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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 44. Sitzung, am 16. Februar 1914 (Abgeordneter vr. Zöphel.) Es ist aber meiner Ansicht nach verfehlt, die Uner freulichkeit der heutigen Situation in dem Anträge Basser mann-Erzberger zu suchen. Der Antrag Bassermann- Erzberger ist einfach die Folge aus der Vergangenheit. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Meiner Ansicht nach liegt die Sünde, die hier begangen worden ist, viel weiter zurück, nämlich in der Sprengung des von Bülow geschaffenen Blocks. (Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf rechts.) Ich freue mich, daß sogar der Herr Kollege vr. Böhme „Na endlich!" sagt. Er scheint doch die Schlüssigkeit dieser Beweisführung anerkennen zu wollen. (Heiterkeit links und in der Mitte. — Zuruf des Ab geordneten vr. Böhme.) Nun, wenn Sie geschichtliche Zusammenhänge zu übersehen vermögen — ich habe wiederholt vermißt, daß Sie das können —, werden Sie mir recht geben. Dieser heutige Reichstag ist ein naturgemäßer Rück schlag gegen die damals eingeleitete Reichsfinanzreform, die leider von den Konservativen verkümmert worden ist. Damals stand noch in Frage, ob wir dem Deutschen Reiche eine Finanzreform geben könnten, in der die direkte W Steuer, die allen Bundesstaaten erträglich erschien, auch unserer sächsischen Regierung, und von ihr sehr lebhaft vertreten wurde, nämlich die Erbanfallsteuer, vorhanden war. (Abgeordneter vr. Böhme: Ist das eine direkte Steuer?) Wenn das Reichsgericht das Gegenteil sagt, so sagt es das aus ganz anderen Gründen, als für uns politisch in Betracht kommen. Damals wäre eine Lösung gefunden gewesen, aber da durch, daß die Einflüsse von rechts die Stellung des Fürsten Bülow erschütterten und damit die Reichsfinanzreform in ganz andere Bahnen geleitet wurden und große Opfer den minderbemittelten Schichten aufgelegt wurden, dadurch ist schließlich ein Reichstag zustande gekommen, der von einem starken sozialdemokratischen linken Flügel besetzt ist. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen und bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Und das ist der eigentliche Grund für die augenblickliche unerfreuliche Lage. Man soll aber nicht die Reichs verfassung und das Reichstagswahlrecht als solches der Schuld zeihen, sondern soll den Fehler dort suchen, wo er wirklich begangen worden ist. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen. — Abgeordneter Günther: Verkehrte Finanzpolitik!) 1459 Nun ist meiner Auffassung nach gerade in der (6) Reichsverfassung die Sicherheit für die Unantastbarkeit der Einzelstaateu am besten gegeben. Gerade die Reichs- Verfassung als solche bietet die beste Gewähr für die Einzelstaaten, daß jeder Träger der Macht in den Einzel staaten auch eineu ihm gebührenden Einfluß im Deut schen Reiche innehat. Jeder Partikularismus aber, meine Herren, führt zur Ausschaltung des minderstarken Teils im Reiche. Schon Fürst Bismarck hat gewarnt vor dem schlimmsten Feinde, dem preußischen Partikularismus, (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) und der preußische Partikularismus regt allerdings in einer Weise sein Haupt, daß wir die ernstesten Besorgnisse für unsere Zukunft hegen müssen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen) Wenn einmal die partikularistischen Tendenzen auf treten, so handelt es sich um die Macht, so wird die Auseinandersetzung zwischen den Einzelstaaten zur Machtfrage, und der stärkste dieser Teile wird dann immer der Sieger sein. Wir haben also gar kein Inter esse, die partikularistischen Tendenzen großzuziehen. Wir können bei dieser Auseinandersetzung keinesfalls einen Gewinn ziehen. (v) (Abgeordneter vr. Böhme: Das ist nicht partikularistisch, sondern föderalistisch!) Ja, der Herr Abgeordnete vr. Böhme hat meine bis herigen Ausführungen noch nicht verstanden. Ich bedaure, ihm nicht ein Privatkolleg lesen zu können, bin aber gern bereit, das außerhalb dieses Hauses zu tun. (Heiterkeit.) Die Steuern, die das Reich für sich aufnimmt, sind eine Basis für eine selbständige Politik des Reiches, und es ist eine Verkümmerung des Reichsgedankens bisher gewesen, daß das Deutsche Reich von den Einzel staaten in seiner Finanzgebarung abhängig ist, daß es sozusagen kein eigenes Finanzgerippe hat, daß es sich als Kostgänger der Einzelstaaten gebärden muß, nachdem die ersten Versuche, mit indirekten Steuern und Zöllen darüber hinwegzukommen, die anfangs fehr erfolgreich erschienen, schließlich doch unzureichend waren. Es wird also durch aus das Interesse des Reiches und der Einzelstaaten da durch gewahrt, daß das Reich selbst ausgiebige Finanzen zur Verfügung hat, und soweit das Reich die direkten Steuern in Anspruch nehmen kann, ohne die Einzelstaaten dadurch zu gefährden, müssen wir dies begrüßen, und wir können uns nicht in eine Verurteilung dieses Systems II. K. (1. Abonnement.) 216
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