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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 58. Sitzung, am 10. Dezember 1912 991 (Wirkt. Geh. Rat Kammerberr v. Schönberg, Exzellenz.) daß in dem Bezirksausschüsse in der Amtshauptmannschaft Döbeln es — allerdings auf meine Initiative — durch geführt worden ist, daß wir Einkommen unter 400 M. in dm Steuerregulativen der Gemeinden als steuerfähige Einkommen nicht mehr dulden. Die Gemeinden haben sich auch dabei beruhigt. Präsident: Herr Oberbürgermeister Or. Dehne! Oberbürgermeister vr. Dehne: Der tz 33 sagt in seinem Eingang: „Der jeweils geltende Staatseinkommen- steuertarif ist für die Gemeinde maßgebend". Meine Herren! Das klingt sehr harmlos, fast mehr wie eine formelle Bestimmung, in Wirklichkeit ist es aber gerade diese Bestimmung, die meiner Ansicht nach den härtesten Eingriff in die Gemeindeautonomie bedeutet. Wir empfinden es in Plauen ganz besonders stark. Wir haben jetzt einen Gemeindesteuertarif, der nicht wie der staatliche Tarif bei 5 Prozent endet, sondern eine Progression bis zu 7^ Prozent kennt, und dieser Tarif ist erst vor 2 Jahren bei uns von den städtischen Kollegien beschlossen worden, einstimmig beschlossen worden von städtischen Körper schaften, denen auch Vertreter dieser höchstbesteuerten Klassen in verhältnismäßiger Anzahl angehört haben. Das Gesetz hat also jetzt für uns die Wirkung, daß wir eine Entlastung der großen Einkommen zwangsweise W herbeiführen und dafür die mittleren Einkommen belasten müssen. Die unteren Einkommen wird die Mehrbelastung weniger treffen, wie der Tarif bei uns ausgebaut ist; die unteren Einkommen bis etwa 1900 M. werden durch Einführung des Staatstarifs eine Entlastung erfahren; aber die mittleren Einkommen von 2000 bis etwa 7000 M. werden den Ausfall zu tragen haben, der sich als Folge der Beschneidung der Progression von 7,5 Prozent auf 5 Pro zent ergibt. Meine hochverehrten Herren! Daß dieser Ausfall sehr bedeutend ist, das brauche ich Ihnen wohl nicht weiter auseinanderzusetzen. Sie werden verstehen, daß ich es infolgedessen sehr gern gesehen hätte, wenn dieser Paragraph, wonach wir unbedingt den Staatssteuer tarif annehmen müssen, in dem Gesetze nicht enthalten wäre. Wenn ich mich eines Antrages in dieser Richtung trotzdem enthalte, so tue ich es in dem Gefühl, daß ein solcher Antrag aussichtslos sein würde, und weil ich an erkennen muß, daß die Gründe, die die Königl. Staats regierung für die zwangsweise Einführung des Staats einkommensteuertarifs für alle Gemeinden hat, doch recht beachtlicher Natur sind. Aber eins möchte ich bei dieser Gelegenheit bemerken. Es ist selbstverständlich, daß ein so schwerer Eingriff in unser Steuerwesen, der nicht nur formale Bedeutung hat, sondern der insbesondere, wie ich schon ausführtc, eine wesentliche Verschiebung des Steuerdrucks zur Folge V) haben wird, nicht plötzlich eingeführt werden kann, sondern daß man dazu einige Zeit des Übergangs braucht. Aus diesem Grunde bedaure ich es persönlich unendlich, daß man den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes nicht bei dem I. Januar 1916 belassen hat, sondern die Wirk samkeit bereits ein Jahr früher, am 1. Januar 1915, eintreten lassen will. Vielleicht wird sich bei K 91 darüber noch sprechen lassen. Sollte sich in diesem Falle auch eine Änderung nicht ermöglichen lassen, so ist ledig lich der 8 33 Abs. 2 unsere letzte Hoffnung, wonach weitere Abweichungen vom Tarif mit Genehmigung des Königl. Ministeriums des Innern zulässig sind. Ich fasse diese Bestimmung in Abs. 2 so auf — und ich würde außerordentlich dankbar sein, wenn uns diese Auffassung vom Regierungstische aus bestätigt werden könnte —, daß das Königl. Ministerium des Innern ermächtigt ist, auf Grund dieser Bestimmung auch für eine vorüber gehende Zeit beim Inkrafttreten des Gesetzes einer Ge meinde einen Tarif mit einer höheren Progression zu zugestehen, wenn sie unter Angabe guter Gründe darum nachsucht. Ob ein solches Gesuch notwendig sein wird, speziell für uns — andere Gemeinden sind in einer ganz ähnlichen Lage —, läßt sich heute noch nicht übersehen. Sollte es notwendig sein, so hoffe ich mit Rücksicht auf die Achtung vor der Gemeindeautonomie, die ganz D) zweifellos das ganze Gesetz durchzieht, daß einem solchen Gesuche Wohlwollen von selten des Königl. Ministeriums des Innern entgegengebracht werden wird. Präsident: Se. Exzellenz der Herr Minister des Innern! Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt: Ich kann die Annahme des Herrn Oberbürgermeisters vr. Dehne als zutreffend bezeichnen. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? Genehmigt die Kammer die Anträge ihrer De putation zu Z 33, Abs. 1 unter s? (Zurus des Wirkt. Geh. Rates Kammerherrn v Schön berg, Exzellenz.) Jawohl, ich lasse über diese Nummer getrennt ab stimmen. Gegen 1 Stimme. Genehmigt die Kammer die übrigen Anträge ihrer Deputation zu § 33? Einstimmig. Ich bitte fortzufahren. Berichterstatter Kammerherr Tahrer v. Lahr (Ehren berg): Zu Z 34 ist nichts zu erwähnen.
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