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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Döhler.) 01) für die Steuerbehörden in Zwickau Bedacht zu nehmen. Alle Möglichkeiten zur Erreichung dieses Zweckes sind sorgfältig erwogen worden. Hierbei hat sich zunächst er geben, daß die Gewinnung des erforderlichen Raumes für die Behörden durch einen Um- und Erweiterungsbau bei dem vorhandenen Dicnstgebäude nicht in Frage kommen kann. Denn der Grundriß und die Bauart dieses Gebäudes und die Gestalt und Lage des für einen Erweiterungsbau verfügbaren Hinterlandes haben sich als durchaus ungeeignet für eine solche Maßnahme erwiesen. Aus Gründen gleicher Art hat auch davon Abstand genommen werden müssen, den Abbruch des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines neuen Dienst- und Wohngebäudes auf dem Areal des Amts hausgrundstücks ins Auge zu fassen. So günstig dessen Geschäftslage unstreitig ist, so ist doch zu berücksichtigen gewesen, daß es nicht möglich wäre, auf dem zur Verfügung stehenden, in der inneren Stadt gelegenen, allseitig von bebauten Grundstücken umschlossenen Baulande ein Gebäude zu errichten, das außer den im dienstlichen Interesse un bedingt erforderlichen Dienstwohnungen geeignete, gut belichtete Geschäftsräume für die Steuerbehörden in aus reichender Anzahl und Größe enthielte. Auch eine Er weiterung des Gebäudes bei späterem erhöhten Raumbedarfe würde ausgeschlossen sein. Hierzu käme noch der große M Übelstand, daß das kreissteuerrätliche Amt und die Bezirks steuereinnahme mit Bauverwalterei während des reichlich 2 Jahre umfassenden Zeitraums vom Beginne der Abbruchs arbeiten bis zur bezugsfertigen Herstellung des Neubaues in Mieträumen untergebracht werden müßten. Unter diesen Umständen mußte sich das Finanz ministerium dazu entschließen, die Errichtung eines Neubaues für die Steuerbehörden auf einem anderen geeigneten Grundstücke ins Auge zu fassen. Nach längeren eingehenden Erörterungen ist es gelungen, einen in jeder Beziehung geeigneten Bauplatz in bevorzugter Lage am „Schießanger", Ecke der Körnerstraße und Lessingstraße, ausfindig zu machen. Dieser Bauplatz, bestehend aus drei Flurstücken, die mit älteren Gebäuden von geringer Ausdehnung be baut sind, steht im Eigentum der Stadtgemeinde Zwickau. Gr umfaßt 5130 gw und bietet völlig ausreichenden Raum für die Errichtung eines für absehbare Zeit allen Ansprüchen genügenden Dienst- und Wohngebäudes sowie für dessen etwa in späterer Zukunft nötig werdende Erweiterung. Die mit der Swdtgemeinde Zwickau gepflogenen Ver handlungen haben zum Abschluß eines Tauschvertrags unter durchaus annehmbaren Bedingungen geführt. Nach diesem Vertrage sollen das dem Staate gehörige Amts hausgrundstück und der Bauplatz für das neue Steuer gebäude unter der Annahme ihrer Gleichwertigkeit ohne Zuzahlung eines der Vertragschließenden gegenseitig (0) ausgetauscht werden. Die Übergabe der getauschten Grundstücke ist für den 1. April 1914 in Aussicht genommen; es ist aber vereinbart, daß die Steuerbehörden bis zur Übersiedlung in den Neubau, die für den 1. Juli 1916 in Aussicht genommen ist, gegen den als angemessen zu bezeichnenden an die Stadtgemeinde Zwickau zu zahlenden Mietzins von insgesamt 3000 M. im alten Steuergebäude verbleiben. Auf diesen Mitzins ist bei Tit. 34 des Etats auf 1914/15 Rücksicht genommen. Der Erwerb des günstig gelegenen und geräumigen Bauplatzes an der Körner- und Lessingstraße bietet inso fern einen weiteren sehr schätzenswerten Vorteil, als es möglich ist, das Gebäude so zu planen, daß darin außer den Steuerbehörden auch die beiden in Zwickau befind lichen staatlichen Bauämter, das Landbauamt und das Straßen- und Wasserbauamt, untergebracht werden können. Hierdurch wird eine besonders günstige wirt schaftliche Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht. Gleich zeitig wird aber dadurch einem dringenden Bedürfnis der staatlichen Bauverwaltung genügt. Die genannten beiden Bauämter sind zurzeit in dem der Vereinsbank zu Zwickau gehörigen Hause an der Ecke des Kornmarktes und der Königstraße gegen einen jährlichen Mietzins von 250" M. eingemietet Der Mietvertrag, für den vom 1. Juli 1908 bis zum 30. Juni 1913 Unkündbarkeit verein- (0) bart war, unterliegt jetzt beiderseitiger halbjähriger Kün digung. Eine erhebliche Mietzinserhöhung oder eine bal dige Kündigung des Mietverhältnisses durch die Ver mieterin ist nicht ausgeschlossen. Mit einer Kündigung muß jederzeit gerechnet werden, da die Vermieterin in die Lage kommen kann, die vermieteten Räume für ihre eigentlichen geschäftlichen Zwecke zu brauchen. Für die beiden Bauämter würde durch eine Kündigung des Miet vertrags eine sehr mißliche Lage geschaffen werden; es würde jedenfalls nicht leicht sein, in kurzer Zeit andere geeignete Geschäftsräume in passender Lage und zu an nehmbarem Preise ausfindig zu machen. Die Unter bringung der beiden Bauämter in einem Staatsgebäude erscheint mithin als ein dringendes Bedürfnis. Was den Neubau selbst betrifft, so ist geplant, daß das Erdgeschoß und ein kleinerer Teil des ersten Ober geschosses des an der Körnerstraße geplanten Haupt gebäudes die Geschäftsräume der Bezirkssteuereinnahme mit Bauverwalterei aufnehmen sollen. Der größere Teil des 1. Obergeschosses soll die Geschäftsräume des Kreissteuerrats und der Bezirkslandmesser enthalten. Im 2. Obergeschosse würden die beiden Bauämter unterzubringen sein. Das ausgebaute Dachgeschoß enthält vier Dienstmietwohnungen für Diener der im Gebäude
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