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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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möge. Denn wenn auch ein Expropriationsgesetz erlassen wird, so kann doch immer der Werth der Grundstücke nur, wie cs zeither bei Ermittelung der Schäden geschehen ist, durch Sachverständige ermittelt werden. Wenn nun aber, wie auf S. 149 des Berichtes ersichtlich ist, wie die Pe tenten sagen, der wirkliche Schaden 160 Thlr. betragen und sie nur 32 Thlr. Entschädigung erhalten haben; wenn also die Sachverständigen nur des wirklichen Schadens als Entschädigungssatz ermittelt haben, dann müßte ich diese Art der Abschätzung im Interesse der Betheiligtcn sehr beklagen; denn wenn einmal ein Expropriationsgcsctz erlassen ist, dann gicbt es in dieser Beziehung keinen Aus weg mehr, dann ist der Staat vollständig berechtigt, das Land so zu entschädigen, wie die Sackverständigen es eben ermittelt haben. Mir sind selbst in dieser Beziehung nicht gerade die besten Erfahrungen bekannt. Ich kenne zwar Fälle, in welchen die Sachverständigen einen höhern Werth ermittelt haben, als er nach meiner Ansicht anzu nehmen gewesen wäre; es sind mir aber auch Fälle bekannt, wo der Schaden viel zu niedrig taxirt worden ist und das macht mich sehr bedenklich, ob man das Expropriations gesetz so weit ausdehnen kann. Wenn freilich eine andere Vereinbarung nicht stattfindet, so bleibt den Betheiligten Nichts übrig, als durch die Expropriation zum Ziele zu gelangen. Daß eine Vereinbarung sehr wünschenswert!) ist, dürfte sich auch daraus ergeben, daß es doch jedenfalls nicht ausbleiben wird, daß immer mehr und mehr eine Verarmung des Grund und Bodens eintritt. Wenn es nun aber allbekaunt ist, daß sich die sächsische Landwirth- schaft von Jahr zu Jahr gehoben hat, und wenn in allen Theilen unseres Landes der Grundbesitz durch bessere Kul tur und verschiedene Verhältnisse in die Höhe gegangen ist, so ist es allerdings sehr zu beklagen, daß bei den Pe tenten das Gegenthcil stattfindct. Während anderwärts der Landmann sich seiner Früchte und ihrer Ernte erfreut, stehen hier alljährlich die Petenten in der langen Erwar tung dessen, was der Hüttenrauch verderben wird oder was die Sachverständigen zu dessen Ersatz ermitteln werden. Während die Landgüter sich von Familie zu Familie ver erben , müssen die Petenten sich gefallen lassen, sich durch den Hüttenrauch von den Gütern ihrer Väter vertrei ben zu lassen. Während der Staat sonst überall seinen Unterthanen schützend zur Seite steht, während die hohe Staatsregierung Handel und Gewerbe unterstützt und hebt, ist hier das Gegentheil der Fall und insofern muß ich dringend wünschen, daß der Fiscus die Gelegenheit ergreift, sich mit den Petenten zu vereinbaren, damit die selben nicht wieder an die Kammern kommen und es nicht nöthig wird, ein Expropriationsgesetz vorzulegen. Abz. Dörstling: Die hier angeregte Frage tritt, wie bereits der Herr Viceprasident erwähnt hat, schon zum zweiten oder dritten Male vor die Kammer und wir haben nach zwei Seiten hin zu bedauern, daß dies der Fall ist, einerseits, weil durch das, was geschehen, Staats angehörige Schaden erlitten haben, andererseits, weil die Kosten, welche von Seiten der Bergverwältung auf Ab wendung der Hüttenrauchschäden verwendet worden, be reits äußerst bedeutend sind. Ich glaube, hätten sich die Werke in den Händen von Privaten befunden, so würden diese bereits den Betrieb haben einstellen müssen, wenn sie so große Summen hätten verwenden, um den Hütten- rauchschaden zu vergüten, oder so kostspielige Einrichtun gen machen müssen, um solchen zu verhindern. Allein es gilt bei diesen Werken wohl viel weniger der Speculation, als der Nothwendigkeit, sie im Lande und in Staatshän den zu haben, weil sie mit dem so vielfach in die andern gewerblichen Verhältnisse eingreifenden Silberbergbau eng Zusammenhängen. Ich bin also der lleberzeugung, daß die Staatsregierung nicht anders hat handeln können; sie mußte die Schmelzhütten in eigene Regie übernehmen und den technischen Proceß dem jetzigen Stand der Wissenschaft anpassen. Wenn der Hüttenrauch Schaden gemacht hat und noch macht, so handelt es sich darum, einerseits Den jenigen vollkommen gerecht zu werden, welche der Schaden trifft, andererseits aber auch die jetzt so weit vorgeschrittene Wissenschaft zu benutzen, um diesen Schaden abzuwenden; wir müßten derselben geradezu ein Armuthszeugniß aus stellen, wenn wir die Ergebnisse der vielfachen Forschungen nicht für geeignet hielten, auch in dieser Beziehung das Zweckdienliche gründlich zu leisten. Die Schäden werden veranlaßt durch zweierlei Ursachen; hauptsächlich durch die arsenikalen Niederschläge in Gestalt schwefeliger Säure, gasartig entweichender Schwefelsäure. Nach den vor liegenden Mittheilungen ist allerdings die Quantität Schwefelsäure, welche durch die Essen ausgehaucht wird, eine sehr bedeutende; die Wirkung muß daher auch eine sehr nachteilige sein. Allein darüber sind wir auch einig, daß durch die von der Regierung hcrgestellten Einrich tungen, die schwefelige Säure in flüssige Säure zu ver wandeln und die arsenikalischen Niederschläge sich ansam meln zu lassen, wenn diese Maßregeln ununterbrochen fortgesetzt werden, der seitherige nachtheilige Einfluß paralysirt werden muß, da es sich chemisch nach weisen läßt, daß alsdann die schädlich wirkenden Aactoren im Hüttenrauch fehlen müssen. Der immerhin auch nach solchen Vorkehrungen unvcrbrannt in die Luft gelangende Kohlenstoff wirkt nicht mehr wesentlich störend ein und auch die etwa alsdann noch übergehende schwefelige Säure kann ihrer Verdünnung nach nicht mehr erkennbar schäd liche Einwirkungen auf die Pflanzen und den Boden äußern. Wenn Sie, meine Herren, in industrielle Orte Sachsens kommen, wo bedeutende Massen Kohlen ver brannt werden, so finden Sie die Atmosphäre ebenfalls mit schwefeliger Säure geschwängert, wenn auch nicht so bedeutend, daß dies zu solchen Klagen Veranlassung geben,
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