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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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bereits gemachten Vorrichtungen zur Unschädlichmachung des Hüttenrauches nicht genügen und nicht hinreichen werden, um die Hüttenrauchschäden vollständig zU beseiti gen, so glaube ich folgenden von mir einzubringendeu Verbcsserungsantrag an die Kammer richten zu müsseu und bitte um dessen Berücksichtigung und Anuabme. Ich beantrage nämlich, daß zu dem Dcputatiousantragc auf S. 156 und 157 gesetzt werde zwischen den Worten „gericbtet fine" und „zur Zeit" das Wort „zwar" und weiter hinter den Worten „zu lassen" auf S. 157 folgen der Zusatz eingeschoben werde: „Die Staatsregierung jedoch zn ersuchen, der nächsten Ständeversammlung dann ein Expropriations gesetz zur Berathung vorzulcgen, wenn bis dahin die Hüttenrauchschaden durch die inzwischen zur Aus führung gelangten Sicherheitsvorkehrungen nicht be seitigt sind."' Es würde also der Antrag im Zusammenhänge so lauten: „Die eingangsgedachten Petitionen, so weit sie auf den Ankauf der durch den Hüttenrauch beschädig ten Grundstücke im Allgemeinen mit Hülfe eines Expropriationsgesetzes gerichtet sind, zwar zur Zeit auf sich beruhen zu lassen; die Staatsregiernng jedoch zu ersuchen, der nächsten Ständeversammlung dann ein Expropriationsgesetz zur Berathung vorzulegcn, wenn bis dahin die Hüttenrauchschäden durch die in zwischen zur Ausführung gelangten Sicherheitsvvr- kehruugen nicht beseitigt sind." Dem letzten Theile des Deputationsantrages habe ich Nichts cntgegenznsetzen, ich finde vielmehr die Fassung desselben, wie er Seiten der Deputation gegeben worden ist, den Verhältnissen völlig angemessen. Präsident Haberkorn: In Bezug auf den letzten Theil herrscht also Einverständniß zwischen dem Herrn Vicepräsidenten und der Deputation, von den Worten ab: „so weit sie rc." In Bezug auf den ersten Theil des De putationsgutachtens ist jedoch der seinige als selbständiger Abänderungsvorschlag zu betrachten und ich habe densel ben zunächst zur Unterstützung zu bringen. Der Herr Bicepräsident beantragt also: den ersten Theil des Depu tationsgutachtens abzulehnen und dafür seinen Antrag an zunehmen, der so lautet: „A)ie eingangsgedachten Petitionen, soweit sitz auf den Ankauf der durch den Hüttenrauch beschädig ten Grundstücke im Allgemeinen mit Hülfe eines Ex- propriationsgesetzes gerichtet sind, zwar zur Zeit auf sich beruhen zu lassen; die Staatsregierung jedoch zu ersuchen, der nächsten Ständcversammlung dann ein Expropriationsgesetz zur Berathung vorzulegen, wenn bis dahin die Hüttenrauchschäden durch die inzwischen zur Ausführung gelangten Sicherheitsvorkehrungen nicht beseitigt sind." Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich! Abg. Mehnert: Obwohl ich in der Gegend nicht so sehr zu Hause Lin, wo die Hüttenrauchschäden sind, so ist mir doch deren schädlicher Einfluß uichi unbekannt und namentlich unter Anderem von der Antvnshütte bei Schwarzenberg und Ehrenfriedersdorf, und deshalb habe ich mir gestatten wollen, etwas näher auf die Sache ein zugehen. Da aber schon ein großer Theil von dem Herrn Viccpräsidenten in dieser Beziehung erwähnt worden ist, dein ich mich anschließe, so kann ich mich etwas kürzer fassen. Wie uns der Herr Vicepräsident mitgetheilt hat, kom men die Petenten bereits zum vierten Male an die hohen Kammern und wünschen, da.die Entschädigung nicht ge nügend sei, ein Exprvpriätionsgesetz. Unsere geehrte De putation ist zur Zeit auf ein Exprvpriätionsgesetz nicht eingegangen und ich stimme der Deputation vollständig bei. Sie hat zur Begründung ihrer Ansicht hauptsächlich die neuerlichen Vorrichtungen noch im Auge, die noch zur Beseitigung der Schäden führen sollen, und dann glaube ich auch, daß sie der Ansicht ist, daß eine freie Einigung zwischen den Petenten und dem Fiscus wünschenswerther sei, als ein Exprvpriätionsgesetz. Wenn nun aus den früheren Verhandlungen Und aus dem, was der Herr Vicepräsident mitgetheilt hat, rücksichtlich dessen nicht so viel Hoffnung vorhanden ist, daß durch die Vorkehrungen die Schaden zu beseitigen wären, so muß es doch ganz, gewiß dankbar anerkannt werden, daß Seiten des Fiscus außerordentlich viel geschehen ist, um diesen nachtheiligen Einfluß zn beseitigen. Freilich sind mir, wie ich gelesen habe in den früheren Verhandlungen, die Mittheilungen des Hrn. Regierungscommissars erinnerlich, wo derselbe schon 1854 u. 1857 in Aussicht stellte, daß Vorrichtungen getroffen wer denwürden und die Beseitigung schädlicher Einflüsse baldigst zu erwarten wäre. Diese Hoffnung ist nicht rn Erfüllung gegangen, und wenn seit diescrZeit noch größere Summen darauf verwendet worden sind, sowäre es sehr zu wünschen, daß diese neuerlichen Bauten zu besserem Erfolg führten. Sollte das Letztere aber nicht der Fall sein, dann theile ich allerdings die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten, daun wäre es viel besser gewesen, man hätte die Flächen ange- kauft und würde dazu eine höhere Summe nicht gebraucht haben, als wie auf S. 162 der Beilage H ersichtlich. Ueber die Größe des Flächeninhalts sind die heutigen Mittheilungen des Herrn Vicepräsidenten mit den frühem Angaben, welche ich darüber gelesen habe, verschieden; soviel ich mich erinnere, sind es in den Jahren 1855, 1856 und 1857 noch nicht ganz 2000 Acker gewesen, welche vom Hüttenrauch betroffen und dafür von Seiten des Fiscus entschädigt worden sind. Es wäre mir nun allerdings er wünscht, zu wissen, ob seit den paar Zähren die Ausdeh nung der schädlichen Einflüsse so sehr gewonnen hat, wie der Herr Bicepräsident wenigstens mittheilte, welcher jetzt 4000 Acker angicbt, während doch früher noch nicht 2000 Acker entschädigt worden find. Daun muß ich aber auch wünschen, daß zwischen dem Staatssiscus und den Be schädigten eine möglichst freie Vereinbarung erzielt werden 121*
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