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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter vr. Zöphel.) (L) einlassen. Es geht auch nicht gegen die Reichsverfassung, wenn das geschieht, weder gegen die Reichsverfassnng in der früheren Gestalt des Art. 70 noch in der heutigen Gestalt des Art. 70. Wohl aber haben wir alles Inter esse daran, daß die Bundesstaaten unversehrt innerhalb der Reichsverfassung stehen. (Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Sehr richtig!) Wenn aber die Reichsverfassung oder die Reichsfinanzen so gestaltet sind, daß das Reich seine Nahrung nur von dem Tische der einzelnen Bundesstaaten nimmt, so ist es ganz klar, daß der stärkste Steuerzahler, der mächtigste Staat entschiedenen Einfluß auf den hat, der sein Brot ißt (Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Sehr richtig!) und daß der dann sein Lied singen muß, das haben wir mit Bedauern in den letzten Jahrzehnten wiederholt gemerkt. Wenn wir also dem Reiche Mittel geben, daß es eine starke eigene Politik treiben kann, so sichern wir gerade den Einfluß der kleineren Bundesstaaten. (Sehr richtig!) Denn die Reichsverfassung gibt die Rechtsgarantie, daß der Einfluß der kleineren Bundesstaaten zur Geltung M kommt. Das Mitglied der Ersten Kammer Herr vr. Mehnert hat vor einiger Zeit eine Rede über diesen Gegenstand gehalten und hat besonders eine journalistische Leistung von mir in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen und nach Kräften lächerlich zu machen gesucht. Es ist mir vielleicht verstattet, aus diesen Gedankengängen, die sich schwer in den bisherigen Rahmen der Ersten Kammer einfügen lassen, (Sehr richtig!) doch einiges hervorzuheben. Er sagt: „Es ist aber doch charakteristisch, daß etwas derartiges in unserem Lande geschehen kann, daß ein solcher Hymnus auf die angebliche, ich sage absichtlich „an gebliche", Erhöhung der Macht des Kaisers, die natürlich zum Nachteil der Macht des eigenen Landesherrn aus schlagen muß, angestimmt wurde. Es ist ja auch ein großer Irrwahn, wenn man denkt, daß der Kaiser dort gewinnen kann — der Kaiser, dem verfassungsgemäß die volle Souveränität fehlt —, wo der König von Preußen mit seiner Souveränität dafür bezahlen muß!" Nun, ich kann meinerseits nur erklären, daß eine ärgere Verkennung der Machtverteilung des Reiches kaum denkbar ist als gerade diese. (Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Sehr richtig!) Wenn das ein Mitglied des preußischen Herrenhauses (0) gesagt hätte, wäre es verständlich. Es ist auch drüben gesagt worden, insofern stimmen beide Gedanken überein. Aber wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht das selbe. Der Herr auf der fächsischen Seite hat entschieden verkannt, daß seine Position gerade die umgekehrte ist, denn was Preußen dem Reichsgedanken opfert, kommt den übrigen Staaten zugute, infolgedessen haben wir auch die Bismarcksche Politik immer in den Bahnen wandeln sehen: der preußische Staat muß, um dem Reichsge danken gehörig zu dienen, von seinen Sonderinteressen zugunsten der übrigen opfern. Also die Ausführungen, die in dieser Richtung in der Ersten Kammer gemacht worden sind, gehen fehl. Wir müssen aber obendrein auch die andere Seite der Frage noch betrachten. Jeder Versuch, den Partiku- larismus gegen den Reichsgedanken auszuspielen, hat eine Wirkung nach außen. Wir sind nicht allein in Europa, und gerade diese Bewegungen werden von außen sehr lebhaft beobachtet. Wer die ausländische Presse kennt, wird bemerkt haben, daß sie nicht daran vor übergeht und daß sie daraus Schlüsse zieht. Wenn das Preußentum seinen Einfluß gegen die übrigen Bundesstaaten durchsetzt, so bedeutet das eine Schwächung unserer Stellung im internationalen Völkerkongreß. Es ist sehr beachtlich, daß sich Bayern, dem man sonst einen be sonderen Partikularismus nachsagt, in der letzten Zeit mit einer ganz augenfälligen Geflissenheit zu dem Reichs gedanken bekennt und den Reichsgedanken hochhält. Wir haben uns dessen auf das lebhafteste zu freuen und müsfen nur in diesem Zusammenhang, wenn auch nur vorgreifend, mit Bedauern feststellen, daß es unserem bayerischen Gesandten nicht gelungen ist, den damaligen Aufruf der bayerischen Regierung an die übrigen Bundes staaten so rechtzeitig zu melden, daß wir uns das öffent liche Refus, die öffentliche Zurechtweisung hätten er sparen können. Ich glaube, wir haben alles Interesse daran, daß wir darauf hinwirken, die partikularistischen Neigungen, die jetzt im Deutschen Reiche hervorgetreten sind, zurückzudämmen und uns auf den Standpunkt zu stellen, den der Reichskanzler im Landwirtschaftsrate neulich ein genommen hat. Da trat auch wieder von neuem die Tendenz auf, die partikularistischen Neigungen hochzu schrauben. Sie kennen ja den merkwürdigen Vorschlag des Grafen Schwerin, daß der Reichstag auf die Mit wirkung bei Handelsverträgen verzichten möchte. Und hier ist ein Punkt, der uns auch wirtschaftlich auf das lebhafteste interessiert. Die Ausschaltung des Reichs tages aus den Handelsverträgen ist ein Ziel, das jene Kreise in Preußen, die partikularistisch gesinnt sind,
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