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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Günther.) (^) Königliche Staatsregierung die Bahn frei sei, mit einer durch greifenden Reform einzusetzen. Lieber wäre es uns schon, wenn der erste Teil des Antrages von dem Herrn Minister akzeptiert worden wäre. Wir haben aber auch einen zweiten Weg offen gelassen. Wir meinen, der zweite Weg würde zu einer besseren Gestaltung der Ersten Kammer führen, und ich glaube nicht, daß er behaupten kann, daß meine Ausführungen den inneren Frieden zu stören ge eignet seien. Ich könnte ihm seine eigenen Worte zurück geben und sagen: die Hartnäckigkeit des Herrn Ministers des Innern, die von uns vorgebrachten Wünsche so wenig in Erwägung zu nehmen und so gering einzuschätzen, wie er es heute getan hat, wird dem inneren Frieden nichts nützen. Ich will nicht so weit gehen, wie er in seinem Urteile mir gegenüber gegangen ist. Aber ich glaube kaum, daß die Frage durch die Ausführungen des Herrn Ministers des Innern zur Ruhe gebracht worden ist, am wenigsten dadurch, wenn er meinte, daß die Wahl von Män nern in die Erste Kammer für die Regierung unannehmbar wäre. Wie wollen Sie die Frage lösen? Das Ernennungs recht des Königs weiter auszubauen, das würde die Frage nicht lösen. Man ist der Meinung, daß nicht diejenigen Männer in die Erste Kammer berufen werden sollen, die der Königlichen Staatsregierung angenehm sind, sondern daß diejenigen Männer in der Ersten Kammer sitzen sollen, (8) die in den betreffenden Volkskreisen das Vertrauen be sitzen. (Zuruf.) Das ist der Unterschied zwischen der Auffassung der Königlichen Staatsregierung und derjenigen, die aus liberalen Kreisen heraus gekommen ist. Wenn der Herr Minister sich von vornherein auf den Standpunkt des „Niemals!" stellt, wie soll dann überhaupt, wenn auch von der einen oder anderen Seite nachgegeben wird und ver sucht wird, sich auf der sogenannten mittleren Linie zu sammenzufinden, etwas Brauchbares zustande kommen, wenn wir von vornherein dem „Niemals" des Herrn Mi nisters begegnen, wenn er meint, die Königliche Staats regierung sei außerstande, einen Vorschlag zu akzeptieren, der darauf hinausliefe, etwa durch Wahl Männer in die Erste Kammer entsenden zu wollen. Das ist der springende Wunsch, der aus Handels-, Industrie- und anderen Kreisen hervorgegangen ist, daß man die Männer des eigenen Vertrauens in die Erste Kammer entsenden möchte. (.Sehr richtig!) Darum handelt es sich, nicht darum, das Ernennungs recht Seiner Majestät zu erweitern. Es wäre noch die Frage zu erwägen, ob es nicht ein Vorteil wäre, den Pairsschub einzurichten. In manchen Ländern ist es von großem Vorteile, daß der Monarch (v) das Recht hat, in unbeschränkter Weise Mitglieder des Oberhauses zu ernennen, wodurch die Regierung in die Lage versetzt ist, volkstümliche Forderungen im Oberhause durchsetzen zu können. Der Herr Minister des Innern betonte am Schlüsse seiner Ausführungen, daß vom Standpunkte des Staats wohles aus keine Dringlichkeit nach einer Reform der Ersten Kammer bestehe. Man kann verschiedener Mei nung sein, was man unter Staatswohl versteht, Herr Minister! Wir gehen vielleicht weiter, wie der Herr Minister in seiner Beurteilung gegangen ist. Wir sind der Meinung, daß es dem Staatswohle jetzt schon sehr frommen würde, daß es durchaus dringlich ist, hier vor wärts zu schreiten. Wir unterhalten uns nicht erst seit heute und gestern über diese hochwichtige Frage. Die Frage ist seit 1850 nie zur Ruhe gekommen. Studieren Sie die Landtagsakten seit 1850, da werden Sie finden, daß in der Zweiten Kammer auf das Ungesetzliche des Regierungsaktes vom 1. bez. 3. Juni 1850 hinge wiesen worden ist. Der Protest gegen den damaligen Rechtssprnch der sächsischen Regierung hat niemals auf gehört, besprochen, behandelt und zurückgewiesen zu wer den. Es würde des Aufrufes des Herrn Ministers, den er am Schlüsse seiner Ausführungen brachte, daß die Parteien ihre politischen Interessen gemeinsamen Zielen <D) unterordnen möchten, daß nur dadurch zu einem Erfolge bezüglich der Reform der ^Ersten Kammer zu kommen sei, nicht bedurft haben. Wir sind uns wohl bewußt der Verantwortung, die wir vor dem Lande tragen. Eine Machtfrage können wir daraus nicht machen, wie der Herr Minister meinte. Wir werden nach wie vor an den Arbeiten des Landtages mittun. Es ist auch nicht richtig, wenn der Herr Minister meinte, es sei immer eine Machtfrage, wo niemand gewillt sei nachzu geben. Woher kommt der Herr Minister zu der Kenntnis, daß wir nicht gewillt seien nachzugeben? Ich habe in meinen ersten Ausführungen am Schlüsse ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir bereit seien, in der Gesetz gebungsdeputation mitzuwirken, um eine geeignete Basis zu finden, um mit den Nationalliberalen irgendwie zu sammenzukommen. Daß ich den Vorschlag nicht gleich formulieren konnte, ist klar, das versteht sich von selbst. Das ist unmöglich. Aber ich möchte mich dagegen wen den, als ob meine Ausführungen geeignet gewesen wären, nicht etwa Opposition gegen die Regierung, sondern gegen die Reform der Ersten Kammer zu machen. Herr Minister, das ist eine ganz irrige Auffassung. Unsere Opposition richtet sich nicht gegen die Personen der Regierung, sondern selbstverständlich gegen die Handlun-
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