fchwornen in einer solchen Weise empörte, daß an dem Abend, wo das Urtheil gesprochen worden war, die Häu ser und Fenster der Geschwornen dcmolirt wurden. Sie sehen also, daß das Institut der Geschwornen keineswegs so unzweifelhaftes Vertrauen genießt, wie von einigen Seiten behauptet wird, und, meine Herren, wenn die Freunde der Geschwornengerichte dem Antrag der Mino rität Leistimmen, was gefährden Sie dadurch ? So viel ich glaube, Nichts. Es liegen in dem Deputationsberichte drei Anträge vor, am Schluffe das Separatvotum des Dr. Baumann. Wenn Sie dieses Separatvotum ab lehnen, so giebt die Kammer ausdrücklich die Erklärung ab, daß sie das Institut der Geschwornen will. Sobald Sie ferner dem Anträge der Minorität bei stimmen- so erklären Sie weiter, daß Sie die Schwurgerichte wollen, wenn nicht ganz besondere bestimmte Bedenken sich ent gegenstellen. Weiter aber noch zu gehen, meine Herren, der Regierung schon jetzt und trotz der vielfachen Be denken, welche entgegenstehen, einen moralischen Zwang aufzulegen, dazu, glaube ich, ist eine Veranlassung nicht vorhanden. Jedenfalls werden Sie aber die Minorität der Deputation entschuldigen, wenn sie nach den Grün den, die ich mir erlaubt habe, Ihnen mitzutheilen, nicht dazu kommen konnte, den. Antrag des Herrn Abg. Schreck zur Berücksichtigung, sondern lediglich zur Erwägung zu empfehlen, und wenn Sie wollen, daß die Angelegenheit vollständig frei behandelt werde, daß die Regierung voll ständig frei bleibe, um nach bestem Wissen und Gewissen ferner verfahren zu können, so stimmen Sie für die Mi norität! Ich möchte sehr gern, daß bei den Erörterungen, welche die Regierung anstellt, auch der Antrag des Herrn Abg. vr. Müller in reifliche Erwägung gezogen würde. Freilich würde aber dann der Antrag in zwei Theile ge teilt werden müssen. Für den Fall nun, daß der Abg. vr. Müller dies nicht selbst wünschen sollte, so erlaube ich mir selbständig den Antrag zu stellen, außer dem Gut achten der Minorität den Antrag gefälligst anzunehmen: „Die Kammer wolle der königl. Staatsregierung anheimgeben, die Frage wegen Einführung der neuer dings angeregten Schöffengerichte mit in genaue Er wägung zu ziehen," Es ist dieser Antrag, wie ich recht wohl weiß, nicht un bedingt nothwendig, er ist in dem Anträge der Minorität mit enthalten ; nachdem er aber bereits von anderer Seite gestellt worden ist, erlaube ich mir, ihn zu wiederholen. Präsident Haberkorn: Abg. k)r.,Müller zu einer Erklärung! , , , ' Abg. Pr. Müller: Meine Herren! Ich habe zwar gestern erklärt, daß ich meinen Antrag als untheilbaren betrachtet wissen wolle, indessen nehme ich jetzt diese Er klärung hiermit zurück und stelle anheim, denselben der gestalt zu theilen, daß die Worte: „die Kammer wolle"? bis „empfehlen" den ersten Th eil, und die Worte: „hier bei jedoch derselben anheimgeben" Lis,.„zu ziehen" dem zweiten Th eil bilden. Präsident Haberkorn: Es' ist das rein Sache dev Fragstellung. Der ganze Antrag ist unterstützt und es ist unbedenklich, diesen Wunsch und Antrag des Abg. vr. Müller zu berücksichtigen. Abg. Günther: Durch die eben gehörte Erklärung des Abg. vr. Müller erledigt sich mein Antrag., Präsident Haberkorn: Der Herr' Referent der Majorität ALg. Martini! Abg. Martini: Mit Rücksicht auf das, was der geehrte Abg. Sachße bemerkte, nehme ich keinen Anstand, zu erklären, daß die Majorität der Deputation die Worte „so weit als möglich" in,ihrem Anträge nur so verstan den hat, daß die königl. Staatsregieruug der nächsten Ständeversammlung eine Vorlage machen solle; denn bei der vorgerückten Zeit ist es wohl selbstverständlich, daß auf eine Vorlage für den gegenwärtigen Landtag nicht gerechnet werden kann. Da ich einmal das Wort habe, so gestatte ich mir, Einiges auf die Rede des Herrn Generalstaatsanwalts zu erwidern. Ich maße mir nicht an, daß ich mit dessen großer Sachkenntniß mich messen könnte; allein Einiges kann ich doch nicht ganz unbe antwortet lassen. Ich werde hierbei zugleich das mit treffen, was von dem geehrten Abg. Günther soeben er wähnt worden ist. Ich war allerdings nicht darauf vorbereitet, mich in einen Kampf mit der Minorität ein zulassen. Dieser Kampf ist bereits im Schooße der De putation ausgekämpft worden, das Resultat liegt vor Ihnen und, Sie haben sich zu entschließen, ob Sie der Ansicht der Majorität oder der Minorität beitreten wollen. Allein- da der geehrte Abg. Günther darauf hingewicsen hat, daß doch gar keine Unzufriedenheit mit dem gegen wärtigen Verfahren herrsche, und da auch der Herr Ge neralstaatsanwalt eine Lobrede auf das gegenwärtige Verfahren gehalten hat, so möchte ich mir doch an beide die Frage erlauben: was beweist denn der Mangel von Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Verfahren eigent lich? Er beweist nach meiner Ansicht Nichts weiter, als daß die übertriebenen Befürchtungen, die man be kanntlich früher in Sachsen an die Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit geknüpft hat, nicht ein getroffen sind. Er beweist aber nicht, daß unser gegen wärtiges Strafproceßverfahren nicht noch einer noth- wendigen Verbesserung bedürfe, er beweist nicht, daß, wenn ihm noch der Schlußstein fehlt, als wofür ich mit dem ALg. Schreck die Geschwornengerichte ansehe, dieser Schlußstein nicht noch aufgesetzt werden dürfe. Der Herr Generalstagjsanwalt sagte ferner, es sei gestern behauptet worden, die Frage über die Einführung der
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