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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Beschwerden theils auf einseitigen, theils auf unrichtigen Voraussetzungen beruht haben und 2) in der Hinsicht, daß es allerdings viel leichter ist, an einem großen, ganzen Werke einzelne Nebelstaude aufzufinden, einzelne Mängel zu Tage zu fördern und darauf Beschwerden zu gründen, als Abhülfe zu leisten und cs besser zu machen. Von allen Seiten ist uuscrin Grundsteucrsystem volle Anerkennung im Wesentlichen und Ganzen geworden im In- und Aus- laude und selbst die Beschwerdeführer haben zum großen Theile sich nicht entbrechen können, auch ihrerseits dies im Allgemeinen anzuerkcuneu. Aber Zeder hat geglaubt, wieder von seinem individuellen Standpunkte aus versuchen zu müssen, irgend einen Stein, je nach seinen Verhältnissen und Erfahrungen, aus dem Grunde des ganzen Systems wo möglich herauszuarbeiten, natürlich immer nur, um zunächst seine persönlichen Beschwerden befriedigt zu sehen und ohne die Absicht, das Ganze etwa zu untergraben. Aber indem es Jeder nach seiner Art versucht, wird natür lich ein Stein nach dem anderen aus dem Grundbau heransgeriffen und gerüttelt, bis das Ganze endlich so durchlöchert ist, daß es nicht mehr haltbar erscheinen kann. Es ist in der That auch, wie mir oft vorkommen will, fast als ein Fluch unserer Zeit zu neunen, daß überall, wo irgendwo jetzt etwas Gutes und Ganzes, irgend ein großes Werk zu Stande kommt und sich gestaltet hat, sofort eine Menge Geister sich finden, die sich an der Sache reiben wollen, die von ihrem Einzelstandpunkte aus einzelne untergeordnete Mängel hervorzuziehen und sofort wieder das Ganze zu untergraben und zu beschädigen suchen. Es ist überall jetzt wahrzunehmen, daß mau von allen Seiten, so wie etwas Neues entsteht, auch gleich wieder es zu mi- uiren und zu durchbohren sucht. Es kommt daher schon fast wie ein Wunder vor, daß unsere Grundsteuergesetz gebung in der That 20 Jahre gehalten hat und dieser Um stand allein scheint Vielen schon ein genügender Grund zu sein, um sie für veraltet, für schlecht und abänderungs bedürftig anzuschen. Auf einige eigenthümliche Umstände, die sich im Laufe der Verhandlung darüber herausgestellt haben, möchte ich die Aufmerksamkeit der Kammer noch be sonders hiuzulenken mir erlauben. Als vor etlichen Jah ren von Seiten der hohen Staatsregierung einige Com- missare ausgescndet wurden, um die cingegangenen Beschwerden über die Grundsteuerabschätzung an Ort und Stelle zu erörtern, hat sich herausgestellt, daß nicht Zwei über ein gemeinschaftliches Gutachten, über den einzuschla- gendeu Weg sich vereinigen konnten. Der Eine hat die Ansicht aufgestellt, es wäre besser, noch Erfahrungen zu sammeln und ich glaube, nach meiner Ansicht wenigstens, er hat damals das Richtige getroffen; der Andere hat ge fordert, daß eine gleiche Höhe der Noggenpreise im Lande als Bercchnungsgrundlage genommen werde, während doch thatsächlich die Noggenpreise im Lande nicht gleich sind; der Dritte hat vorgeschlagen, ohne Weiteres 15 Procent abzuziehen von allen Steuereinheiten von Fluren, die über 1100 Fuß hoch liegen, obschon die Höhenlage keineswegs allein maßgebend und entscheidend sein kann. Bei den jetzigen Verhandlungen und prüft man die eingegangenen Beschwerden, so behauptet der Eine, daß die Steuereinhei ten des Obergebirges herabgesetzt werden müßten, der An dere sagt, nein, das Gebirge ist an und für sich nicht zu hoch abgeschätzt; aber das Niederland ist zu niedrig abge- schätzt und hätte mehr Steuereinheiten zu erhalten; nein, sagt wieder der Dritte, Obergcbirge und Niedergebirgc sind gichtig abgeschätzt, in den mittleren Höhenlagen liegt derUcbclstand, diese sind zu niedrig abgcschätzt. Aber auch nicht ein Einziger hat ein durchschlagendes und wirklich befriedigendes Auskunftsmittel angeben können, um den angeblichen Beschwerden genügende Abhülfe zu gewähren. Gegen jeden einzelnen Vorschlag tauchen sofort wieder die erheblichsten Bedenken auf. Jedenfalls würde aber bet einer Abänderung unseres Grundstcucrsystcms unvermeid lich dadurch eine sehr bedeutende Rückwirkung auch auf unser gesummtes übriges Steuersystem stattfinden und namentlich auf die Gewerbesteuer. Ich will nicht behaup ten, daß unsere Grundsteuer am Ende ganz unverbesserlich sei, daß nicht einzelne liebelst and e und Mängel aufgefun den werden könnten, die sich wohl begründen lassen; aber ich kann die Beschwerden, die gegen unser Grundsteuer system vorgebracht worden sind, weder für so ausreichend begründet, noch in der That für so erheblich ansehen, daß eine eingreifende und durchgehende Aenderung unseres Grundsteuersystems und zwar in der allernächsten Zeit mir irgendwie gerechtfertigt erscheint. Mindestens möchte ich glauben, daß für eine eingehende Umgestaltung unseres Grnndsteuersystems abzuwarten sei, bis die Zusammen legung in den einzelnen Fluren weiter vorgeschritten sei, indem dadurch nicht nur die betreffenden Fluren nach und nach immer mehr und mehr im Lande einer genaueren Nachmessung unterworfen und die früher vorgekommeneu Vermessungsfehler erledigt werden, indem dann auch inner halb dieser Fluren die ohnehin im Interesse der Land- wirthschaft Wünschenswertheu Veränderungen stattfindcn und Grundstücke und Flurstücke zusammengclcgt, anders abgegrenzt und gestaltet, endlich die Flurbücher ohnehin neu berichtigt werden, lind alle diese Arbeiten, wollte man sie vor jener neuen Umgestaltung der Fluren jetzt schon vornehmen, die Flurbücher jetzt schon ändern u. s. w., würde ein großer Theil der Arbeit, Zeit und Kosten wcggeworfen sein. Wir werden anerkennen müssen, daß unsere Deputation mit großer Umsicht und großer Vorsicht die vorliegende Frage behandelt hat; aber dennoch bleiben auch die Anträge, die sie uns zur Genehmigung vorschlägt, ein Bohrer, den man unserm Gruudsteuersystem ansetzt. Es.wird beantragt, zu erwägen, es wird erwogen und wieder erwogen und wieder beantragt und erwogen, bis man sich schlüßlich selbst einredet, es müsse auf die
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