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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 240. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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lich und stündlich die schöne und liebliche Gestalt der Kinder und das Angenehme der Gestchtszüge derselben. Man sieht nirgends mehr die Verunstaltung von Pocken, wie es vor 20 und 30 Jahren der Fall war, was besonders die Mütter ganz. vorzüglich anregt und in ihrer Seele den wirksamsten Eindruck zurückläßt. Ich glaube, daß es nicht etwas Anders bedarf, als eines Suasorium, um diesen Zweck zu beför dern. Allerdings ist es lobenswerth, wenn die Regierung Maßregeln ergreift, wie die Herstellung eines solchen Instituts ist; allein bedenklich bleibt es immer, wenn man sich auf Et was einläßt, was die persönliche Freiheit zu beschränken ver mag. Ein Zwang ist in dem vorliegenden Falle nicht nö- thig, und der Zweck wird, wenn ein Suasorium in Anwen dung kommt, besser als durch ein Gesetz erreicht werden. Aus diesem Grunde muß ich mich, so dankbar ich auch das, was die Regierung ausgesprochen hat, anerkenne, gegen ein solches Gesetz erklären. Vicepräsident v. Deutrich: Nach der Erklärung des Hrn.Staatsministers können wir uns wohl allerDiskussion über die Frage enthalten, ob ein direkter oder indirekter Zwang ein treten soll. Es wird uns ein neues Gesetz vorgelegt werden, und dabei kann dann ein Jeder seine Ansicht hinreichend aus sprechen. Es ist sehr richtig, daß man das Gesetz, was jetzt be steht, wie der technische Ausdruck ist, eine Glocke ohne Klöpfrl genannt hat. Allerdings kommt man, nachdem man das Mandat durchgelesen hat, zu der Ueberzeugung, daß Diejenigen die sich der Impfung widersetzen, frei ausgehen. In Leipzig ist bereits seit längerer Zeit die Einrichtung getroffen, daß Kinder ärmerer Personen unentgeldlich vaccinirt werden, und man hat sich auch dahin bestimmt, daß ein Kind, welches in eine öffent liche, namentlich die Armenschule eintritt, den Impfschein zu produziren hat. Dabei sind wohl Fälle vorgekommen, daß Aeltern sich gegen die Impfung erklärt haben. Es ist dann aber Alles aufgeboten worden, um die Aeltern durch Vorstel lungen dahin zu bringen, die Impfung eintreten zu lassen. Ich erwähne das nur im Vorbeigehen. Uebrigens halte ich es für angemessen, die ganze Sache jetzt auf sich beruhen zu las sen, da man sich mit diesem Gegenstände als Gegenstand der Gesetzgebung bereits beschäftigt. Referent v. Biedermann: Allerdings bin auch ich der Meinung, daß es nunmehr einer Anregung, wie die Deputa tion beantragt hat, eigentlich nicht mehr bedarf. Denn die hohe Staatsregierung ist mit diesem Gegenstände bereits be schäftigt, und nicht nur die für nöthig erachtete Revision der Gesetzgebung über das Impfwesen bereits begonnen, sondern, wie der Herr Staatsminister erwähnt hat, auch die Errichtung eines Instituts beabsichtigt, um immer ächte Kuhpockenlymphe erhalten zu können, und so ist Alles das schon eingeleitet, was man wünscht. Auf der andern Seite dürfte es aber unbedenk lich sein, diesen Antrag an die Staatsregierung zu bringen, besonders da die H. Kammer schon einen solchen Beschluß ge faßt hat und es nicht erst einer weitern Communikation darüber bedürfen würde. Auf die Frage, in welcher Maße ein Zwang angelegt werden soll, darauf, glaube ich, brauche ich mich nicht einzulassen, da unser Antrag ganz allgemein ist. Nur den angelegentlichen Wunsch erlaubt ich mir auszusprechen, daß man mit Zwangsmaßregeln nicht eher verfahren möge, als bis man im Stande sein wird, das Land mit frischer Kuhpocken lymphe zu versehen, denn es ist allerdings gegründet, daß jetzt das Ergebniß der Impfung ungewiß und oft sehr nachthrilig ist. Die häufige Uebertragung der Lymphe von einem mensch lichen Körper auf den andern ändert deren Beschaffenheit um und zieht oft nachtheilige, ja sogar sehr traurige Folgen nach sich. Ich habe das nicht nur in der Nähe, sondern selbst in meiner Familie in Erfahrung gebracht, wo bei der größten Sorgfalt bei der Auswahl eines Kindes, von dem das meinige von Arm zu Arm geimpft wurde, Letzteres doch nach der Im» pfung so krank wurde, daß es dem Lode nahe und beinahe 3 Jahr lang ganz siech war. Ein Beweis, daß die Impfung eine Ursache abgegeben hatte, war darin zu finden, daß das Kind, von welchem es geimpft worden war, bald darauf in eine ähn liche Krankheit verfiel. Auf der andern Seite hat man auch sehr auffallende Fälle von der großen Schutzkraft der Kuh pocken, wenn die Lymphe wirklich so gewesen ist, wie sie sein soll. Noch neuerlich hat sich ein Fall ereignet, den ich mir seiner Merkwürdigkeit wegen mitzutheilen erlaube. Eine hoch schwangere Frau, die in ihrer Jugend gut geimpft worden ist, geht bei einem Hause vorbei, wo ein Kind an den natürlichen Pocken aus den Tod krank liegt. Dies erregt in ihr ein höchst unan genehmes Gefühl. Sie wird entbunden u. bringt ein im höchsten Grade von den natürlichen Pocken angestecktes Kind zur Welt, was auch bald darauf starb, sie selbst aber blieb frei von dieser Krankheit. Das sind beides Fälle, die es bestätigen, daß man vor Allem darauf ausgehen muß, immerfort frische Lym phe zu haben. Das ist Alles, was ich in Betreff der Zwangs maßregeln auszusprechen für nöthig hielt. Staatsminister NostitzundJänckendorf: Ich glaube, daß es um so unbedenklicher sein dürfte, den beabsichtigten An trag an die Staatsregicrung gelangen zu lassen, da ich zufäl lig behindert gewesen, bei Berathung des Gegenstandes in der II. Kammer eine ähnliche Mittheilung über den Stand der Sache zu machen, wie es vorhin von mir geschehen. Präsident: Es sind hauptsächlich 4 Gegenstände, über welche die H. Kammer den Beschluß gefaßt hat, und auf welche die Deputation ihre Vorschläge gründet. Ich würde demnach die Frage zuerst auf den 1. Vorschlag, dann auf den 3. und 4., und endlich auf den 2. stellen. Der 1. Beschluß der jenseitigen Kammer ist darauf gerichtet, daß jene Petition im Allgemeinen der Staatsregierung zur beson der« Berücksichtigung nicht empfohlen werden sollte. Es hat die Deputation uns den Beitritt zu diesem Beschlüsse em pfohlen. Ich frage die Kammer: Obstedie Ansicht der Deput. hinsichtlich dieses 1. Punctes theile? Einstimmig Ja! Präsident: Sodann geht der 3. und 4. Beschluß der N. Kammer dahin: „Es solle bei der Staatsregierung bean tragt werden, daß die vorhandenen Gesetze einer besondern Re- T
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