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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Ich würde nunmehr zur Abstimmung über das Gut achten der Deputation verschreiten. Die Deputation be antragt unveränderte Annahme. Ich frage die Kammer: „ob sie die Nr. 2 des Gesetzentwurfs dem Anträge der Deputation gemäß genehmigen will?" Einstimmig. Ich bitte den Herrn Referenten, fortzufahren. Referent Geh. Rath von König: Im Berichte heißt es weiter: 6. §3 unter Nr. 3 und 4 werden, wie auch in der Zweiten Kammer geschehen, zur unveränderten Annahme empfohlen. Rittergutsbesitzer Seiler: Ich kann einen Grund nicht finden, weshalb man unter Nr. 3 von der Bezeich nung „Landwirthe" für die zu Wählenden abgewichen ist. Es steht da: „durch die Landwirthe gewählten Personen". Ich möchte meinen, daß es ganz besonders bei den freien Wahlen nothwendig sei, dir Bezeichnung „Landwirthe" beizubehalten, zu bestimmen, daß nur Landwirthe gewählt werden dürfen. Es ist auch die Analogie mit den Handels und Gewcrbekammern dafür. Es heißt bei den Handels kammern: als Kaufleute oder als Fabrikanten, mit mindestens 10 Thlr. Gewerbesteuer besteuert, sind stimmberechtigt, und bei den Gewerbekammern: stimm berechtigt und wählbar sind alle dem Bezirke angehörende Gewerbtreibenden. Ich weiß nicht, weshalb man darauf besonderen Werth legt, daß auch Personen in den Landesculturrath zu wählen gestattet sei, welche landwirth- schastlich nicht befähigt sind. Ich trage darauf an, daß für „ Personen " in Nr. 3 „ Landwirthe" gesetzt werde. Präsident von Zehmen: Herr Abg. Seiler be antragt in Nr. 3, über die wir jetzt zu beschließen haben, anstatt „Personen": „Landwirthe" zu setzen. Ich frage die Kammer: wird dieser Antrag unterstützt? — Genügend unterstützt. — Der Herr Referent hat das Wort! , Referent Geh. Rath von König: Meine Herren! Der Grund, weshalb in diesem Punkte die Deputation vorschlägt, es bei dem Regierungsentwurfe zu lassen, ist in dem Berichte hervorgehobcn. Es soll nämlich dadurch ermöglicht werden, daß auch gewisse der Landwirthschaft nahe stehende und der Landwirthschaft kundige Personen, welche gleichwohl nach den in den Motiven ausgestellten Begriffen als Landwirthe im eigentlichen Sinne nicht be zeichnet werden können, die Aussicht haben, in den Landes culturrath gewählt zu werden. Und das scheint allerdings im Interesse der landwirthschastlichen Vertretung. Es können dergleichen Personen gedacht werden, die ihre Grundstücke verkauft, die sich in die Stadt zurück gezogen haben, die nunmehr als Landwirthe im eigent lichen Sinne nicht mehr zu betrachten sind und deren Wahl gleichwohl eine sehr erwünschte und zweckmäßige sein kann. Um in dieser Beziehung mehr Freiheit zu schassen, ist hier das Wort „Personen" gebraucht worden, während in anderen Abschnitten des Paragraphen „Land wirthe" gesetzt ist und dies auch von der Deputation un angefochten gelassen wird. Es soll durchaus die Zahl der Nichtlandwirthe keine überwiegende werden, cs sollen aber auch dergleichen Personen, wie ich bezeichnet habe, nicht schlechterdings ausgeschlossen sein. Ich widcrrathe daher, den Antrag des Herrn Rittergutsbesitzers Seiler an zunehmen, weil man dadurch eine Anzahl der geeigneten Persönlichkeiten ausschließen würde. Kammerherr von Erdmannsdorff: Ich pflichte der Ansicht des Herrn Referenten vollständig bei. Wenn der Antrag des Herrn Rittergutsbesitzers Seiler durchgeht, so würden wir z. B. Herrn Professor Stöckhardt nicht wählen können, wir würden den Generalsekretär des land- wirthschaftlichen Bereins nicht wählen können, wir wür den eine Menge tüchtiger Kräfte, welche der Herr Referent bezeichnet hat, nicht wählen können. Ich erinnere nur an eine für uns auf dem Lande sehr wcrthvolle Klasse von Männern: die Geistlichen und Lehrer, die schließen Sie alle aus. Rittergutsbesitzer Seiler: Es kommt darauf an, was man unter Landwirthe» versteht. Ich verstehe unter Landwirth einen Mann, der landwirthschaftlich befähigt ist. Ob ein Mann augenblicklich eine Besitzung, eine Wirthschaft selbst dirigirt oder nicht, das kann nicht das Kriterium sein, ihn für wählbar oder für nicht wählbar zu erklären. Wenn man blos ausübende Landwirthe unter dem Worte „Landwirthe" in diesem Gesetze verstehen soll, dann möchte ich wünschen, daß überall dafür „Personen" gesetzt werde. Jetzt sind eine große Zahl unserer besten, wcrthvollsten Leute in den landwirthschastlichen Vereinen und Organen Männer, welche nicht mehr praktisch aus übende Landwirthe sind und es ist sehr wünschenswert!), daß diese nicht verdrängt werden. Zur Landwirthschaft befähigt zu sein, berechtigt schon den Namen Landwirth zu tragen. Zu viel Professoren, meine Herren, in ein praktisches Col legium zu wählen, halte ich doch für überaus bedenklich. Theoretiker sind ganz vortreffliche Mitglieder eines Col legiums, aber in kleiner Zahl; in großer Zahl haben sie noch niemals bei praktischen Fragen einen guten Einfluß geübt. Präsident von Zehmen: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? — Der Herr Regicrungscommissar! Königs. Commissar Geh. Rath vr. Weinlig: Ohne mich über den Antrag selbst auszusprechcn, wollte ich mir 12*
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