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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Kleinhempel.) (^> Fleischer nicht für so unklug, daß sie jetzt so ein Gesetz beantragen würden — sie haben es beantragt —, wenn sie nicht belastet wären; es würde ihnen die Möglichkeit genommen werden, den Beitrag abzuziehen. Die Darstellung des Herrn Abgeordneten Schade läuft darauf hinaus, als ob in Zukunft die großen Vieh haltungen entlastet und die kleinen Viehbesitzer belastet würden. Das ist nur dann richtig, wenn die Behauptung richtig ist, daß die Fleischer den Versicherungsbeitrag von der Verkaufssumme abziehen. Soweit ich unterrichtet bin, ist das ganz selten der Fall. Die Fleischer machen es meist so, daß sie das Tier kaufen, wenn es gesund ist; wenn sich aber ergibt, daß es nicht gesund ist, so fällt es an den Verkäufer zurück. In unserer Gegend ist es wenigstens so. Wenn es in anderen Gegenden nicht so ist, will ich der Angabe Glauben schenken. Der kleine Mann schlachtet ein- bis zweimal im Jahre, er hat natürlich ein größeres Risiko und wird gern be reit sein, den geringen Mehrbetrag, der sich ergibt, zu zahlen. Sie können es dem Gewerbetreibenden nicht zu mute», daß er für die Schlachtungen, wodurch eine Be lastung eintritt, den höheren Versicherungsbeitrag zahlt. Es ist durch das Dekret, und zwar durch die Tabellen in der Begründung erwiesen, daß die Belastung der ge- (2) werblichen Schlachtung in dieser Beziehung außerordent lich hoch ist. Ich wundere mich über die heutige Gegner schaft der Landwirte, denn es ist in der Begründung ausgeführt, daß der Landeskulturrat und auch der Aus schuß für die staatliche Viehversicherung mit der Vorlage einverstanden sind. In dem genannten Ausschüsse sitzen nun Sachverständige der Landwirtschaft und auch Sach verständige der Fleischer, also der Gewerbetreibenden, und sie sind überzeugt, daß das, was hier gefordert wird, richtig ist. Solange mir der Gegenbeweis nicht erbracht ist, muß ich annehmen, daß das, was beantragt wird, von den beteiligten Kreisen wirklich gefordert wird. Ich darf mir erlauben darauf hinzuweisen, daß das Gesetz nach meinem Dafürhalten an einem großen Mangel leidet, daß es zuviel Verwaltungskosten fordert. Es wäre vielleicht richtiger gewesen, man hätte 1905/06, als es revidiert wurde, etwas besser aufgeräumt, als es geschehen ist, und man hätte dem Verwaltungsausschusse etwas mehr Rechte eingeräumt. Sie sehen aus der Begründung des Dekrets, daß z. B. bei den gewerblichen Schlachtungen der Verwaltungs aufwand betragen hat 1907: 37 Prozent des ganzen Be darfes, der gefordert wurde, und 1912: 30 Prozent, ferner bei den nichtgewerblichen Schlachtungen 1907: 17,8 Pro zent, im Jahre 1912: 15,2 Prozent. Bei der Einführung des Gesetzes war die Zusammen- (0) setzung des Schätzungsausschusses so, daß außer dem Tierarzte ein Vertreter der Gemeindebehörde und zwei Viehbesitzer, in der Regel Fleischer oder Landwirte, hinzu gezogen werden mußten, also vier Personen. Dieser Aus schuß ist seit 1906 um eine Person verringert worden, so daß nur noch ein Viehbesitzer dabei ist. Immerhin aber sind die Verwaltungskosten noch außerordentlich hoch. Ich möchte deshalb, wenn die Sache an die Depu tation geht, auf diese hohen Verwaltungskosten Hinweisen und zur Erwägung geben, ob nicht eine Änderung mög lich wäre. Vielleicht könnte man den 8 5 — das würde meine Ansicht sein — so fassen: „Für die Versicherung des in 8 1 Abs. 1 be zeichneten Viehes haben die Besitzer an eine durch Verordnung zu bestimmende Stelle Bei träge zu entrichten." Für die Schätzungen wird ein Schätzungsausschuß ein gesetzt, den die Versicherungsanstalt bestimmt. Der Staats zuschuß ist bereits durch Gesetz festgelegt, darüber kann die Anstalt nicht bestimmen. Meine Wahrnehmungen gehen dahin, daß ich keine Bedenken tragen würde, ohne weiteres dem Tierarzte allein die Schätzung zu überlassen, da sich dadurch die Verwaltungskosten um zwei Drittel herabminderten. Es besteht ja die Möglichkeit, daß die Versicherungsanstalt Einspruch gegen die Schätzung erheben kann und auch der Viehbesitzer selbst. Wenn eine Schätzung an die Ver sicherungsanstalt gelangt, mit der die Anstalt nicht ein verstanden ist, so ist das Verfahren so, daß die Sache entweder an den Tierarzt direkt zur Aufklärung gegeben worden ist oder an den Gemeindevertreter, selten an den Viehbesitzer, der an der Schätzung teilgenommen hat. Das möchte ich zur Erwägung geben und hoffen, daß, wenn, die Sache an die Deputation gegeben wird, ihr dort näher nachgegangen wird. Meine politischen Freunde wären an sich bereit ge wesen, wenn nicht die Einwendungen der konservativen Partei gekommen wären, das Dekret in Schlußberatung zu nehmen. Ich muß offen bekennen, daß ich den Ein (v) druck gewonnen Halle, als ob der Herr Abgeordnete Schade seine Ausführungen mehr vom Standpunkte der großen Besitzer aus gemacht hat, (Sehr richtig!) wenn er auch angegeben hat, daß er die kleinen Besitzer in Schutz nehmen will. Sollte tatsächlich der Beitrag von dem Viehbesitzer gezahlt werden, so würde eben eine Belastung der Besitzer von großen Viehhaltungen eintreten. (Sehr richtig!)
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