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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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114 H K. 7. Sitzung, am (Abg. Wittig.) —— (L) ren Landgemeinden findet man häufig Niederlassun gen von Kinobesitzern. Das ist das gute Recht der betreffenden Leute, und wir wollen ihnen das auch gar nicht irgendwie streitig machen. Nichts liegt mir auch ferner, meine Herren, als den Kinobesitzern im allgemeinen irgendwie zu nahe zu treten. Das eine aber steht jedenfalls fest, und das werden die Kinobesitzer selbst auch nicht in Abrede stellen wollen, daß sich bei der steigenden Konkurrenz auf diesem Gebiete, wie dies auch auf anderen Gebieten des gewerblichen Lebens vorkommt, Auswüchse ent wickeln. Und diese Auswüchse, meine Herren, be stehen bei den Kinovorführungen darin, daß in ge wissen Fällen das Bestreben vorherrscht, möglichst Sensationelles zu bieten, (Sehr richtig!) ganz unbekümmert darum, welche Nachteile hierdurch für unser Volk und für unsere Jugend entstehen. (Sehr wahr! Sehr richtig! rechts ) Die Wurzel des Übels, meine Herren, ist aber, wie ich hier noch einfügen will, eigentlich nicht bei den Kinobesitzern, sondern sie ist bei der Fabrikation und dem Vertriebe der Films zu suchen. Was in M dieser Beziehung geboten wird. — die Films scheinen nämlich zu einem großen Teile von Firmen des Auslandes zu uns zu kommen —, dafür bietet ein mir hier vorliegendes, in Preußen von Anfang Oktober bis zum 14. November dieses Jahres herausgegebenes Verzeichnis der verbotenen Kinematographenbilder eine interessante Unterlage. Unter welch harmlosem Titel z. B. verbotene Bilder erscheinen, mag folgende kleine Auslese kennzeichnen. Da ist in diesem Verzeichnis aufgeführt ein Bild, be titelt: Das Taschentuch. Und was stellt das Bild dar? Werfall und Mord. Ein zweites Bild, be titelt: Der unvollendete Brief, stellt zwei Einbruchs diebstähle dar. Dann ist weiter aufgeführt ein Bild unter dem Titel: Resignation oder Aus Liebe zur Mutter, und dieses Bild stellt Erpressungsversuche dar und Totschlag. Ein weiteres Bild mit dem schönen Titel: „Eine anerkennenswerte Tat" stellt dar den Überfall eines Vaters durch seine Tochter, die sich maskiert hat und ihn zwingt, fein Geld herzugeben. (Hört, hört!) Ich glaube, meine Herren, diese wenigen Beispiele genügen; sie bedürfen keines Kommentars, sie sprechen .Bände. Andererseits, meine Herren, gibt es natür- 20. November 1911 lich auch Bilder, bei denen der Titel schon sinnen- M und nervenreizend wirkt und die vielleicht umgekehrt nicht so schlimme Darstellungen bieten. Ich betone noch einmal, meine Herren: die von mir eben erwähnten Bilder sind verbotene Bilder, d- h. von einzelnen Polizeiverwaltungen in Preußen verbotene Bilder. Es gibt selbstverständlich auch gute Bilder, die ethischen Wert haben, die ähnlich einem guten Theaterstück günstig auf unsere Jugend wirken können und wirken werden, und nur solche Bilder dürften wir unserer Jugend eigentlich bieten lassen. (Sehr richtig!) Wollen wir dies aber, so darf die Prüfung der Films nicht wie bisher von den einzelnen Gemeinden und nicht erst dann erfolgen, wenn die Films bereits im Verkehr sind. Genau wie eine Spielkarte nicht ohne den Stempel in den Verkehr kommen darf, dürfte kein Film ohne vorherige Prüfung, ohne die Beigabe einer Genehmigungskarte in den Verkehr gebracht werden. (Sehr richtig! rechts.) Die Erreichung dieses Zieles, meine Herren, das nach meiner Überzeugung auch im Interesse der Kinobesitzer selbst liegt, ist aber nur möglich, wenn einheitliche gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden und wenn die Prüfung der Films nur von ein er hierfür besonders geschaffenen und entsprechend zusammengesetzten Stelle aus erfolgt. In den ge setzlichen Bestimmungen, die für die Filmfrage ge schaffen werden, muß, um das Gewollte zu erreichen, jede Benützung eines nicht genehmigten Bildes sowie jede Änderung eines genehmigten Films, jede Ver änderung von Titel und Untertitel desselben unter Vergehensstrafe gestellt werden. Vor allem muß auch bestimmt werden, daß die Titel sowohl wie die Untertitel dem Inhalt der Bilder entsprechen. Die Genehmigungskarten müssen zum auffälligen Unterschiede dafür, ob das Bild zur Vor stellung für die Jugend oder zur Vorstellung für Erwachsene dient, in verschiedenen Farben hergestellt sein, den Aufdruck ihrer Bestimmung enthalten, so wie die Nummer des Films, Ursprungsfirma, die genaue Angabe der Länge des Films, den Titel und die gesamten Untertitel des Bildes tragen. Im Interesse der Kinobesitzer aber dürfte es liegen, wenn dann die getroffenen gesetzlichen Bestimmungen vielleicht auf der Rückseite der Genehmigungskarte
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