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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 286. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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ßert hat. Ich würde mir also zuvor seine Erklärung darüber erbitten, ob er durch seine letzte Rede sein Amendement zurück genommen habe, so wie ich ferner zu wissen wünschte, ob die Meinung des Abg. v. Kiesenwetter in Form eines Antrags an die Kammer gebracht werden soll. Abg. v. Thielau: Ich habe den Antrag nicht zurückneh men wollen, sondern mich nur so in der Maße erklärt, damit Niemand glauben möge, ich habe ein spezielles Interesse, oder es sei eine Vorliebe für meine Amendements, welche mich leite. Wenn irgend ein Amendement gebracht wird, wodurch die Ge rechtigkeit nicht verletzt wird, wie durch die vorliegenden Vor schläge der Deputation und der Regierung geschieht, so werde ich mich dem jederzeit anschließen. Ich halte aber den Vor schlag, den ich gemacht habe, der Sachlage nach für den ratio nellsten. Sollte aber später der Abg. v. Kiesenwetter noch ei nen Antrag stellen, so würde ich der Erste sein, der ihn un terstützte. Vicepräsident v. Haase: Ich werde mich gegen den An trag des Abg. v. Thielau erklären, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil darin das Prinzip das vorherrschende ist, daß diese sämmtlichen Leistungen und Beiträge, welche gegen wärtig von den Parochianen zu leisten sind, von dem Staate sollen aufgebracht werden. Ich muß mich darauf beziehen, was der Abg. v. Dieskau in dieser Hinsicht erklärt hat, und auf die Beschlußnahme bei der I. und 40. tz., wo wir überall anerkannt haben, daß diese Beiträge von den Gemeinden sollen gegeben werden. Ich berufe mich auf die letzte Sitzung, wo nach es in die Hand des Gemeinderaths gelegt worden ist, sich über die Art und Weise der Leitragsleistungen zu vereinigen. S Ich kann mir nämlich nicht denken, daß der Staat eine Abgabe! sollte ausschreiben und zu gleicher Zeit die Art und Weile der t Aufbringung einer solchen in einer Gemeinde in die Hände ? des Gemeinderaths legen sollte, so daß sogar diesem frei stehe, sich über deren Modalität zu vereinigen. Dahingegen spricht L mich ein anderes Prinzip, das ich daneben in solchem erblicke, g sehr an, nämlich daß nach solchem die sämmtlichen Stellen der z Pfarrer und Schullehrer im Lande zu firiren, die Pfarr - und z Schulgüter zu verkaufen und daraus ein besonderer Kirchen- und Schulfonds anzulegen. Es ist nicht zu leugnen, daß durch eine solche Reform für die Würde der Kirche und Schule und für alle Betheiligte am besten gesorgt werden würde. Es wär- den dann die Kirchen- u.Schuldicner sich nur mit der Kirche u. Schule zu beschäftigen haben; die aus der dermaligen Bewirth- fchaftung der Pfarr- u. Schulgüter hervorgehenden häufigen Ir rungen zwischen Pfarrern, Schulmeistern ».Gemeinden würden dann Wegfällen; die Beiträge, die gegenwärtig zum Unterhalt' der Gebäude der Pfarren und Schulen gefordert werden, wür den bedeutend sich vermindern; auch würde, wenn dieBewirth- schaftung der Pfarr - und Schulgüter in die Hande von einzel nen Privaten überginge, zugleich ein in nationalökonomischer Hinsicht nicht unwichtiger Bortheil erreicht werden, in sofern, als die Dorfbewohner einzelne Pfarr- und Schuläcker sich er stehen und diese, ohne daß sie einen weitern Aufwand an Be- wirthschaftungskosten dabei zu machen genöthigt werden, zu gleich mit ihren Gütern bewirthschasteten. Ich glaube, auf diese Weise würde ebenfalls der Nutzen des Staates befördert. Würde auch noch daneben die Einrichtung getroffen, daß eine Skala bei den Pfarrern und Schullehrern hinsichtlich deren Einkommens stattfinde, so daß jeder Geistliche und Schullehrer nach Verhältniß der Dienstjahre Zulage erhielte, ohne die Stelle selbst zu wechseln, so wäre dies gewiß auch ein Vortheil für den Staat, wie für die Gemeinden selbst. Denn ist es wohl vortheilhaftj wenn eine Gemeinde, in welcher die Pfarr - und Schulstelle gering dotirt ist, jeden Augenblick erwarten muß, daß der Pfarrer oder Schullehrer sich nach bessern Stellen um sehe und wegziehe? Dies kann weder die Achtung gegen die Angestellten mehren, noch der Gemeinde selbst heilbringend sein. Ich getraue mir nicht, jetzt einen solchen Antrag zu stellen; am Schluffe der Debatte über das ganze (hesetz werde ich mir aber r en Antrag zu stellen erlauben: der hohen Staatsregirrung zur Erwägung anheim zu geben, in wiefern eine Fixation der Schul-und Pfarrstellen, nach Befinden die Einziehung der sämmtlichen Pfarr- und Schulgüter zu Gründung eines ab gesonderten Schul- und Kirchenfonds und eine Regulirung sämmtlicher Dotationen der Schullehrer - und Pfarrerstellen in dem gedachten Sinne erzielt werden können. Abg. Todt: Ich verkenne zwar die gute Absicht, welche den Abg. v. Thielau den Antrag, über den jetzt diskutirt wird, zu stellen bewogen hat, keinesweges; ich meine nämlich, daß er dadurch den Antrag zu stellen bestimmt worden, um uns ei nen Ausweg aus dem Irrgewinde zu zeigen, in welches wir uns verwickelt haben. Ich würde geneigt sein, dem Anträge bcizutteten, wenn die Bedenken nicht zu groß wären, die dem selben entgegenstehen. Wenn ich den Gründen, welche dage gen bereits vernommen worden sind, im Allgemeinen vertrete, so sind es besonders noch zwei Gesichtspuncte, welche mich ver anlaßt haben, mich gänzlich gegen den Antrag des Abg. v. Thielau zu erklären. Vor allen Dingen würde ich ihm nicht beistimmen können, weil er von einer Voraussetzung ausgeht, die ich als begründet nicht unterschreiben kann. Der Antrag ist dadurch hervorgerufen worden, weil eine Gleichheit unter den einzelnen Gemeinden begründet werden soll. Allein dem Satze, welchen der Ai geordnete, der den Antrag stellte, mehr mals aufgestellt hat, daß nämlich auch die Abgabe der Paro- chiallasten in allen einzelnen Gemeinden im ganzen Lande gleich sein solle, kann ich meinerseits durchaus nicht beitreten. Ist es der Zweck des Antrags, eine solche Gleichheit in Bezug auf die Parochiallasten unter den einzelnen Gemeinden herbei zuführen, so bemerke ich: es kann eine solche Gleichheit nicht stattsinden, sie braucht aber auch nicht stattzufinden und sie wird auch nicht stattsinden, wenn der Antrag des Abg. v. Thielau durchginge. Sie kann nicht stattsin- den, weil die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden zu verschieden sind, als daß nicht diese Verschiedenheit auch auf das Abgabenverhältniß einwirken sollte. Sie braucht aber auch nicht stattzufinden, weil, wenn auch die Last gleich ver-
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