Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
106 H. K. 7. Sitzung, am 20. November 1911 (Abg. Illge.) M etwa die Verhinderung von Verbrechen hintanzu halten, sondern die lediglich den Zweck haben, die Feuer bestattung möglichst zu erschweren und einzuschränken. Ich bin also auch dafür, daß der Antrag Döhler der Gesetzgebungsdeputation überwiesen wird. (Bravo! links.) Präsident: Das Wort hat Herr Abg. Lang hammer. Abg. Langhammer: Meine Herren! Der Antrag Döhler ist zweckmäßig und zeitgemäß. Wir haben in Chemnitz seit einigen Jahren ein Krematorium, das vor nicht allzu langer Zeit durch die Stadt in Ver waltung genommen worden ist, und haben die Erschwer nisse, die der Herr Wg. Döhler vorgetragen hat, am eigenen Leibe kennen gelernt. (Heiterkeit.) Meine Herren! Darüber ist gar kein Zweifel, daß sowohl die Gesetzgebung wie die Verwaltung der Feuerbestattung feindlich gesinnt gewesen ist, und das ist auch in dem Gesetze, das jetzt besteht, zum Ausdruck gekommen. Ich bin nun der Meinung, daß man auf Grund der Zusage des Herrn Ministers in der Gesetzgebungsdeputation darauf zukommt, nicht bloß etwa die Verordnungen, die die König!. Staatsregie- M rung im Sinne dieser Anträge erlassen will, anzu nehmen, sondern daß man grundsätzlich auf eine Ab änderung des ganzen Gesetzes zukommt. Der Herr Ministers hat uns erklärt, daß die drei Ministerien, die unter sich verhandelt haben, auf Grund von Vereinbarung zu der Verordnung ge kommen sind, die der Herr Minister uns vorgetragen hat. Ich gebe zu, daß dadurch Erleichterung geschaffen wird. Ich meine, das ist ja vorläufig ganz schön und gut, aber man weiß doch nicht, wie es einmal in der Zu kunft werden wird, und wir, die Zweite Kammer, haben ganz gewiß ein Interesse daran, im Interesse der Feuerbestattung in der Sache nicht auf dem Ver ordnungswege, sondern auf dem Wege der Abänderung des betreffenden Gesetzes vorzugehey. Ich habe den Herrn Minister so verstanden, daß die Regierung infolge des Antrages Nr. 2, der heute zur Beratung steht, zunächst von der Inkraftsetzung der Verordnung abstehen und abwarten will, was die Gefetzgebungsdeputation in dieser Beziehung dann tun wird. Man sollte es hier im Plenum der Gefetzgebungs deputation mit auf den Weg geben, daß wir in die ser auf eine grundsätzliche Abänderung des Gesetzes zukommen, um diejenigen Erleichterungen zu schaffen, di? notwendig und zweckmäßig sind, und vor allen Dingen, meine Herren, mir die Feuerbestattung in (6) jeder Beziehung auf das gleiche Niveau zu stellen wie die Erdbestattung. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Wg. vr.Schanz. Abg. vr. Schanz: " Meine Herren ! ' Ich will Sie nicht lange aufhalten und will nur kurz erklären, daß meine politischen Freunde dem vorliegenden Anträge nicht unsympathisch gegenüberstehen. Wir werden uns die nähere Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Antrages und zu dem, was heute im Landtag vor gebracht worden ist, in der Deputation Vorbehalten und sind deshalb einverstanden mit der Behandlung des Gegenstandes in der Gesetzgebungsdeputetion. Präsident: Das Wort wird nicht weiter begehrt. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Antragsteller! " Mg. Döhler: Nachdem sowohl der Herr Minister als auch sämtliche Herren Redner aller Parteien des Hauses diesem Anträge wohlwollend gegenüberstehen, glaube ich auf weitere Ausführungen verzichten zu können. Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden durch den Herrn Wg. Döhler, den Antrag Nr. 2 an die Gesetzgebungsdepu tation zu verweisen. Will die Kammer dementsprechend beschlie ßen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: All gemeine Vorberatung über den Antrag des Abg. vr. Mangler und Genossen/die-Ver schmelzung des Landesmedizinalkollegiums und der Veterinärkommission - betreffend. (Drucksache Nr. 5.) Das Wort hat zur Begründung' der Antragsteller Herr Wg. vr. Mangler. Wg. vr. Mangler: Meine Herren! In dem vor liegenden Antrag eilen wir gewissermaßen der Etat beratung zum Kap. 52 etwas voraus. Sie werden in der Vorbemerkung zu diesem' Kapitel lesen, daß wir vom 1. Juni 1912 ab ein Landesgesundheitsamt be kommen sollen, und zwar sollen wir es in der Weise be kommen, daß die getrennt bestehenden sachverständigen Körperschaften des^ Landesmedizinalkollegiums und der Kommission für das Veterinärwesen miteinander zu einer einheitlichen Landesstelle für Gesundheits-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview