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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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mündlich vorgetragene Bericht zuvor gedruckt und auf eine anderweite Tagesordnung gebracht werde. Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich, (Heiterkeit in der Kammer.) Referent Martini: Meine Herren! Ich kann natürlich und werde dem Beschlüsse der Kammer, diesem Anträge zu entsprechen, nicht entgegentreten. Allein ich erlaube mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß alle Gründe, welche von dem Abg. Riedel vorgeführt worden sind, recht wohl für eine Abänderung des Gesetzes sprechen; aber das Gutachten der Deputation, insoweit es auf Zu rückweisung der Beschwerde gerichtet ist, nicht entkräften können. Die Deputation hat es nur mit dem zu thun, was gegenwärtig im Gesetze vorgeschrieben ist. Was für die Zukunft Wünschenswerth erscheinen möchte, das wird die erste Deputation zu erörtern haben, und das, was über das Materielle der Sache zu sagen ist, wird dann zur Sprache kommen können. Beschließt indeß die Kammer, daß der Bericht gedruckt werden soll, so brauche ich jetzt hierauf nicht weiter einzugehen. Präsident Haberkorn: Auf diesen präjudiciellen Antrag? Der Abg. von Nostrtz - Paulsdorf hat das Wort. Abg. von Nostitz-Paulsdorf: Wenn die ganze Angelegenheit verschoben würde und die Debatte darüber bis zu dem Zeitpunkte, wo die erste Deputation ihren Bericht abzugeben hat, ausgesetzt bleiben sollte, so würde ich damit ganz einverstanden sein. Es scheint das aber nicht der Fall sein zu sollen; man geht auf das Materielle der Angelegenheit ein und um darauf eingehen zu können, da, meine Herren, muß unbedingt jedem Abgeordneten etwas Gedrucktes vorliegen. Wer will sich denn das merken, was in einer so schnellen Vorlesung vorgetragen, worden ist? Ich wenigstens bin nicht im Stande, das zu thun. Abg. von Criegern: Ich habe als Vorstand der ersten Deputation doch den lebhaften Wunsch, daß heute die Angelegenheit, soweit in der Eingabe eine Beschwerde enthalten ist, abgemacht werden möge, damit nicht die erste Deputation in den Fall kommt, auch noch über diesen Punkt, der eigentlich nicht zu ihrer Competenz gehört, sick näher zu verbreiten. Nach meiner Ansicht, die ganz mit der des Herrn Referenten übereinstimmt, ist nach der wörtlichen Auffassung des §. 12 gar nicht anders zu ent scheiden, als von der Behörde entschieden worden ist. Das Gesetz unterscheidet nicht; also kann auch die Behörde, welche das Gesetz anwendet, nicht unterscheiden. Ich gebe gern zu, daß viele Momente, die von dem Abg. Riedel ausgehoben worden sind, dafür sprechen, daß Modifica- tiouen dieser Bestimmung eintreten mögen. Die können aber blos im Wege des Gesetzes ejntretcn und mir scheint, daß der mündliche Vortrag der Deputation ganz richtig H. K. (2° AboimemmL.) unterschieden hat. Als eine Beschwerde ist der Antrag nicht begründet; aber es liegen viele Gründe vor, welche, soweit sie die Petition betreffen, für eine Modifieation der gesetzlichen Vorschriften sprechen. Die erste Deputation beschäftigt sich mit einer Gesetzesvorlage, die mehrere Modificationen der gesetzlichen Bestimmungen über Militär leistungen, unter Anderem auch einzelne Erläuterungen und Abänderungen des Gesetzes vom 11. September 1843 enthält. Diese Abänderungen stehen allerdings mit I. 12 in keinem materiellen Zusammenhänge; aber die Frage, ob an §. 12 desselben Gesetzes Etwas geändert werden soll, steht doch mit jener Vorlage in enger Verbindung, wes halb es mir recht zweckmäßig erscheint, die Eingabe als Petition der ersten Deputation zu überweisen. Dagegen gehört meines Erachtens die Frage in Betreff einer Be schwerde durchaus nicht zu ihrer Competenz; denn diese Frage läßt sich nur auf Grnnd des bestehenden Gesetzes entscheiden. Abg. von Nostitz-Wallwitz: Ich bin allerdings in Verlegenheit, ob man nur über den präjudiciellen An trag des Abg. von Nostitz - Paulsdorf sprechen darf oder in die Sache selbst eingehen kann? Präsident Haberkorn: Wer den Druck oder Nicht druck motiviren will, muß sich auch auf das Materielle einlassen; deshalb kann bei der jetzigen Debatte zwischen Präjudiciellcm und Materiellem eine Grenze nicht gezogen werden. ' Abg. von Nostitz-Wallwitz: Das einschlagende Gesetz vom Jahre 1843 mußte der Natur der Sache nach von praktischen Auffassungen ausgehen. Es geht davon aus, daß die Soldaten, wenn sie nicht bivouaquiren sollen, nicht in der freien Luft und in Kornfeldern einquartirt werden können, sondern in Gebäuden untergebracht wer den müssen. Es folgt hieraus, daß den Forensern die Abentrichtung ihrer Militärleistungen nicht unbedingt in nsNnrs. angesonnen werden kann. Das Gesetz hat des halb die Bestimmung getroffen, daß, wenn der Forenser wegen Unterbringung seiner Einquartirung nicht ein be sonderes Abkommen trifft, er eine ordonnanzmäßige Ver gütung nebst einem Zuschüsse bis zur Hälfte der ersteren an die Gemeinde abgiebt. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich lediglich darum, ob die letztere Bestimmung zweckmäßig ist oder nicht. Ich halte sie nicht für ganz ausreichend und mit der Majorität der Deputation des halb eine Abänderung des Gesetzes von 1843 für wünschenswerth. Solange aber das Gesetz nicht abge- ändert ist, konnte über die Beschwerde, zu welcher die Gemeinde Mittelherwigsdorf Anlaß genommen hat, nicht anders entschieden werden. Jede andere Entscheidung würde nach meinem Dafürhalten gegen das Gesetz ge wesen sein. Ich finde es vollständig begreiflich, daß die Gemeinde Mittelherwigsdorf nicht recht einsieht, warum
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