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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Stelle Ur dm Mittheilungen aufgesucht und fand, daß sich doch der -Zusammenhang etwas anders gestaltet. Es war damals^ allerdings im Allgemeinen non den Schwur gerichten die Rede; vor Allem aber kam die sogenannte Anklagejury zur Sprache und Lei dieser Gelegenheit hatte ich mir das Wort erbeten, um den' Standpunkt naher zu bezeichnen, den ich damals einnahm, nämlich den Standpunkt, daß nach Lage der Verhältnisse die 'politische Frage die durchaus -vorherrschende sei, und - um zu beweisen, daß auch viele' wärme Freunde des Schwur gerichts dieselbe Ansicht befolgten, -bezog ich mich auf eine Schrift Ms Obergerichtsraths Hagen, woraus eine- Stelle gestern bereits vorgetragen worden ist. Zch schloß aber daran folgende Bemerkung und- ich bitte den Herrn Präsidenten, mir die Vorlesung derselben zu gestatten. ! Präsident Haberkorn: -Es gehört Mr Rechtfer tigung. Abg. von Erreg ern: Hagen sagt: , „Die Jürh ist daher vor allen,Dingen eine poli tische Institution. 'Um sie zu beurtheilen, muß man sich imtner auf'diesen Standpunkt stellen." ! Nur mit 'dieser Auffassung, nicht mit der Vorliebe des Verfassers jener Schrift für die Schwurgerichte selbst habe ich meiNe-Unsicht identifieirt; -denn-ich schloßnn'bas Eitat folgende Auslassung an: ,;Diesen Satz, den ich für wichtig - erachte, h at die -Erfahrung der neuesten Zeit durchaus bewährt. -Meine Herren, zu einer Zeit- die iso reich-an, Bewegung war, daß am juristischen Fortschreiten keitz sehr allgemeines Interesse genommen werden konnte/ trat die Idee, daß überall bei dein' Crimillalverfahreu'Geschwornengerichte einzüführen Mm, mit Kraft hervow Mir haben uns daher -gegenwärtig, durchaus' auf .bin Standpunkt zu setzen, daß im Allgemeinen die Geschwornengerichte als ein politisches Institut-beträchtet -werden müssen. Zn dieser Beziehung-kann aber auch gar nicht die' . Rede..davon Mn, bei Einführung -eines neuen Crimi- nalyerfahrens von Geschworn'en abzusehen. Stände, die Sache anders, so bekenne ich, daß ich für mei sten Th eil große Zweifel hegen würde, ob in jüri- stischer Hinsicht durch - öie Wschwornen ÄniwesentliMr - Gewinn herbeigeführt-'werden möchte; denn an -und für sich scheint - es in der Natur der Sache zu -liegen, d.äß^Mchnner, die/sich...regelmäßig damit beschäftigen,, gewisse Dinge zu beurtheilen, mehr Schärfe erlangen Müssen in der BeUrtheilüng ssdlcher Gegenstände, als andere, bei'dtneN Ms nicht der-Fäll 'ist" (s. Mittheil, der II. K. -V0N-1848. -S.-1821). Nun kam'lnoch eme weitere Ausführung, mit -wel- - cher ich die KamMer nicht-behelligen will. So viel dürften Sie . daraus beurtheilen,:ldaß ich - mich - -im -Allgemeinen für - die Schwurgerichte' nur mit' Rücksicht auf die poli tischen VerhLlinisse! aussprach. Es -war diese Frage da mals mit-stn' -das Programm'des Ministeriums «aufge- nömmen;- es'war auch iM'Allgemeiuendie MMung ver breitet, baß -das Schwurgericht gar nicht Nwhr-'zu um ¬ gehen sei, daß man keinen großen Kampf dagegen wagen Möchte. Unser Bericht hat-nun auf Seite 658 -ebenfalls darauf hingewiesen, daß allgemein in früherer Zeit die Richtung befolgt worden sei, daß man blos-die Politische Seite in den Vordergrund gestellt habe. Unsere Depu tation hebt aber zugleich heraus, daß gegenwärtig wieder eine Zeit der ruhigen Erörterung eingetreten sei, und das ist auch meine Ueberzeugung. Dennoch bin ich weit entfernt/ bei der Frage die politische Seite ganz unbe rücksichtigt lassen zu wollen. Ich befinde mich noch-gegen wärtig auf dem Standpunkte, daß ich in dieser Beziehung dem Ansprüche auf Schwurgerichte eine gewisse Berech tigung keineswegs versage. Ich theile die Ansicht, die heute vom Abg. Sachße ausgesprochen worden ist,-daß das sächsische Volk ganz gewiß auf einer Stufe- der Bil dung steht, wornach es das ebenfalls verlangen und -be anspruchen kann, was infolge dieses Bildungsstandes in andern deutschen Staaten dem Volke gewährt wird. Ich erkenne an, daß eine gewisse Berechtigung da ist, daß bei dem Criminalverfahren nicht blvs das rein rich terliche'Element vertreten sei, daß vielmehr auch Män nern ans-dem Volke, die ihrer Bildung nach dazu-ge- eignet sind, »eine Mitwirkung zugestanden werde. AVer, Meine Herren, weiter kann ich allerdings nicht gehen. Die Behauptung, die gestern mehrfach -ausgesprochen Wörden ist, daß es-sich dabei um ein Recht handle, das dem Volke gewährt'werden-müsse, ist unrichtig, dieser Ansicht muß ich bestimmt entgegentreten. Es fehlt dafür alle Unterlage. Es ist' heute wieder vom Abg. Schreck behauptet worden und der Herr Referent der Majorität trat ihm än einer Beziehung, Wie mir schien, Lei, - es sei Vas Schwurgericht der Schlußstein des Constitutivnalis- MUs. Dafür .-fehlt meines Erachtens-der Beweis. Un sere Constitution wenigstens enthält nicht die geringste ANdeutung^für diese Behauptung- sie spricht sich in dem Kapitel von der Rechtspflege dafür aus, was zu thnn ist, um eine geordnete Rechtspflege herbeizuführen; nir gends - aber'-findet man eine Andeutung, daß dabei Ge- fchworne Mitzuwirken hätten. Die Gesetzgebung vom Jahre -1856 hat insofern die Verfassung noch -weiter ausgebildet, als der -Satz,'«daß alle Gerichtsbarkeit vom Staate ausgeht, allgemeine Gültigkeit erlangt -hat. Daraus folgt aber ganz -gewiß'noch keineswegs,-daß Geschworne -hierbei- Mitwirken'Müßten. Es fehlt' also an 'allem -Anhalte'dafür, daß es -sich rhier um ein Recht'des Völkestthandelt. Es »handelt sich blös darum, daß nach Zweckmäßigkeitsgründen von Seiten -der Staatsgewalt und Ver übrigen'Faetdren der Gesetzgebung entschieden werde, aufwelchemWege dieUnterlagen dafüram sichersten gefunden werdenkönnen, daß in' allen Fällen -das wirklich begangene Unrecht-bestraft, aber-auch «nirgends der Un schuldige von unverdienter-Strafe betröffenwird. Man hat -also zu- erwägen, was man in dieser Beziehung als zweck-
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