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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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klärung und dm Anträgen der Zweiten Kammer unsere Aufmerksamkeit im Einzelnen zuwenden. Dazu kommt noch, daß die Erklärung sud u auf Seite 468 eigentlich der Cardinalpunkt der ganzen Angelegenheit ist, nämlich die Erklärung, ob überhaupt eine Revision für geboten gehalten werde oder nicht. Hierauf folgen snk 1 und 2 zwei wirkliche Anträge. Wenn daher die Deputation Nichts dagegen einzuwenden hat und die Kammer auch damit einverstanden ist, würde ich den ersten Antrag der Deputation in drei einzelne Fragen theilen und auf jeden Punkt eine besondere Frage stellen. Da keine Erinnerung dagegen erfolgt, werde ich nun zuerst die Frage auf den Punkt u richten, Seite 468. Die Zweite Kammer hat snl) n die Erklärung ausgesprochen: „Die Kammer erkenne eine Revision der Grundsteuerkataster durch die veränderten Zeit verhältnisse für geboten an." Unsere Deputation rathet an, dieser Erklärung nicht bei- zutret'en und ich frage daher die Kammer: „ob sie beschließen will, dieser Erklärung nicht beizutreten?" Einstimmig. * Ferner wird von der Zweiten Kammer unter 1 be schlossen, Lei der Staatsregierung zu beantragen: „ 1. die Staatsregierung wolle über einem dem Zwecke richtiger Werthsermittelung möglichst ent sprechenden Modus einer neuen Abschätzung der Landgrundstücke Erörterungen anstellen." Unsere Deputation rathet uns an, diesem Anträge nicht bcizutreten und ich frage daher die Kammer: „ob sie beschließen will, diesem Anträge der Zweiten Kammer such 1 nicht beizutreten?" Einstimmig. Sodann hat die Zweite Kammer beschlossen, bei der Staatsregierung zu beantragen: „2. dieselbe wolle dabei auch in Erwägung ziehen, welcke Veränderungen in den für die Grundsteuervertheilung in den Städten bestehen den Bestimmungen erforderlich erscheinen." Unsere Deputation rathet uns an, diesem Anträge nicht beizutrcten und ich frage nun die Kammer: „ob sie beschließen will, dem Antrag sntz 2 nicht beizutreten?" Ebenfalls nicht beigetreten. Nun kommt der Antrag unserer Deputation sutz 2, a, b, tz, es unterliegt keinem Zweifel, daß auch hier die Trennung nothwendig sei, um so mehr/als schon Stimmen für und wider laut geworden sind. Es würde daher zuerst abzustimmen sein über Punkt 2, im Vereine mit der Zweiten hohen Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, die Frage einer Prüfung zu unterwerfen: ,,n) ob es rathsam und ausführbar sei, die jenigen zur Land- oder Forstwirthschaft benutzten Grundstücke, namentlich Lehden, Hutungen und Gehölze, bei welchen seit der Landesabschätzung eine Veränderung der Culturart stattgefunden hat oder künftig stattfindet, unter gewissen Beschrän kungen hinsichtlich.des Flächenraumes und des Anfangspunktes der Besteuerung, ihrer neuen Be stimmung gemäß abzuschatzen und zur Mitleiden- heit zu ziehen." Ich frage die Kammer: „ob sie dem Antrag unserer Deputation ge mäß die Staatsregierung ersuchenwill, dem Antrag unter a stattzugeben?" Wir zahlen 30 Anwesende, 10 gegen 20. Mit 20 Stim men gegen 10 ist der Antrag daher angenommen. Ferner soll sud 6 die Staatsregierung ersucht wer den, einer Prüfung zu unterwerfen die Frage: ,,l») ob es rathsam und ausführbar erscheine, ein analoges.Verfahren auch hinsichtlich der zur Wohnung dienenden Grundstücke einzuschlagen, deren Bcnutzungsart eine andere geworden ist." Ich frage daher die Kammer: „ob sie den Punkt d der Staatsregierung zur Erwägung übergeben will?" Wieder mit 20 Stimmen gegen 10 angenommen. Ferner soll die Staatsregierung um Prüfung der Frage ersucht werden: ,,o) ob es rathsam und ausführbar erscheine, unter annähernder Gleichstellung der zur Basis der Abschätzung genommenen Roggenpreise für das ganze Land eine Umrechnung der Grund- steuerkatastcr in dieser Beziehung vornehmen zn lassen?" Ich frage die Kammer: „ob sie Punkt o zur Erwägung geben will?" Punkt e ist mit 25 gegen 5 Stimmen abgelehnt worden, es bestehen also nur noch die Punkte u und tz. Ferner schlägt die Deputation vor, die Staatsregie rung zu ersuchen: „das Resultat dieser Prüfung, wenn es thun- lich sein sollte, der nächsten Ständeversammlung vorzulegen." „Stimmt die Kammer diesem Vorschläge bei?" Die Bitte um Vorlegung des Resultates an die nächste Ständeversammlung ist beschlossen worden mit 22 gegen 8 Stimmen. Hiernach schlägt die Deputation der hohen Kam mer vor: „3. ihre Zustimmung dazu auszusprcchcn, daß mit der Neuvermessung des Landes in der zeit- herigen Maße fortgefähren werde" und ich frage die Kammer: „ob sie beschließen wolle, diese Zustimmung auszusprechen?" Einstimmig beschlossen. Endlich wird der hohen Kammer vorgeschlagen, zu beschließen:
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