Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1426 II. K. 42. Sitzung, am 12. Februar 1914 (Abgeordneter Günther.) l^) nicht von der Zweiten Kammer sprechen — für das Ein kammersystem eingetreten worden ist — ich habe das in meinen ersten Ausführungen näher dargelegt und habe vor 2 und vor 4 Jahren im Verlaufe der Debatten den Nachweis dafür erbracht —, ich sage, wie damals in der Ersten Kammer die Frage behandelt worden ist, da meinen wir, kann man doch nicht sagen, daß die Frage nicht diskutabel ist, daß die Frage der Aufhebung der Ersten Kammer eine unfreundliche Gesinnung gegen diese zum Ausdrucke bringt und dergleichen. Ich glaube, man kann wohl darüber diskutieren. Eine andere Frage ist es natürlich, ob das Annahme finden wird. Wir geben uns nicht der trügerischen Hoffnung hin, daß bei der Auffassung, die innerhalb der Regierung herrscht, ein solcher Antrag etwa Aussichten habe, irgendwelche Be achtung zu finden. Immerhin sind wir verpflichtet, auf die damaligen Vorgänge hinznweisen, sie aus dem Be reiche der Vergessenheit heranszuheben, sie wieder der Gegenwart vorzuführen und darauf zu verweisen, wie vorgeschritten damals die Männer in der Ersten Kammer waren, wenn es galt, eine freiheitliche Verfassungsreform durchzusetzen. Der Herr Minister war etwas inkonsequent; er meinte, er könne sich mit meinen Ausführungeu über diese Frage, soweit ich auf die Verfassungsgesetze von 1848 Bezug ON genommen habe, nicht auseinandersetzen Er hat es aber doch getan, er hat sogar darauf hingewiesen, daß, wenn die Konsequenzen aus meinen Ausführungen gezogen werden sollten, ich das Haus verlassen müßte. Nun, das kommt ganz darauf an, Herr Minister, ob ich hinauszu gehen hätte. Wenn der Herr Minister morgen im Ge samtministerium die Auffassung vertreten würde, das seinerzeit außer Übung gesetzte Gesetz vom 15. Novem ber 1848 wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, dann müßten beide Kammern auseinandergehen; also würde ich nicht allein hinauszugehen haben aus der Zweiten Kammer, auch die, die in der jenseitigen Kammer sitzen, müßten den Hut aufsetzen und ihre heimatliche Scholle aufsuchen. Aber, Herr Minister, es wäre vielleicht gar kein Fehler, wenn Sie den Mut fänden, das Gesetz vom 15. November 1848 wieder in Wirksamkeit treten zu lassen. Sie würden den auf Grund dieses Gesetzes ge wählten Landtag Indemnität für alle diejenigen gesetz geberischen Maßnahmen erteilen lassen, für alles das, was seit 1850 von den beiden Kammern gesetzgeberisch zustande gebracht worden ist. Damit würden allerdings einwandfreie Rechtszustände herbeigeführt, Herr Minister, und ich glaube, es gäbe keine größere und schönere und dankbarere Aufgabe für einen Staatsminister, als dem verletzten Rechte wieder zu seinem Rechte zu verhelfen. Der Herr Minister hat die Dinge auf den Kopf ge- (0) stellt, wenn er meinte, daß es nur durch einen Gewalt akt möglich wäre, die Stände zu beseitigen. Nun, einen Gewaltakt würde es nicht bedeuten, wenn der Herr Mini ster das Gesetz wieder in Wirksamkeit treten läßt. Denn ich glaube nicht, daß er die Auffassung vertreten kann, daß er es mit seinem juristischen und mit seinem staats rechtlichen Gewissen verantworten kann, daß das Gesetz etwa durch die Handlung der alten Stände vom 15. Au gust 1850 beseitigt worden sei. Wenn wir eine unpar teiische Instanz einsetzen würden, die frei ist von Geschichts- * klitterung, die sich lediglich an die Tatsachen halten würde, die auf Grund der Erkenntnisse und der Ergebnisse, die von 1848 bis 1850 vorliegen, und auf Grund des Studiums der damaligen Verhandlungen die Frage prüfen würde, so bin ich überzeugt, daß nicht der Herr Minister recht bekommen würde, sondern daß man der Auffassung meiner politischen Freunde in jeder Beziehung beitreten müßte. Herr Minister, machen Sie doch den Versuch, lassen Sie durch ein unparteiisches Schiedsgericht die Frage entscheiden, wir würden uns jederzeit gern dem Schieds sprüche unterwerfen! Der Herr Minister meinte, daß das Land damals aufgeatmet habe, als der Landtag, der gesetzlich vorhandene Landtag, zwar nicht auf ungesetzliche Weise aufgelöst wurde — denn die Auflösung war nicht ungesetzlich, sondern gesetzlich —, aber als kein neuer Landtag auf Grund des Gesetzes vom 15. November 1848 gewählt wurde. Das war ein ungesetzliches Verfahren, und die Ausführungen des Herrn Ministers bezeugen wieder die einseitige geschichtliche Erziehung des Herrn Ministers. Er ist aufgewachsen in den Gedankenkreisen jener Geschichts schreiber, die die Dinge von ihrem engherzigen Stand punkte aus geschrieben haben, ohne die Verhandlungen eingehend zu kennen, die sich 1848 bei der VerfassungS- reform sowohl in der Ersten wie auch in der Zweiten Kammer abgespielt haben. Wenn der Herr Minister in seiner freien Zeit die Freundlichkeit haben wollte, sich aus der Ständischen Bibliothek — ich glaube, auch in seinem Ministerhotel werden die Bücher stehen — die Verhandlungen, wie ich sie nachgeschlagen und gelesen habe, nachzulesen, dann, glaube ich, werden wir uns leichter über diese Frage verständigen. Sie werden dann überzeugt sein, daß das, was ich hier vorgetragen habe, der ge schichtlichen Wahrheit entspricht. Wenn der Herr Minister so weit ging, die Frage auf zuwerfen, was meine Ausführungen eigentlich für einen Zweck und Wert haben sollten, so muß ich darauf er widern: den Zweck habe ich erläutert. Ich habe darauf hingewiesen, daß für den Herrn Minister und für die
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview