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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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seine Veranlassung überhaupt darin hat, daß der vorige Generalsecretär des landwirthschaftlichen Vereins den Staatsdienst verlassen hat, sondern umgekehrt, daß die Be setzung dieser Stelle aus dem Grunde einfach unterblieben ist, weil der Antrag in der Luft schwebte und man nicht wissen konnte, was denn infolge dieses Antrags überhaupt mit der künftigen Stellung einer derartigen Person werden würde. Wenn das Schicksal dieser Frage in den Kam mern entschieden sein wird, dann wird sich ja nachher auch diese Personensrage sehr bald wieder erledigen lassen. Also in der Stellung dieses Generalsecretärs konnte möglicher weise Das vermißt oder getadelt werden, daß nach der bis herigen Organisation der Generalsecretär zu gleicher Zeit auf der einen Seite Mitglied des Ministeriums und Staatsdiener, auf der anderen Seite das Ccntralorgau der landwirthschaftlichen Vereine selbst in solchen Dingen war, wo die Ansichten der Vertreter der Landwirthschaft der Ansicht der Staatsregierung gegenüberstanden. Es ist ja hierbei zu bemerken, daß nicht das Ministerium des Innern allein die Staatsregieruug allein ist, sondern daß cs sich hier nm sämmtliche Departements handelt, mit -denen die Landwirthschaft mit ihren Wünschen in Be rührung kommen kann. Man konnte sich denken, daß den'Collisiouen, welche bei einer solchen Doppclstellung möglich sind, im Interesse der Landwirihschaft besser vor- gebeugt werde, wenn man künftighin dem Generalsecretär der landwirthschaftlichen Vereine eine Stellung gäbe, die Nicht in der Regierung, sondern der Negierung gegen übersteht, also wesentlich als Organ der Vertreter land- wirthschaftlicher Interessen im Gegensätze zur Negierung, womit nicht gesagt sein soll, daß ein ewiger Streit gesetz lich sanctionirt werden soll, (Heiterkeit.) sondern nur der in der Natur der Sache liegende Gegen satz. — Endlich drittens konnte man der Meinung sein, daß man ebenso, wie den Handels- und Gewerbekammern durch ihr Besteuerungsrecht, was sie gegenüber den Ge werbsgenossen üben, ziemlich reichliche Mittel nach Befin den zu Gebote stehen, um gerade in der Richtung der Sammlung von Thatsachen, die der Gewerbestand braucht, um seine Interessen zu vertreten und zu begründen, auch der Landwirthschaft wünsche, reichlichere Mittel zu Gebote zu stellen, nach Befinden auch Mittel zur Ergreifung der Initiative in dieser oder jener materiellen Frage. In diesen Richtungen hat die Regierung mit den Vertretern der Landwirthschaft aus den verschiedenen Theilen des Landes sich vernommen und aus dieser Vernehmung ist dann dieser Gesetzentwurf hervorgegaugen. Daß in den Motiven steht: Die drei Hauptsätze, die ich hier ihrem wesentlichen Inhalte nach recapitulirt habe, seien ohne Einwand von jener Versammlung genehmigt worden, das hat wohl nur so gemeint sein können — und damit möchte ich die Ansicht des Herrn Abg. Seiler berichtigen'—, daß die I. K. (1. Abonnement.) Beschlüsse dieser Conferenz gegen diese drei Punkte keine Einwendung enthalten, nicht aber, daß auch während der Berathung der Conferenz kein Einwand erhoben worden sei; denn dann würdeman fastvon allen einzelnen Punkten haben sagen müssen, daß sie sämmtlich Einwendungen unterlegen haben, da fast kein einziger Beschluß dieser Conferenz ohne alle Opposition gefaßt worden ist. Also hat mau durch aus nicht die kräftige Opposition des Herrn Abg. Seiler in jener Conferenz hiermit unterdrücken, sondern nur an deuten wollen, daß sie schließlich in denGcsammtbcfäMssen keinen Ausdruck gefunden hat. Es ist hier nur noch übrig, auf einige Kleinigkeiten zurückzukommeu, die im Laufe der Debatte vorgebracht worden sind und die viel leicht zu Irrungen über die etwaige Aenderung des Ge setzes führen könnten. Das betrifft namentlich die Acuße- rungen über das Wahlverfahren. Das Wahlversahren, wie man es sich denkt, ist im Wesentlichen — nur daß die Urwahlen weggefalleu sind — dem der Handels kammern nachgebildet und wird sich wohl auf diese Weise ausführen lassen. Man kommt da anch ohne Wahlliste und ohne besonders zusammengesetzten Wahlapparat durch und, wie es bis jetzt scheint, ohne erheblichen Anstoß. Auch bei der Selbstbesteuerung, von der man so viel fach gesprochen hat und über die ich selbst. materiell kein Wort weiter verlieren will — es ist ja Sache der Landwirthschaft, ob sie sich die Mittel schaffen will oder nicht —, finden die Umstände nicht statt, die man sich dabei denkt. Denn bei der Selbstbesteuerung der Handels- und Gewerbekammern brauchen keine beson deren Wahlzettel ausgegeben zu werden. Es heißt einfach: von jedem Thaler der directen Staatsgewerbcstcuer hat Derjenige, der über einen Thaler zahlt, z. B. so und so viel zur Handels- und Gewerbekammcr zu zahlen. Darin liegt der allgemeine Steuerzettel und auf Grund dieses Ausschreibens erhebt die Steuerbehörde ohne Weiteres die Beiträge. Ich glaube also, die 58,000 Steuerzettcl, die viel fach vorgebracht worden sind, werden wohl kaum zur Er scheinung kommen. Denn wenn man auch nicht auf jede Steuereinheit einen Pfennig erheben wollte, was von der einen Seite als Minimum angesehen wurde, wenn man nur auf zehn Steuereinheiten einen Pfennig er heben wollte, so daß man alle Beträge unter zehn Steuereinheiten ganz ausfallen ließ, auch dann würde der Modus ganz derselbe sein können. Es würde bei Er hebung der Grundsteuer von dem betreffenden Grund besitzer auf je zehn Steuereinheiten ein Pfennig mehr er hoben werden; dazu würde man auch keines besonderen Strucrzettels bedürfen. Endlich möchte ich doch in Bezug auf die Idee des Herrn Abg. Seiler, die Sache genau umzukehren, nämlich statt das landwirthschaftliche Centralorgan sä moäum der Han dels- ünd Gewerbekammern zu rrformiren, umgekehrt lieber die Handels- und Gewerbekammern nach der Methode des 11
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