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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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einigung wird treffen lassen, rathet aber zur Zeit der Kammer an: bei ihren zu §. 32 gefaßten Beschlüssen stehen zu bleiben *). Rittergutsbesitzer Rittner: Ich wollte nur der ge ehrten Deputation nochmals ans Herz legen, Lei diesem Paragraphen am Beschlüsse der Ersten Kammer festzuhal ten in Bezug auf die Hunde und Katzen und die Ent fernung, in welcher sie Herumlaufen dürfen; denn es ist unzweifelhaft, daß die Hunde auf Revieren eben so viel Schaden, wie die Katzen thnn und ich kann keine Recht fertigung' finden für den Beschluß der Zweiten Kammer, wonach sie den Hunden ganz freien Spielraum läßt. In Bezug auf den andern Punkt wegen der Entfernung, so dehnen in den bevölkerten Theilen des Landes die einzelnen Häuser sich immer weiter aus außer der alten Dorfflur und wenn nun jeder Hausbesitzer seinen Hund und seine Katze hält und diese können nun 500 Schritte weit frei hcrumlaufen, so macht dies den Jagdschutz geradezu illu sorisch oder vernichtet ihn. Ich sollte meinen, daß die Herren, die der Jagd mehr Theilnahme schenken, als ich, daran festhalten müßten, daß die Deputation diese be treffenden Bestimmungen im Vereinigungsverfahren durch aus aufrecht zu erhalten habe. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §. 32 zu sprechen? Referent Bürgermeister Hennig: Ich will nur be merken, daß die Deputation sich weitere Beschlußfassung für das Vereinigungsverfahren vorbchält. Präsident von Friesen: Es würde sonach zur Ab stimmung überzugchcn sein. Bei Punkt u. ist der Be schluß referirt, wie er in der Ersten Kammer bei den ersten drei Sätzen gefaßt worden war, dagegen hat die Zweite Kammer für diese drei Sätze eine andere Fassung an genommen, unsere Deputation rathet an, diesig Fassung aber abzulehnen und auf dem Beschlüsse der Ersten Kam mer bezüglich der ersten, drei Sätze zu beharren. Ich frage daher die Kammer: „ob sie beschließen will, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer bezüglich der drei Absätze nicht beizutreten?" Einstimmig. Ferner ist zu 5. referirt, was die Erste Kammer im letzten Satze beschlossen hatte; die Zweite Kammer hat auch hier eine andere Fassung angenommen, es soll näm lich heißen: „Wenn Jagdhunde auf der Jagd bei Ver folgung des Wildes die Jagdgrcnze überschreiten, so tritt deshalb eine Bestrafung nicht ein." Unsere Deputation rathet uns an, bei dem früheren zu Lc- *) s. L.M. I. K. S. 387 flgg. II. K. S. 2382 flgg. I. K. (V. Abonnement.) harren und den Beschluß der Zweiten Kammer abzulehnen und ich frage: „ob die Kammer dies beschließen will?" Einstimmig: Ja. - Sodann ist sud o referirt, welchen Zusatz die Erste Kammer angenommen hat in Bezug auf die Hunde und Katzen und die Entfernung von 200 Schritten; die Zweite Kammer' hat auch diesen Satz verändert, die Hunde weg gelassen und folgenden Zusatz beschlossen: „Während der Schon- und Hegezeit rcvierende Hunde kann der Jagdberechtigte tödten oder tödten lassen;" die Deputation aber beantragt auch hier, bei dem ge faßten Beschlüsse stehen zu bleiben und ich frage die Kammer: „ob sie bei dem früheren Beschlüsse stehen bleiben will?" Einstimmig: Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Zu §.34. Die Zweite Kammer hat den Eingang des Para graphen so angenommen: „darüber, daß den Vorschriften des Gesetzes nicht zu wider u. s. w." Man empfiehlt den Beitritt zu dieser nur redactio- nellcn Abänderung. Die Herren Negierungscommissare haben erklärt: „daß die Forst-, Zoll- und Steuerbcamten nur die Pflicht haben, die zu ihrer Kenntniß gelangten Jagdcontraventionen anzuzcigen, daß ihnen dagegen eine thätige Ueberwachung nicht zustehe und daß sie daher nicht berechtigt sind, den Jagdausübenden an- znhaltcn und nach seiner Berechtigung zu fragen, dies vielmehr nur ein Recht der Polizeiorgane sei." Ferner ist noch folgender Antrag in die ständische Schrift beschlossen worden: „Die Staatsregicrung wolle ihren Forstbeamten die Weisung zugehen lassen, bei offener Jagdzeit das Wild von der Grenze abzutrciben, zu unterlassen." Da die Staatsregierung in der Zweiten Kammer erklärt hat, daß sie ein solches Verfahren der Forstbeam ten mißbillige und deshalb schon früher habe Anord nungen ergehen lassen, so erachtet die Deputation diesen Antrag, der ihr überhaupt einen eigenthümlichen Ueber- griff in das selbständige Vcrfügungsrccht der fiscalischen Verwaltung zu enthalten scheint, andere Reviere aber nicht treffen würde, ohnehin für erledigt und rathet da her an, den gedachten Antrag abzulehnen. Endlich sind noch 8 Petitionen zu erwähnen, welche die Ausübung der Jagd und die Jagdgesetzgebung be treffen. Namen und Wohnort der Petcnlen, sonne der Inhalt der Petitionen sind in den Landtags-Mitthcilun- gcn der Zweiten Kammer, woselbst sie bereits zur Bera- thung gekommen sind, Seite 2399 ausführlich enthalten, und cs erlaubt sich daher die Deputation, um Wieder holungen zu vermeiden, auf die Mitthcilnngen sich zu be- 207
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