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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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fort: „das dermalige Verhätniß des Stifts könne kaum langer fortbestehen, wenn eß rechtlich aufzulösen sei;" dann wei ter: „die Organe der hohen Staatsregierung hatten, als dieser Gegenstand am 6. September 1834 in der H. Kammer verhan delt worden, den Essenstuckschen Antrag angemessen zu finden geschienen." Nun, meine Herren) ein verbrieftes, auf heilige Verträge und Zusicherungen basirtes Berhültniß, wie das der Stifter-, kann niemals, das werden Sie Alle mir doch zugestehen müssen, rechtlich aufgelöst werden, und anlangend den zweiten von mir so eben yerausgehobenen Satz in unseren Deputations-Bericht, so muß ichabermals und ausdrücklich hier wiederholen, daß die in jener Si tzung der II. Kammer Seiten der Staatsorgane bezeigte sehr duldsame Schweigsamkeit mich, denWertreter des Hoch stifts, höchst schmerzlich berührt hatte, ich auch nicht unterlassen konnte, diese (persönlich von mir selbst gemachte) Wahrnehmung in der 285. öffentlichen Sitzung in dieser Kammer zu rügen, obschon ich andrerseits nicht verschweigen darf, daß ich den bei den Herren Staatsministern dafür, daß sie am 21. Juni in der Sitzung der I!, Kammer eine eben so zweckmäßige als kräftige Vertheidigung im Interesse des Kapitels geführt ha- ben, meinen tiefgefühltesten/'gehorsamenDank schuldig ge worden bin. — Noch sagt die Deputation: „man müsse um so drin gender darauf sehen, daß dieser Gegenstand auf die eine oder die andre Weise zur Entscheidung gelange, da derselbe außerdem, wie er in zweien Landtagen bereits dreimal zur Sprache gebracht worden, ohne Zweifel bei jeder künftigen Standeversammlung angeregt werden, neue Verhandlungen, neuen Aufwand an Zeit und Kräften erheischen würde;" ich kehre den Satz um und setze hinzu: „nicht allein an Zeit und Kraft, sonden auch an unnöth rgen Diäten! — ja, es wäre besser, die Petenten und Widersacher der Stifter lie ßen, abgeschreckt durch ganz vergebliche derartige Versuche, endlich damit nach!!" Hiernach nun stimme ich ganz wört lich dem v. Posernschen Anträge bei und empfehle densilben der hohen Kammer dringend zur geneigtesten Berücksichtigung. Ich erlaube mir noch am Schluffe meiner Rede eine Bemer kung hinzuzufügen von dem berühmten Juristen, dem gehei men Justizrath Mühlenbruch, welche der Appellationsrath v. Stieglitz in seiner Schrift (vgl. die Vorrede S. V.) mit aus genommen hat, welche so lautet: „Man darf das Recht und I seine Gültigkeit nicht abhängig machen von einem Raisonne- ment über Gründe und ursprüngliche Zwecke: sonst würde es keine Sicherheit mehr im positiven Rechte geben; Nichts würde geschützt sein gegen Anfechtungen und Umsturz, und was heute als Recht galt, morgen als Unrecht erscheinen." — v. Biedermann: Mit einiger Befangenheit würde ich jetzt auftreten, um gegen hm Eisenstuckschen Antrag zu sprechen, wenn es nur meine Eigenschaft als Abgeordneter des Stifts Wurzen wäre, welche mich dazu aufforderte, wenn sonach meine Rede nur gälte der Vertheidigung von Sonderinteressen. Denn, wenn es auch dem Manne wohl ansteht, den Eingriffen in seine Rechte entschieden entgegen zu treten, wenn Selbstver- theidigung nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht ist, so gehen doch noch höher stehende Pflichten hervor aus dem Verhältnisse des Staatsbürgers zu dem Staate, dem er angehört. Ein Conflikt dieser Pflichten, selbst ein nur scheinbarer, bleibt da her immer eins der unangenehmsten Begegnisse des staatsbür gerlichen Lebens, und zwar um so mehr, je verschiedener die Ansichten über die Bedingungen des Staatswohles sind, und je drückender andererseits der Vorwurf eines demselben entgegen tretenden Eigennutzes ist. In einem solchen Conflikte der Pflichten befinde ich mich nun aber gegenwärtig nicht; es ge schieht — dies ist wenigstens meine Ueberzeugung — im vol len Einklänge der Pflichten als Staatsbürger und als stiftischer Abgeordneter, wenn ich gegen das vorliegende Deputations- Gutachten mich erkläre und vielmehr das demselben beigefügte Separatvotum zur Annahme empfehle, u. nicht die Eigenschaft der Sache, für die ich spreche, sondern nur die Schwäche mei ner persönlichen Mittel kann mich im gegenwärtigen Augen blicke schüchtern machen; doch muß für die gute Sache auch der Kampf mit ungleichen Mitteln gewagt werden. Wir befinden uns, meine Herren, in Folge des vorliegenden Antrags in einem wichtigen Momente unsers ständischen Wirkens. Denn wie es im Leben des einzelnen Menschen Augenblicke giebt, wo die Wahl zwischen zwei dem Anscheine nach ziemlich gleichgül tigen Schritten über unsern fernem Wandel und über unser Schicksal unwiederbringlich entscheidet, wo vielleicht der Ent schluß, der uns der nützlichere zu sein scheint, uns in Noth und Verderben führt, so ists auch im staatsbürgerlichen Gesammt- leben; der Augenblick einer solchen verhängnißvollen Wahl dürfte aber für uns erschienen sein. Zwei Wege liegen vor uns. An dem einen, auf welchen die Deputation uns zu füh ren beabsichtigt, zeigt man uns Bäume mit goldenen Früchten, und es scheint nur eines Griffes zu bedürfen, um uns dieser Früchte zu bemächtigen; der zweite bietet Nichts von der Art; gehen wir ihn, so müssen wir in unsern Beutel greifen, wenn wir Bedürfnisse zu befriedigen haben. Aber, meine Herren, lassen Sie uns wohl erwägen, ob wir ein Recht haben, jene Früchte zu pflücken, damit wir nicht zu spat an Schillers Wort erinnert werden, daß es der Fluch der unrechten Lhat sei, fort- zeugend Böses zu gebähren, damit wir nicht eine Bahn betre ten , auf der wir fortgerissen werden zu Maßregeln, die wir jetzt nicht wollen, zu einem Ziele, welches wir insgesammt ver abscheuen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Müder Redaktion beauftragt: vr. Gretschek.
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