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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter vr. Hähnel.) ziffernmäßig nach den Bestimmungen des Hausgesetzes erfolgt ist, so habe ich zu Tit. 1 lediglich die Be willigung vorzuschlagen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 23, Apa nagen und sonstige Leistungen auf Grund des Königlichen Hausgesetzes, die Ausgaben mit 558516 M., darunter 53959 M. künftig weg fallend, nach der Vorlage zu bewilligen? Gegen 23 Stimmen. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Schlutz- beratnng über den mündlichen Bericht der Finanzdebutation über Tit. 36 u von Kap. 2V des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1914/15, Neubau eines Steuergebäudes in Zwickau betreffend. (Drucksache Nr. 263.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Döhler. Berichterstatter Abgeordneter Döhler: Meine Herren! Das Finanzministerium hat die Finanzdeputation schriftlich darum gebeten, über Tit 36a von Kap. 20 nicht erst im Zusaminenhang mit dem in der Regel erst später 0' zur Beratung kommenden Kap. 20 Beschluß zu fassen, sondern ihn zu gesonderter Beratung in der Deputation und im Plenum vorwegzunehmen, und zwar so zeitig, daß Tit. 36 a auch iu der Deputation und im Plenum der Ersten Kammer zur Verabschiedung kommen kann, um ein bis zum 31. März 1914 von seiten des Finanzministeriums vorbehaltenes Rücktrittsrecht nötigen falls noch rechtzeitig ausüben zu können. Ihre Finanzdeputation ist diesem Wunsche nach gekommen, weil ihr der Grund der gesonderten Beratung gerechtsertigt erscheint. In der Sitzung der Finanz deputation H, die am 4. März 1914 stattfand und an welcher von feiten der Königlichen Staatsregierung die Herren Ministerialdirektor Wirklicher Geheimer Rat vr. Schroeder, Exzellenz, Geheimer Finanzrat vr. Böhme und Geheimer Baurat Canzler teilnahmen, wurde Tit. 36a durchberaten. Es handelt sich um den Neubau eines Dienstgebäudes für die Behörden der Verwaltung der direkten Steuern in Zwickau, für welchen im Etat Kap. 20 Tit. 36a die Summe von gemeinjährig 260000 M., also für die Finanzperiode 1914/15 520000 M. angefordert werden. Diese Einstellung wird von der Regierung damit begründet, daß die Geschäftszimmer wegen Raummangels mit Beamten fo voll besetzt werden müssen, daß für den Geschäftsbetrieb Unzuträglichkeiten entstehen. Insbesondere (0) sei es nicht mehr möglich, die Sekretäre und Bureauassi stenten, die als stellvertretende Vorsitzende von Ein schätzungskommissionen bestellt seien, in Einzelzimmern un terzubringen. Dies führe aber zu Störungen des Dienst betriebes, da die Verhandlungen mit den Beitragspflich tigen mit Rücksicht auf diese und im Interesse der Wahrung des Steuergeheimnisses ohne Beisein dritter unbeteiligter Personen gepflogen werden müßten. Es sei schon jetzt, um den dringendsten Bedarf an Geschäftsräumen zu decken, erforderlich gewesen, Räume des Erdgeschosses, die sich wegen ihrer unzureichenden Belichtung für Bureauzwecke durchaus nicht eigneten, als Arbeitsräume zu verwenden. Diese Übelstände, die jetzt schon sehr bemerkbar seien, würden im Laufe der Zeit immer mehr fühlbar und schließlich unerträglich werden, da bei der fortgesetzten erheblichen Zunahme der Geschäfte infolge des Anwachsens der Zahl der Beitragspflichtigen schon im laufenden Jahre und auch für die Folgezeit mit weiterer Verstärkung des Personalbestands der Behörde gerechnet werden müsse. Ferner entspreche die im Erdgeschoß befindliche Haus mannswohnung den Anforderungen nicht mehr, die an eine solche in gesundheitlicher Beziehung jetzt gestellt würden, und doch sei es im Interesse der Sicherheit des Gebäudes und der Bewachung der Kassenbehältnisse notwendig, daß mindestens für den Hausmann eine Wohnung im Dienst gebäude vorhanden sei. Die Königliche Staatsregierung weist ferner darauf hin, daß ein weiterer Übelstand darin besteht, daß die Geschäftsräume der Bezirkslandmefser wegen Raummangels fchon vom 1. Oktober 1905 ab aus dem Steuergebäude hinaus in Mieträume, jetzt Moritzstraße 5, haben ver legt werden müssen, für die zurzeit ein Jahresmietzins von 1400 M. aus der Staalskasse entrichtet werden muß. Die räumliche Trennung der Geschäftsräume der Bezirkslandmesser von denen der Steuerbehörden ist im dienstlichen Interesse und ebenso im Interesse des be teiligten Publikums unerwünscht. Schließlich erscheint es als ein erheblicher Mangel, daß es bei der Bezirkssteuerein nahme Zwickau — als der einzigen im ganzen Lande — an einer Dienstmietwohnung für den Bezirkssteuerinspektor fehlt, obwohl das Vorhandenfein einer solchen gerade mit Rücksicht auf die besondere Art des Dienstbetriebes bei den Bezirkssteuereinnahmen und im Interesse der Sicherheit der Kassen geboten erscheint. Diese Mängel, die schon seit geraumer Zeit in immer steigendem Maße bemerkbar geworden sind, haben dem Finanzministerium Veranlassung gegeben, auf baldigste Beschaffung geeigneter und ausreichender Geschäftsräume
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