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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Staatsbudget zu bringender fester Zuschuß gewährt werden soll. Jndeß gaben diese Bestimmungen der unterzeichneten Deputation doch Veranlassung, die Staatsregierung um eine Mittheilung darüber zu ersuchen, in welcher Weise die bei Position 22, Ila bisher bewilligten zwanzig Tau send Thaler in der Hauptsache verwendet und wie viel davon durch den Aufwand für den Landesculturrath ab- sorbirt worden sei. Nach der von dem königl. Commissar bereitwilligst hierüber ertheilten Auskunft haben die gedachten zwanzig Tausend Thaler bisher im Wesentlichen dergestalt sich ver theilt, daß etwa zehn Tausend Thaler auf die fünf Kreis- . vereine angemessen vertheilt und von diesen für ihre Zwecke verwendet, ungefähr vier Tausend und fünf Hun dert Thaler für die landwirthschaftlichen Versuchsstatio nen und ungefähr Tausend Thaler für allgemeine Kosten in Betreff der landwirthschaftlichen Commissare (zu Drai nagen, Wirthschaftseinrichtungen und dergleichen) ver ausgabt, nächstdem aber etwa ein Tausend sieben Hundert Thaler für Aufwand im Ministerium des Innern, Büreau- aufwand und Reisekosten des Gencralsccretärs, Zuschuß zum landwirthschaftlichen Amtsblatte und dergleichen er fordert worden, so daß etwa noch zwei Tausend und acht Hundert Thaler zu dem Aufwande für den Landeseultur- rath disponibel geblieben, welche jedoch zeither für den letzteren nur zum kleineren Theile wirklich verbraucht worden. Wenn nun auch nach der neuen Organisation bei dem gedachten Aufwande theils wegen der größeren Mit gliederzahl, theils wegen der zu übernehmenden Besol dung des Generalsecretärs eine Erhöhung voraussichtlich eintretcn wird, so geben doch die gedachten Zahlen ge nügend an die Hand, daß die Landwirthe von der in Rede stehenden Einrichtung eine irgendwie fühlbare Belastung nicht zu fürchten haben; und es mag daher nur noch bei läufig bemerkt werden, daß auch die bei Position 22 s I des Budgets.zu Beförderung der Gewerbe ausgeworfenen sechszehn Tausend Thaler in ähnlicher Weise, nämlich mit etwa zehn Tausend Thalern für die Handels- und Gewerbe kammern, und mit dem Ueberreste zumeist als Beitrag für gewerbliche Lehranstalten verwendet, daneben aber, ins besondere für letztgedachten Zweck, auch noch Beiträge von den stimmberechtigten Mitgliedern erhoben werden. Unter diesen Umständen glaubt die Deputation, auch mit dieser Bestimmung sich einverstanden erklären zu müssen und sie empfiehlt Annahme von § 13 nach dem Entwürfe lediglich mit den in der Zweiten Kammer be schlossenen unwesentlichen Abänderungen, wonach a) im ersten Alinea am Schlüsse statt des Wortes: „Beitrag" das Wort „Zuschuß" — wie im Ge setze vom 23. Juni 1868, § 17, Nr. 8 — gesetzt werden soll; . , d) in Alinea 2 die letzten Worte: „deren Ertrag ihm überwiesen wird", in Wegfall gebracht worden find. Präsident vonZehmen: Ich eröffne die Debatte über § 13. Begehrt Jemand das Wort? — Herr von der Planitz! Kammerherr von dcrPlanitz: Während ich ent ¬ schlossen bin, gegen den zweiten Absatz des 8 13 zu stim men, der mit den Worten beginnt: „Zu Deckung alles übrigen Bedarfs," werde ich für den ersten Absatz stim men mit Ausnahme der Worte: „der Entschädigung seiner Mitglieder für die Thcilnahme an den Sitzungen." Ich will über die Frage, ob Diäten gezahlt werden sollen, keine Debatte Hervorrufen; ich persönlich bin aber dagegen und würde daher, wenn diese Worte zur besonderen Ab stimmung gestellt werden, wenigstens gegen diese Worte stimmen. Präsident vonZehmen: Ich bitte den Hern: Reo- ner, die Worte nochmals genau zu bezeichnen, auf welcbe dann eine besondere Frage zu richten wäre. Kammerherr von der Planitz: Die Worte: „der Entschädigung seiner Mitglieder für die Thcilnahme au den Sitzungen." Präsident von Zeh men: Ich werde auf diese Worte eine besondere Frage richten und es wird also der Stel lung eines speciellen Antrags nicht bedürfen. — Herr Seiler! Rittergutsbesitzer Seiler: Ich möchte den Herrn Referenten ersuchen, zu beurtheilen, ob der Wortlaut des 8 13 in Absatz 2 wohl ganz correct sein möchte. Es steht nämlich hier: „activ wahlberechtigten Grundbesitzern und Pächtern", und dann: „der von letzteren". Das „der von letzteren" scheint sich blos auf die Pächter zu be ziehen, wenigstens nach dem gewöhnlichen Sprach gebrauche. Zweitens steht daselbst: „der von letzteren von ihrem Grundbesitze, bezichendlich ihrem Gewerbebetriebe." Solche Bestimmung könnte nach meiner Ansicht zu einem Jrrthnm Veranlassung geben, so daß dieser Ausdruck mindestens von der königl. Staatsrcgierung in einer Ausführungs verordnung authentisch interpretirt werden möchte. Von dem Grundbesitze selbst werden Abgaben nicht gezahlt, auch jetzt schon nicht, sondern nur von dem Ertrag des Grundbesitzes nach der Abschätzung der Erträge, welche der Grundbesitz liefert. Und „von ihrem Gewerbe betriebe" scheint mir auch nicht ganz klar zu sein, denn darunter könnte sehr leicht auch diejenige Gewerbssteuer subsumirt werden, die der Landwirth von seinem Bren nerei-, Ziegelei- u. s. w. Betriebe zu entrichten hat. Königl. Commissar Geh. Rath vr. Weinlig: Die gewünschte Erläuterung kann ich dahin geben, daß die beiden Ausdrücke „von ihrem Grundbesitze, bezichendlich ihrem . Gewerbebetriebe" dieselbe Distinction verfolgen sollen, wie die beiden Ausdrücke „Grundbesitzer" einerseits und „Pächter" andererseits. Die Grundbesitzer sollen von ihrem Grundbesitz, d. h. nach Maßgabe der Grundsteuer, und die Pächter von ihrem Gewerbebetriebe, also nach 14*
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