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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 263. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Differenzpuncte.rücksichtlich des Gesetzes über das Verfahren .bei dem Staatsgerichtshofe betr., über. . Referent Eisen stuck: Der Gesetzentwurf, das Verfah ren bei dem Staatsgerichtshof betr., ist in beiden Kammern berathen worden, und da bei der anderweitenBerathung in der !. Kammer sich noch einige Diffrrenzpuncte herausgestellt ha ben, so mußte nach §. 31. der Verfassüngsurkunde das Verei- nigungsperfahren eintreten. Es ist auch in der 1. Kammer bereits Vortrag geschehen und erforderlich,, daß dieses auch in der II. Kammer erfolge. Es hat in dem Vereinigungsverfah- ren Emverständniß stattgefunden in allen Punkten, die noch different waren, und auch die I. Kammer hat die Beschlüsse der vereinigten Deputation vollständig genehmigt. Man hat sich einverstanden, daß unter dem Ablehnungseide nicht der Diffes- sionseid verstanden sei; ferner ist man bei den §§. 20. und 25. der Bestimmung wegen des Verführens beigetrrten; außerdem sind noch- einige Redaktionsfehler berichtigt, kurz, die Sache kommt jetzt so zustehen, daß Emverständniß in allenPuncten da ist, mit Ausnahme der Oeffentlichkeit. Sie erinnern sich, meine Herren, daß bei den Berathungen in der II. Kammer man die Oeffentlichkeit des Verfahrens rm Fall der Anklage eines Staatsministers diesseits beschlossen hat, und zwar so, daß öffentliche Verhandlung eintreten soll bei Abhörung der Zeu gen, beim Diffessionseid, dem Schlußverfahren und der Be kanntmachung des Urtheils. Es ist vielseitig hierüber disku- tirt worden, und das Ergebniß ist gewesen, daß, während die Is. Kammer an derMeinung ihrer Deputation festhielt, die De putation der I. Kammer und hierauf auch die I. Kammer selbst sich damit nicht einverstanden erklärt hat. ES ist nun die Sache so zu stehen gekommen,' daß hierüber kein Emverständniß statt hat. Ach will mich nicht darüber verbreiten, welche Gründe die II. Kammer bestimmt haben, Oeffentlichkeit des Verfahrens zu beantragen, und welche Gründe die I. Kammer bewogen haben, sich dagegen auszusprechen. Hierüber geben dieLand- tagsakten und die Verhandlungen so viel Kunde, daß es un nütz sein würde, dieselben nochmals auseinander zu setzen. Aber die Mittheilung konnte nicht vorenthalten werden. Staatsminister v. Könneritz: Es kann mir nicht bei gehen , über die vorliegende Frage mich weiter äußern zu wollen. Wie schon der Referent bemerkte, wird der geehrten Kammer aus den frühem Diskussionen bekannt sein, welche Gründe die Staatsregierung gegen die Oeffentlichkeit des Verfahrens angeführt hat. Ich erlaube mir nur auf den Standpunkt auf merksam zu machen, auf welchem diese Angelegenheit jetzt steht. Diel. Kammer ist dem Gesetzentwürfe beigetreten, welcher eine Oeffentlichkeit des Verfahrens nicht enthalt, während die H. Kammer wünschte, die Oeffentlichkeit des Verfahrens bei der Anklage gegen einen Minister eintreten zu lassen. Es kommt nun darauf an, ob die Kammer von ihrer frühem Ansicht zurück tritt, oder bei ihrem Beschlüsse beharren will. Die Folge da von wird sein, daß, wenn die Kammer dabei beharrt, das Ge setz nicht erscheinen kann. Ich will der Ueberzeugung der Her ren, dis für die Oeffentlichkeit gesprochen haben, nicht entgegen treten; allein darauf muß ich aufmerksam machen, daß sie durch das Beharren auf ihrer Meinung ihren Wunsch ja nicht erlan gen, sondern nur das Gute, welches durch das Gesetz erreicht werde» soll, zurückweisen. Sie weisen das Gute zurück, weil sie etwas noch Besseres wünschen, das sie aber hierdurch nicht erreichen. Vireprasident v. Haase: Ich enthalte mich ebenfalls, auf die Gründe, welche für oder wider die Oeffentlichkeit sprechen, einzugehen. Ich habe schon früher der Deputation in diesem Punkte nicht beistimmen können, der, wie wir eben erfahren haben, der einzige ist, bei welchem noch eine Differenz vorwal tet; ich kann ihr auch heute nicht beistimmen.' Zudem ist die ser Punkt nach meiner Ansicht nicht wichtig genug, um auf die sem Landtage das erste Beispiel zu geben, daß die Kammern unter einander und rücksichtlich mit der Regierung sich nicht ver einigen können. Ich sage, dieser einzige Punkt ist dazu nicht wichtig genug; denn die Oeffentlichkeit, welche die Deputation beantragt hat, ist nur eine theilweise, und also nichts Ganzes; sie ist in der That zu wenig. Eine ganz andere Sache würde es sein, wenn die Deputation anempfohlen hatte, daß das ganze Verfahren öffentlich sein solle. Wenn wir nun unter diesen Umständen die Wahl haben, entweder ein Gesetz zu erhalten, welches daneben viel Gutes enthält, oder das ganze Gesetz aufzugeben, und wenn ich ferner bedenke, daß, wenn das Ge setz nicht erscheint, nicht einmal eine Form vorhanden ist, in welcher die Anklage verfolgt werden kann, so stimme ich der I. Kammer unbedingt bei. Referent Eisenstuck: Die l. Kammer sowohl als die Staatöregierung haben freilich die Sache für viel wichtiger ge halten, als der geehrte Stellvertreter. Ich erlaube mir eine Stelle aus dem Berichte der Deputation der I. Kammer heraus zuheben, aus welcher die Kammer die Ueberzeugung gewinnen wird, daß die Sache in jener Kammer für höchst wichtig ange sehen wurde. (Der Abgeordnete verliest dieselbe). Hieraus, meine Herren,; können Sie ermessen, daß die Deputation die Sache nicht für so unwichtig angesehen hat, und wo es sich um Ueberzeugung handelt, kann man unmöglich Alles nachgebrn. Die Deputation und die Majorität der II. Kammer war darüber einverstanden, daß es im Interesse des Angeklagten, daß es im Interesse der Stande, daß es im Interesse des Vaterlandes liege, daß dergleichen Anklagesälle mit einer gewissen Oeffent lichkeit, wenn auch nur m so beschränkter Maße, erfolgen müß ten. Davon, ob das Gesetz erscheine oder nicht, kann die De putation unmöglich einen Bestimmungsgrund entnehmen, gegen ihre Ueberzeugung der Kammer Etwas anzurathen, und un möglich kann man ohne innere Ueberzeugung bloß deshalb nach geben, weil die andere Kammer nicht nachgeben will. Staatsminister v. Könneritz: Die Aeußerung des ge ehrten Referenten ist wohl nicht gegen das Ministerium gerichtet gewesen; denn von meiner Seite ist nicht gesagt worden, daß die Frage in der Ueberzeugung der Herren nicht wichtig sei. Die Wichtigkeit der Frage bestreite ich keineswegs. Ich mache aber darauf aufmerksam, ob man dadurch, daß man bei dieser Ueber- 2
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