Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Geschworenengerichte sei bereits vollständig unter den Juristen entschieden. Das, was er noch hinzufügte, läßt mich vermuthen, er habe damit meine Aeußerung im Sinne gehabt: die größten Koryphäen der Wissen schaft und die tüchtigsten Praktiker des In- und Aus landes hätten sich bereits zu Gunsten der Geschwornen- Zerichte ausgesprochen. Ich glaube aber, hierin liegt Nicht die Behauptung, daß alle Koryphäen und alle .Praktiker des In- und Auslandes sich zu Gunsten der Geschwornengerichte ausgesprochen haben. Das kann ich nicht behaupten, es ist mir auch nicht in den Sinn gekommen. Er theilte ferner Diejenigen, welche über die Geschwornengerichte zu urtheilen pflegten, in drei Klassen ein. Ich gebe zu, daß. man darüber, ob die Geschwornengerichte einzuführen seien oder nicht, ob sie Mangel besitzen oder nicht, verschiedener Meinung sein kann. Indessen, wo wäre über irgend eine Sache in der Welt Einstimmigkeit zu erzielen! Es ist also nicht be fremdend, daß man hier sogar drei verschiedenen Mei nungen begegnet. Ich selbst rechne mich ebenso, wie der -Hern Generalstaatsanwalt, zur dritten Klasse, also zu derjenigen, welche nicht principielt gegen die Geschwornen- gerichte sind, aber ihre Mängel erkannt haben und sie -abgestellt zu sehen wünschen. Auch ich will die Mängel, die den Geschwornengerichten anhaften, beseitigt sehen; -aber nicht auf eine Weise beseitigt, welche das Wesen der Sache vollständig vernichten, welche die Unabhängig keit und die Unbefangenheit der Geschwornen geradezu, -aufheben würde. Man kann nun allerdings über die- Art und Weise, wie die vorhandenen Mängel zu besei tigen sind, einigermaßen in Zweifel sein und es ist ge wiß zu billigen, wenn die Regierung diese Frage in die sorgsamste Erwägung zieht. Allein, meine Herren, wie lange soll denn diese Erwägung jetzt noch dauern? Die Majorität läßt der Regierung durchs ihren Antrag einen Zeitraum von fast drei Jahren und ich sollte meinen, der geehrte Abg. Günther könnte diesen Zeitraum für vollständig genügend halten, um die Regierung in den -Stand zu setzen, sich ein definitives Urtheil über die Sache bilden zu können, besonders da eine jahrelange ^Erwägung schon vorausgegangen ist. Der Herr Regie- rungscommissar lobte die Schöffengerichte und behauptete, sie hätten sich seit zehn Jahren-bereits anderwärts be währt. Nun, wenn das der Fall ist, warum hat denn die Regierung, da ihr der Wunsch nach Einführung von 'Geschwornengerichten oder nach etwas dem Aehnlichen Nicht unbekannt sein konnte, dann nicht an dem gegen wärtigen Landtage eine Vorlage gebracht? Warum ist sie diesem Wunsche nicht entgegengekommen? Der Herr Generalstaatsanwält wies ferner darauf hin, da§ in England nach Aussage eines englischen Juristen in 50 Jahren 60 Fälle vorgekommen seien, wo Angeklagte un schuldig verurteilt worden seien. Es ist das möglich. Allein, haben wir denn einen Nachweis darüber, wie viele unschuldig Verurtheilte das jetzige Verfahren inner halb 50 Jahren deckt? Wissen Sie, wie viel ungerechte und falsche Urtheile auch jetzt noch von juristischen Rich tern gefällt werden? Der Herr Generalstaatsanwalt kam wiederholt auf den Widerwillen zurück, welcher sich bei Denjenigen, die als Geschworne zu fungiren hätten, geltend gemacht habe; er erklärte aber selbst, daß dieser Widerwille für Beurtheilung der Frage nicht maßgebend sein konnte und ich stimme ihm hierin bei. Es ist ge wiß ungeachtet der Diäten für Viele, unter uns ein größeres Opfer, sich der ständischen Wirksamkeit zu wid men, als die Geschwornenpflicht zu übernehmen; es ist eine größere Last, jahrelang unentgeltich Cominunal- dienste leisten zu müssen, die ebenfalls ein großes Opfer an Zeit und selbst materieller Einbuße erfordern. Wollte man also immer auf den Widerwillen gegen kleb ernährte öffentlicher Pflichten Rücksicht nehmen, der so häufig auch in dieser Richtung sich geltend macht, nun, dann könnten wir eben- mit der Zeit die Stand Vertretung aufheben, wir müßten die unbesoldeten Cvmmunalämtcr aufheben, wir könnten überhaupt Niemandem mehr zu- muthen, sich einer öffentlichen Dienstbarkeit zu widmen. Im klebrigen ist, wenn man anderwärts schlechte Er fahrungen in dieser Beziehung gemacht hat, ja auch damit noch nicht bewiesen, daß diese Erfahrungen auch in Sachsen gemacht werden müßten. Der Herr General staatsanwalt nahm ferner Anstoß an dem Worte „Ex periment", welches ich ebenfalls und zwar in Beziehung auf das Schöffengericht gebraucht habe. Er sagte, es wäre möglich, daß man vielleicht an diesem Schöffen gerichte weniger Anstoß genommen haben würde, wenn man es „deutsches Schwurgericht" genannt hätte. Ich meinerseits würde trotzdem auch an dem gemachten Vor schläge Anstoß genommen haben, den ich deshalb als ein Experiment bezeichnet habe, weil er mir keine Aussicht auf Dauer zu Haben scheint; was aber die Versuche oder Experimente anlangt, die man anderwärts gemacht Hai, so unterscheiden sich dieselben von der Idee des Schöffen gerichtes nach meiner Auffassung dadurch,, daß sie das Wesen der Sache'unangetastet lassen, was hier eben nicht der Fall ist. Im Allgemeinen gewährte die Rede -des Herrn Generalstaatsanwalts nach dem Eindrücke, den sie auf mich gemacht hat, ein außerordentlich trübes Bild von der politischen und sonstigen' Bildung des deutschen Volkes. Es scheint,-das deutsche Volk ist in dem schnellsten Rückschritt begriffen. Ich weiß nicht, ob diese Auffassung richtig ist; — allein so lange nicht aus der Mitte des Volkes selbst die nämlichen Bedenken sich kundgeben, welche von dem Herrn Generalstaats anwalt so scharf hervorgehoben worden sind, so lange nicht die gesetzlichen Vertreter der deutschen Volksstämme,, so lange nicht in wenigstens einer Ständeversammlung.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview