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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 287. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mitt-eilirngeir über d i e Wer h andl u ttg e n d e s L a ndtags. 287. Dresden, am 27. October. ' 1837. Hundert ein und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 3. October 1837. (Beschluß.) Berathung über mehrere Petitionen', das Jagdwesen betreffend. — Genehmigung mehrerer ständischen Schriften. — v. Polenz: Wer die Jahre der Mündigkeit in Sachsen erreicht hat, dem wird es nicht unbekannt sein, daß sich das Wildpretseit der Zeit, in der er mündig geworden ist, in solcher Art vermindert hat, daß es fast unmöglich erscheinen möchte, eine Klage über Wildschaden zu führen, und daß, dafern Je mand unbefangen über die Ausübung solchen Rechts urtheilt, er nichts Andres erklären könnte, als daß alle Personen, die ein Eigenthum erlangt haben, seit 30, 40, 50 Jahren offen bar in einen viel bessern Zustand in Bezug auf diese Jagd ge kommen sind, als sie damals waren, wie sie ihre Grundstücken acquirirten; folglich sollte man glauben, daß sich eher die Be zeugung der Zufriedenheit in Sachsen ausdrücken sollte, als diese ewigen Klagen. Ich habe selbst ein Eigenthum besessen, wo vor 25 Jahren kein Mensch Kartoffeln in das freie Feld le gen durste, wenn er das andere Jahr nicht den völligen Um sturz dieses Feldes voraussetzen wollte. Das hat sich ganz ge ändert, jetzt kann in derselben Gegend kein Mensch die Spuren eines solchen verwüstenden Thieres wahrnehmen. Das Roth- wild ist ebenfalls so erstaunt ermäßigt worden, daß auch davon nicht mehr dieSpur eines durch dasselbe erwachsenden Nachthei les nachgewiesen werden kann. Es sind daher nur noch die un- glücklichen Rehe übrig geblieben, welche zunächst als verwüstend bezeichnet werden. Daß diese den Feldfrüchten merklichen Schaden beibringen, leugne ich geradezu; im Walde muß ick allerdings bekennen, daß es dort bei einem übermäßigen Neh- stande der Fall sein könnte. Ich glaube kaum, daß dieser Fall in Sachsen noch vorkomme; indessen ich will gestehen, daß das noch möglich sei, da soll aber auch nach dem Anträge der Deputa tion eine Verminderung bis zum Verhältnißmäßigen eintreten. Werden nun aber auch diese Thiere ausgerottet, so wird es dann natürlicherweise nicht ausbleiben, daß sich dieser Verfol gungsgeist auch aufdie Hasen erstrecken werde; denn mein ver ehrter Vorsitzender auf diesem Platze hat sich schon im Vor aus dafür erklärt, indem er den Hasen ebenfalls den Vertil gungskrieg ankündigte. Daß diese Th'ere allerdings Etwas fressen, wer mag das leugnen ? auch zrrknappern sie manchmal ei nen Kohlkopf; aber wer in diesem Jahre an Krautfeldern vorü bergeht, der wird finden, daß die Raupen einen weit bed'euten- ! dem Schaden anrichtcn, als alle Hasen in Sachsen. Da nun auch alle Vögel ausgerottet werden sollen, so würde diese Maß regel einen weit großem Schaden verursachen, als wenn einige Hasen noch fernerhin auf dem Felde existiren und sich da sätti gen. Man sieht also, mit wie wenig Umsicht und Sachkennt- niß solche Petitionen ins Leben treten. Es wird selten ein Bei spiel vorkommen, wo der Landmann einen Schaden, den ihm die Hasen auf dem Felde verursachten, zu Geld quantisiziren könnte. Es würde also, wenn die Jagdberechtigten für jeden abgefressenen Kohlkopf zwar vielleicht keinen Ersatz zu leisten, aber doch alle Bestchtigungskvsten zu tragen hatten, eine solche ähikane begründet werden, welche sie zwingen würde, ihre Jagdberechtigung sofort aufzugeben. Hasen und Rebhühner müssen also bei jeder Entschädigung ganz außer Ansatz bleiben; denn sie thun keinen solchen Schaden, der Andern empfindlich sein könnte. Uebrigens hat Jeder, der ein Grundstück besitzt, vorausgewußt, daß ein Anderer das Jagdbefugniß auf dem selben ausübe, und doch unterließ er nicht, es zu kaufen und an zunehmen. Würden nach den Vorschlägen des Redners vor mir auch die Hasen vertilgt, so werden immer noch die Reb hühner übrig bleiben; daß diese ebenfalls durch ihr Picken an den Feldfrüchten einigen Schaden hervorbringen, ist ebenfalls nicht zu leugnen. Es werden also diese Klagen nie aust-ören; denn der Unbillige wird nie zufrieden gestellt. Sollte die Jagd abge löst und den Dorfbewohnern überlassen werden, so dürste da durch ohnsehlbar ein weit größerer Schaden herbeigeführt wer den. Wenn einem Jeden, der 2, 5 oder 10 Scheffel besitzt, das Reckt zu Ausübung der Jagd zusteht, und man dann mit je dem Schrille Personen begegnet, die Gewehre losschießen, so wu.de bei deren Unvorsichtigkeit es nicht fehlen, daß Verletzun gen und Exzesse in Menge vorfielen, abgesehen davon, daß Freigebung der Jagd böse Folgen für die Moralüät der Menge haben würde. Ich kann mich daher nur dem Gutachten unserer Deput. anschließen, welches darauf geht, nur den übermäßi gen Nehstand zu beschränken, übrigens aber Hasen und Hühner auf vem Felde existiren zu lassen. Sollte dem Jagdberechn'gten zugemuthet werden, auch den durch letzteres Wildpret vorgeblich angerichteten Schaden zu ersetzen, so würde er dann weiter Nichts zu thun haben, als seine Berechtigung sofort aufzu geben. Bürgermeister Wehner: Es ist mir nicht beigekommen, den Jagdoerechtigten die ganzeJa^d nehmen zu wollen; es ist hier bloß vom übermäßigen Halten des Wiloes die Rede. Dies ist nicht allein auf Hirsche anwendbar, sondern auch auf Rehe,
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