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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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^Berichterstatter Rittergutsbesitzer Domherr Or. v. Hübel.) dingungen in Widerspruch sieht, wird wie die ! Meinung bcigetreten. und nunmehr lautet der gemeinsame (6) Benutzung eines uugekörten Bullen bestraft." ! Beschluß: „Artikel 1 um den beschlossenen Änderungen, im übrigen aber in der Fassung des Gesetz entwurfes anzmiehmen" chließlich, meine Herren, haben wir das Vcreinignngs- Die Bestimmung war notwendig geworden, weil nach den übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Möglichkeit vorliegt, daß an einem Orte Bullen ver schiedener Rassen angekört werden. Wir wollen die Plan mäßigkeit der Zucht sicherstellcn dadurch, daß wir ver hindern, daß etwa ein Bulle zum Decken von Kühen verwendet wird, die seiner Rasse nicht entsprechen. Das ist unsere Meinung gewesen. Wir haben aber diese Ab sicht, das Decken von Kühen bestimmter Rassen sicher zustellen, im Gesetze nicht zum Ausdruck gebracht. Das ist mit voller Absicht geschehen, weil wir geglaubt haben, daß auch noch andere Bedingungen bei der Erteilung des Körscheins in Frage kommen könnten. Die Zweite Kammer aber befürchtet, daß, wenn diese allgemeine Fassung beibehalten wird, bei Erteilung des Körscheins auch Bedingungen gestellt werden können, die mit der Absicht des Gesetzgebers gar nicht in Einklang stehen Sie hat deswegen folgende Fassung beschlossen: „Die Erteilung des Körscheins kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, die sich auf die Viehschläge der zu bedeckenden Muttertiere beziehen." M Wir sind dem im Vereinigungsverfahren zunächst bei getreten. Es ist aber schließlich doch noch eine Erweiterung beschlossen worden, und nunmehr soll 8 16 Abs. 3 lauten: „Die Erteilung eines Körscheines kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, die sich auf einen bestimmten Züchterkreis oder auf die Viehschläge der zu bedeckenden Muttertiere be ziehen. Die Verwendung eines Bullen, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch steht, wird wie die Benutzung eines unqekörten Bullen be straft. (tz 13 Abs. 1.)" Das ist die nunmehr von den vereinigten Deputationen beschlossene Fassung. Es ergab sich aber noch ein zweiter Differenzpunkt. Der Gesetzentwurf zerfällt in drei Artikel, wovon Art. 1 die vorgeschlagenen neuen Fassungen Her einzelnen Para graphen enthält. Sowohl die Zioeite Kammer wie die Erste Kammer hat an diesen Fassungen Änderungen vorgenommen. Die Erste Kammer hat demgemäß be schlossen, „Artikel 1 mit den beschlossenen Änderungen, im übrigen aber unverändert nach der Vorlage anzunehmen.", die Zweite Kammer aber hat beschlossen, den Art. 1 unverändert anzunehmen Die Einigung ist natürlich sehr leicht gewesen. Die Zweite Kammer ist unserer werk dadurch gekrönt, daß wir uns noch über einen Punkt geeinigt haben, über den wir gar nicht uneinig waren. (Heiterkeit.^ Das Gesetz ist am 2. März d. I. bei den Ständen ein gebracht worden, und zu dieser Zeit war es erklärlich, daß man es am l. Januar 1913 in Kraft treten lassen wollte. Mittlerweile ist dieser Termin so nahe heran gerückt, daß es nicht gut möglich ist, ihn aufrechtzuer halten, und es haben deswegen beide Deputationen be schlossen, das Inkrafttreten auf den 1. April 1913 fest zusetzen. Ich Habe Sie nunmehr zu bitten, meine Herren, dem Gesetzentwürfe, wie er sich aus diesem Vereinigungs verfahren ergibt, Ihre Zustimmung zu erteilen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Die Kammer genehmigt auch hier die An träge ihrer Deputation? Einstimmig. Die Königl. Staatsregierung verzichtet auf nament liche Abstimmung? — Sie verzichtet. Punkt IV: über den Antrag des Abg. Castan und Genossen, gesetzliche Bestimmung wegen Gründung von Landkrankenkassen be treffend. Berichterstatter Se. Exzellenz Herr Staatsminister v. Metzsch. Berichterstatter Staatsminister a. D. und Minister des Königl. Hauses v. Metzsch, Exzellenz: Meine sehr geehrten Herren! Der Antrag Castan, über welchen ich bereits zu referieren gehabt habe, lautete, um das noch einmal hervorzuheben: „die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage noch in dieser Tagung einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen ge mäß 8 227 der Reichsversicherungsordnung bestimmt wird, daß im Königreiche Sachsen neben den allgemeinen Ortskrankenkassen Landkrankenkassen nicht errichtet werden." Es bezieht sich dieser Antrag also auf eine Auslegung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung.
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