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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 286. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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hart, die Versorgung eines solchen Menschen zu übernehmen; daher glaube ich, es würde wohl wünschenswerth sein, daß man so weit als möglich auch diese Personen mit in das Landes hospital au fnehme. Daß überhaupt das Landeshospital nicht ausreichen werde, hat sich die Deputation selbst sagen müssen. Indessen dürfte es doch auch, so weit als es möglich ist, auch auf diesen Zweck mit zu erstrecken sein. Bürgermeister Hü bl er: Ich muß mir noch die Anfrage erlauben, ob der Antrag des Secr. Hartz in Beziehung auf Versorgung der Taubstummen allgemein gestellt ist, oder ob er sich nur auf heimathslofe Taubstumme bezieht? Im letz tem Falle würde ich für den Antrag stimmen, nicht so im er stem, der uns viel zu weit führen und ebenso bedenklich sirr die Staatskasse, als für die Erfüllung der Zwecke des Landes hospitals sein würde. Secr. Hartz: Ich habe in dem Anträge gesagt: „Taub stumme, die den Blödsinnigen gleich zu achten sind." Darüber, ob das Berhältniß so dringend sei, daß die Aufnahme wirklich erfolgen soll, hat lediglich die Negierung zu entscheiden. Wenn z.B. von den 35 Stellen nur eine zu besetzen ist und es finden sich dazuLOCompetenten, so wird es in der Hand derRegierung lie gen^ den Competenten aüszuwählen, dessen Aufnahme sie für am meisten dringend hält. Uebrigens bin ich erbötig, in mei nem Anträge das Wort: „heimathlose" aufzunehmen, denn es entspricht ganz meinem Sinne. Bürgermeister Wehner: Ich habe den Antrag unterstützt, schon darum, weil derselbe aus dem sehr ansprechenden Grunde hervorgeht, sehr unglücklichen Menschen ein Unterkommen zu sichern. Allein ich sollte doch meinen, daß er so, wie er ge stellt ist, manche Bedenklichkeiten haben müsse, weil die An stalten , von denen die Rede ist, nicht eingerichtet sein werden, um Taubstumme aufzunehmen, denn daß diese einer ganz be- sondern Pflege und Wartung bedürfen, ist bekannt. Meine Ansicht ist daher, daß es gerathener wäre, den Antrag nur da hin zu richten, daß wegen Unterbringung dieser Taubstummen mit den bereits vorhandenen' Taubstummenanstalten ein Ab kommen getroffen werde, um den Zweck des Hartzischen An trags zu erreichen. Denn die Aufnahme von Taubstummen, mit dem Landeshospital in Verbindung zu bringen, scheint mir nicht ganz zweckmäßig. Präsident: Würde von dem geehrten Sprecher ein An trag gestellt werden? Bürgermeister Wehner: Ich beabsichtige vor der Hand keinen Antrag. Secr. Hartz: Mein Antrag ist nur auf solche Taubstumme gestellt, welche wegen Mangel an Erziehung oder sonst den Blödsinnigen gleich zu achten sind. Es liegt also in dem An träge selbst, daß ich mir nicht Knaben oder junge Leute gedacht habe, welche der Erziehung und Bildung in einem Taubstum- memnstitut noch fähig sind, sondern solche, welche wegen vor gerückten Alters für eine Bildung und Erziehung, wie sie in dem Leipziger und Dresdner Institute erlangt werden kann, nicht empfänglich sind. Ich habe also von solchen Individuen ge ¬ sprochen, bei welchen es nur darauf ankommt, sie zu versorgen und für die menschliche Gesellschaft unschädlich zu machen. Es ist bekannt, daß solche Individuen häufig dergestalt Mangel an den nöthigsten Begriffen leiden, daß sie durch unvorsichtiges Um gehen mit Feuer und Licht und durch andere Unregelmäßigkeiten die Sicherheit der Gesellschaft leicht gefährden; die Nothwrndig- keit einer auf solche Personen berechneten Staatsanstatt aber scheint sich schon dadurch bewährt zu haben, daß, wie der Herr Staatsminister erwähnte, selbst gegen die Bestimmung derAnstatt in Colditz solche Menschen daselbst haben ausgenommen werden müssen. Läßt sich nun, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Auf nahme derselben in Staatsanstalten nicht vermeiden, warum wollten wir es nicht dahin bringen, daß das, was nach dem Zugeständnisse der hohen Staatsregierung bis jetzt gegen die Regel hat geschehen müssen, in der neu zu errichtenden Anstalt nach der Regel geschehen könne, so weit das nach der Zahl der vorhandenen Stellen ausführbar ist. Staatsminister v. Lind en au: Wenn der Antrag des Secr. Hartz, wie ich voraussetze, auf ältere, nicht bildungsfähige und heimathslofe Taubstumme gerichtet ist, so habe ich gegen deren Aufnahme in Hubertusburg Nichts einzuwrnden, denn ich theile das Bedenken, was Ersterer gegen die Aufnahme sol cher Personen in unsere Taubstummenanstalten aussprach, da selbige dahin nicht paffen und der Lehrer nicht wissen würde, was er mit ihnen anfangen solle, da sie an dem Unterrichte der Anderen nichtTheil nehmen könnten; sie würden einer besondere Verpflegung bedürfen, die sie in dem Landeshospital jedenfalls besser und zweckmäßiger als in jenen Schulanstalten erhalten werden. Präsident: Zuvörderst würde ich die Frage auf das Gutachten der Deputation selbst zu stellen haben. Ist die Kammer dem Vorschläge ihrer Deputation beizutreten gemeint? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Nun frage ich: Ob die Kammer das vorhin unterstützte Amendement des Secr. Hartz, wie es sich nun durch die Beifügung des kleinen Wortes: „heimathlose" gestattet, annehmen wolle? Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Referent v. Polenz fährt nun im Vortrage des Deputa tions-Berichts zu L. fort, welcher die Vereinigung der Hospitä ler St. Georg in Döbeln und St. Jakob in Dresden mit dem Hospitale Hubertusburg betrifft. (Vergl. hierüber Nr. 268. d. Bl. S. 4565. Sp. 2. flg.) Die Deputation der l. Kammer macht hierbei folgende Vorschläge: s) ihr Einverständniß mit der beabsichtigten Verlegung des Hospitals St. Jakob zu Dresden und Sr. Georg zu Döbeln, in die Schloßgebäude von Hubertusbueg und Vereinigung mit dem dort zu gründenden Landeshospitale gegen die hohe Staatsregierung erklären, ferner b) bei derselben darauf antragen, Vermögen und Einkommen der beiden genannten Stiftungen gegen Abgabe einer jährlichen Rente an die Commission der Straf- und Versorganstalten von dem Finanzministerium besonders verwalten zu lassen und v) bei Berechnung dieser Rente die Zinsen von dem weihenden Ver mögen jährlich mit vier vom Hundert zu gewähren. Allerdings
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