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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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blos reden darf, wenn er gefragt wird, sondern daß er Anträge stellen, daß er sich als ein selbstständiges Organ der Landwixthschaft der Staatsregierung gegenüber ge- riren darf, und damit fällt namentlich zusammen, daß seine Geschäfte nicht etwa blos in der Hand eines Re gierungsbeamten und Regierungscommissars, des bis herigen Generalsekretärs, liegen, sondern daß an dessen Stelle ein von den Mitgliedern selbst gewähltes und für tüchtig befundenes Organ für diesen Zweck erkoren wird. Das sind also nach meiner Ueberzeugung doch wesentliche Vorzüge des Entwurfs. Nun hat man von Seiten mehrerer Herren,, welche gesprochen haben, dem Entwürfe insbesondere zwei große Steine des Anstoßes in den Weg zu legen geglaubt. Der eine bezieht sich auf das Wahlverfahren und auf die Ver mehrung der bisherigen Wahlen. Ich glaube aber doch, meine geehrten Herren, daß man sich diese Schwierigkeiten so sehr schlimm nicht vorstellen darf. Es ist der Deputation von dem Herrn Regierungscommissar mitgetheilt worden, daß man sich dabei an bereits bestehende Bezirke halten werde, gegenwärtig zunächst an die Eintheilung der Gerichtsämter, später vielleicht an die künftigen Verwal tungsbezirke. Es werden also dadurch neue Eintheilungen des Landes keineswegs etwa geschaffen werden, und wenn auch die Zahl der Wähler eine sehr große ist, so ist ja eben keiner gezwungen, sich zu bctheiligen; aber wer sich betheiligt, legt eben dadurch ein reges Interesse für die Sache der Landwirthschaft an den Tag, und auf dessen Stimme ist allerdings etwas zu geben. Es ist ihm die Gelegenheit zu gewähren, auf diese Weise seine Meinung zu äußern und sich zu bethatigcn. Das Wahlverfahren selbst also, glaube ich, darf Niemanden abhalten, für den Entwurf sich zu erklären. Ebenso verhält es sich nach meiner Ansicht mit dem so genannten Besteuerungsrechte. Es ist bereits von mehreren Seiten hervorgehoben worden, daß es sich dabei wirklich um eine Bagatelle handle, wenn überhaupt das Princip zur Anwendung und zur Ausführung kommt. Aber im Princip ist es wohl richtiger. Nachdem man sich dafür erklärt hat, durch den ständischen Antrag eine gewisse Analogie herzustellen zwischen den Handels- und Gewerbe kammern und zwischen dem Landesculturrath, will es mir nicht recht decent erscheinen, wenn die Vertreter der Land wirthschaft aus diesem Grunde sich gegen die Vorlage er klären sollten, wenn sie wegen dieser ganz geringen Belastung ihrer Standesgenossen dieselbe ablehnen wollten. Ich glaube kaum, daß dieser Stein des Anstoßes so groß sein dürfte, um deswegen das Gesetz darüber fallen zu lassen. Es würde übrigens über diese beiden Punkte wohl auch noch beiden betreffenden Paragraphen das Speciellere zu erwähnen sein. Bis dahin und bis zum etwaigen Schlußwort behalte ich mir weitere Bemerkungen vor. , (Herr königl. Commisfar Geh. Rath Körner tritt ein.) Königl. Commissar Geh. Rath vr. Weinlig: Dem, was der Herr Referent bemerkt hat, erlaube ich mir noch einige Worte hinzuzufügen. Ich brauche der geehrten hohen Kammer nicht in Erinnerung zu bringen, daß der ganze Entwurf, wie er vorliegt, auf einem ständischen Anträge beruht; es ist ja das wiederholt in den Vorder grund gestellt worden. Ich glaube kaum, daß die Regie rung ohne diesen ständischen Antrag Veranlassung gehabt haben würde, eine Reorganisation tief eingreifender Art für nothwendig zu halten. Der Antrag liegt vor, die Regierung muß annehmen, daß ein ständischer Antrag auf dem Gefühle wirklich vorhandener Bedürfnisse beruhte. Bei der Erwägung darüber, was in Gemäßheit des Antrages, dessen Text Ihnen gedruckt vorliegt, zu thun fei, kam die Regierung vor allen Dingen zu der Ueberzeu gung, die sie auch heute noch festhält, daß an der Organi sation des landwirthschaftlichen Vereinswesens als sol chem in Sachsen nichts zu ändern sei. Das ist auch nicht geschehen. Das ganze eigentliche landwirthschaft- liche Vereinswescu bis zu den Kreisvereinen hinauf bleibt vollkommen intact und die Regierung theilt ganz die An sichten, welche hierüber auch heute noch von dem geehrten Herrn Abg. Seiler ausgesprochen worden sind. Nach dieser Anschauung konnte es sich also nur noch darum han deln, ob die Erfüllung der Wünsche, die dem ständischen Anträge zu Grunde liegen, in der Reorganisation der ge meinschaftlichen Spitze, des Landesculturraths, dessen Auf gabe insofern von der Aufgabe der landwirthschaftlichen Vereine wesentlich abweicht, als er zunächst nur berathendes, nach vielen Beziehungen hin vorbereitendes allgemeines Organ ist, während die Kreisvereine wirklich thätige, sogar administrircnde Organe sind, zu finden sei. Da konnte denn wohl, wie der Antrag in seiner bestimmten Hinwei sung auf die Organisation der Handels- und Gewerbe kammern gefaßt war, nur von drei Dingen die Rede sein, und diese drei sind es ja auch allein, die der Gesetzent wurf im Wesentlichen bringt. Man konnte einmal annehmcn, daß den Landwirthen im Allgemeinen in ihrer großen Gesammtheit eine Ver tretung der Regierung gegenüber in Bezug auf Gesetz- gebungs- und ähnliche Fragen durch ein Organ, welches lediglich aus den Vereinswahlen hervorgegangen sei, nicht mehr ausreichend erscheine, daß man auch denjenigen land wirthschaftlichen Interessen, die nicht unmittelbar durch die Vereine vertreten sind, eine Betheiligung an der Bil dung dieser Ccntralvertretung zu geben hätte. Der zweite Punkt, auf den der Antrag gerichtet sein konnte, war möglicherweise die Stellung des General sekretärs. Ich erlaube mir hierbei einzuschicben, daß wohl nicht, wie der Herr Landesälteste meinte, der Antrag
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