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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 254. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4237 postuliren," dm Beschluß fassen möge: „die Staatsregierung zu ersuchen, die Kursstände zur Errichtung ähnlicher Institute zu veranlassen." Ich halte es für vortheilhaster, daß man diese Sache der Erwägung und dem Beschlüsse der Kreisstände an heim gebe.. Diese werden Gelegenheit haben', die Lokalitäten naher zu prüfen, so wie im Stände sein , durch Zuziehung der Gemeinden solche Institute zu begründen. Ich hege die Ueber- zeugung, daß auf diese Weise der vorliegende Zweck vollständi ger erreicht werde, und erlaube mir, m dieser Beziehung ein Amendement zu stellen. : Präsident: Abg. v. d. Planitz macht den Antrag, statt des zweiten Antrags der Deputation zu setzen: ,, Die Staatsre gierung zu ersuchen, den Kreisständen die Ausführung des bean tragten Versuchs zu empfehlen." Abg. v. v. Mayer: Vor der Fragstellung bemerke ich, daß das Amendement eigentlich zwei Anträge enthält, von dem der eine den andern nicht ausschließt. Die Concurrenz der Kreis stande schließt nicht aus, daß zuvörderst von Seiten des Staates der Versuch gemacht und eine Musteranstalt errichtet werde. Würde es daher nicht zweckmäßiger sein, das Amendement in zwei Amendements zu Heilen? Präsident: Der Antragsteller beabsichtigt, daß der zweite Satz des Deputations-Gutachtens ganz wegfallen solle ? Abg. v. d. Planitz: Wenn die Kreisstande den Plan ausführen, so ist es ihnen überlassen, die Mittel zur Begründung eines solchen Instituts ausfindig zu machen. Präsident: Der Sinn des Antragstellers würde sein, daß der zweite Satz des Deputations-Gutachtens wegfallen, und sein Antrag an dessen Stelle treten solle, und ich frage:- Ob die ser Antrag unterstützt werde ? Wird durch 29 Stimmen aus reichend unterstützt. Referent stellvertretender.Secr. Cuno: Ich habe den An trag nicht unterstützt, und zwar deshalb nicht, weil ich glaube, daß er zu weiter Nichts dienen kann, als eine Angelegenheit, die Ihnen Allen empfehlens- und wünschenswerth schien, weiter hinaus zu schieben. Der Antrag will Nichts, als daß die Staats regierung ersucht werden solle, wiederum ihrer Seits die Kreis stande zu ersuchen, ob es ihnen wohl gefällig sei, dergleichen Einrichtungen zu treffen. Durch die Annahme desselben würde die ganze Angelegenheit, deren Sie sich Alle lebhaft annehmen, aüs unserm Gesichtspunkte entrückt und uns für eine längere Zu kunft entfremdet werden. Ich würde also wünschen, daß das Amendement nicht angenommen werde, daß man es vielmehr bei dem Deputations - Gutachten lasse. Hierbei bitte ich zu bemer ken, daß der Schlußantrag der Deputation so gestellt ist, um der Staatsregierung vollkommen freie Hand zu lassen. In dem Be richte selbst ist ausdrücklich gesagt: „Es solle der Langische Plan bloß in seinen Grundzügen der Staatsregierung empfohlen und ihr dessen nähere Prüfung Vorbehalten werden." Auch der Schlußantrag ist eben so gehalten. Er geht nur dahin: Die in der Langischen Schrift behandelte Angelegenheit der hohen Staatsregierung anheim zu geben und sie zu ersuchen, daß sie zu Ausführung des Versuchs ein angemessenes Dispositions quantum postulr're. Damit ist nicht bestimmt ausgesprochen, daß nur eine einzige Musteranstalt solle errichtet, sondern man hat nähere Prüfung der Petition, die. Organisation eines solchen Instituts, die Bemessung des Postulats lediglich in die Hand der Regierung gelegt. Wenn ein Postulat gestellt wird, dann wird es für die Kammer Zeit sein, sich zu entschließen, ob sie eine höhere oder niedere.Summe dazu bewilligen, und wie weit sie dem Plane Ausdehnung geben wolle. Staatsminister v. Lindenau: Vielleicht dürfte die Er klärung, die ich vorläufig hierüber abzugeben mich veranlaßt finde, auf den von der Kammer zu fassenden Beschluß nicht ohne Einfluß sein. Die Anträge und Ansichten des Diakonus 81. Lange, die Spatenkultur in unserm Lande einzuführen und vorzugsweise Kinder mit die ser Beschäftigung heranzuziehen, scheint im Allgemeinen mit Theilnahme von der Kammer ausgenommen zu werden. Diese Theilnahme wird auch von der Regierung ge« theilt, und die Frage, wie ein solcher Plan zur Ausführung zu bringen sein würde, ist bereits nicht unbeachtet geblieben. Würde nun der Antrag der Deputation, wie er gegenwärtig vorliegt, in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse der I. Kam mer an die Regierung gelangen, so würde sich selbige verpflich tet finden, noch im Laufe dieses Landtags einen Plan zur Aus führung eines solchen Unternehmens an die Kammer gelan gen zu lassen. Zur Erleichterung der Maßregel wird es die nen, daß ein dazu taugliches Grundstück bereits vorhanden ist. Abg. 0. v. Mayer: Ich habe mich nur gegen das Amendement zu erklären; denn wenn der Sinn desselben da hin geht, daß die ganze Sache erst von den Kreisstanden ab hängig gemacht werden soll, so habe ich den Antragsteller miß verstanden. Ich glaubte, er wünschte, daß nach dem Muster einer auf Staatskosten zu errichtenden Anstalt die Kreis, stände aufgefordert werden möchten, in ihren Bezirken solche Anstalten aus eigenen Mitteln zu begründen; dem würde ich mich angeschlossen haben, und deshalb erklärte ich mich dafür, daß eineTheilung des Amendements eintreten möchte. Da dies nicht erfolgt ist, und die Meinung des Abgeordneten dahin geht, daß Alles in die Hände der Kreisstände gelegt werden solle, so finde ich hiervon keinen Nutzen und wünsche sehr, daß der Antrag der Deputation angenommen werden möchte. Fin det sich in der Zukunft, daß nach dem von dem Staate gegebe nen Beispiele noch mehrere Anstalten in den Provinzen er richtet werden können, so kann solches den Kreisständen über, lassen werden, ohne daß jetzt ein Beschluß gefaßt wird. In Bezug auf die Sache selbst habe ich nur gegen eine Ansicht Et was zu bemerken, welche dem Hrn. Verfasser der Schrift entge gengesetzt wird. Man scheint zu glauben, derselbe setze es als eine Verpflichtung voraus, daß alle Zöglinge dieser Anstalt bis zum 20. Lebensjahre in derselben verbleiben müßten. Da ich die Schrift vielleicht nicht so ganz genau durchgegangen habe, als die Deputation, so will ich darüber nicht absprechen, aber, mir scheint es nicht darin zu liegen, daß eine solche Verpflich tung unbedingt eintreten müsse. Wäre dieses, so würde
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