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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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antworten, was der Abgeordnete der Universität Leipzig von der Inhumanität gesagt hat. Ich freue mich dieser Inhumanität und will die Inhumanität nicht mit den Herren theilen, die Humanität gegen die Juden und Jnhuknanität gegen die Chri sten ist. Meine Ansicht ist die der Mehrheit im Baterlande, und es sind kaum Tausend, die mit den Herren stimmen. Diese Tausend möchten mit den vielen Tausenden, die diese An sicht mit mir theilen, nicht zu vergleichen sein, da die Volksstimmung in allen Ländern gegen die Juden ist. Staatsminister NostitzundJänckendorf: Nurwenige Worte zur Entgegnung auf das, was von dem Abg. der Uni versität erwähnt worden ist. Zum Gewerbsbetriebe ist der Besitz von Grundstücken nicht unerläßlichmothwendig. Es giebt, um auf die gegebenen Beispiele einzugehen, Pachtschmiede in vielen Städten, und meines Wissens wird selbst die Gerberei hier in mehreren gemietheten Lokalen betrieben. 0. Großmann: Die Leichtigkeit und Ruhe mit wel cher Prof. Erdmann über die Ansicht, daß sein Amendement zum Häuftrhandel führen werde, hinweggeht, hat in mir die seiner Absicht entgegengesetzte Wirkung hervorgebracht und die Besorgniß erregt, es könnte, wenn man jetzt zu weit geht, zu Folgen führen, welche man künftig zu bereuen haben könnte. Die Israeliten haben den Goldmagnet, sie hängen unter sich zu sammen, und allerdings ist zu besorgen, daß von dem Amendement ein sehr nachtheiliger Gebrauch gemacht werden möchte. Wir dürfen nicht bei Betrachtung der Gegenwart ste hen bleiben und darauf bauen, daß jetzt bloß 641 Juden in Dres den sind. Jakob zog auch mit nur 70 oder 75 Seelen nach Aegypten, und siehe, es wurde ein Volk daraus. Ich glaube daher, es ist das Beste, wir bleiben bei dem Vorschläge der geehr ten Deputation stehen, ohne weiter zu gehen. Mehr gewährt kann allemal noch werden, aber die Vorsicht befiehlt: keinen Schritt, dessen Folgen nicht abzusehen sein dürften! Königl. Commissair l). Günther: Nur für den Fall, daß die verehrte Kammer sich entschließen sollte, dem Anträge der II. Kammer beizutreten, erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß der Satz nicht recht in das Gesetz zu passen scheint, wo es heißt: „Wenn der Erbanfall—-nämlich eines von einem hierländischen Juden besessenen Grundstücks — an einen ausländischen Juden erfolgt, so hat derselbe innerhalb einer Frist von zwei Jahren das Grundstück zu veräußern." Denn rinestheils bedarf es dieses Satzes nicht, da es nicht nöthig ist, hierin in dem Verfahren Etwas zu ändern, was jetzt schon bei dem Anfalle eines Grundstücks an einen Juden dermaßen in Anwendung zu bringen wäre, daß der Verkauf, wenn auch nicht gerade in einer Frist von zwei Jahren, aber in einer nach dm Umständen zu ermessenden Zeitfrist angeordnet würde, und das vorliegende Gesetz nur mit Abänderungen des Bestehenden sich beschäftigt. Dann ist aber auch andererseits der Satz zu eng gefaßt, indem er eine Menge anderer Falle nicht enthält, wo sowohl einem hierländischen, als einem ausländischen Ju den ein Grundstück anfallen kann, dessen Besitz er nach den be stehenden oder den zu gebenden Vorschriften nicht beibehalten ! darf. Um einige Beispiele anzuführen, will ich nicht des Falles gedenken, wo etwa einem ausländischen Juden von einem inlän dischen Christen oder Juden ein Grundstück durch Schenkung oder dergleichen zugeeignet würde, weil dies nicht so häufig Vor kommen wird; wohl aber der Fälle, wo ein Grundstück einem Juden anfallen kann, der bereits ein Grundstück besitzt, oder der nicht selbstständig ist, oder wo ein Grundstück in Leipzig ei nem Juden, der seinen Haushalt in Dresden hat, anfallt und umgekehrt. Es scheint also wohl, als ob dieser Satz, als un-. vollständig, nicht in das Gesetz aufzunehmen sein möchte, und daß auch, als überflüssig, eine Nothwendigkeit dazu nicht vor walte- Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich würde mir gestatten, über die Diskussion im Allgemeinen und über die ge stellten Anträge noch Einiges zu äußern. Ich habe das vorige Mal der Majorität der Deputation angehört und kann da her in meinem Sinne mich nur freuen, daß das Gutachten, welches von ihr gestellt worden ist, Anklang in der II. Kam mer, in Folge dessen auch Anklang in der Deputation gefun den hat und hoffentlich auch in der Kammer finden wird. Es sind zwar dagegen noch verschiedene Einwendungen gemacht worden, namentlich von Hrn. Ziegler und Kllpsihausen, der aber Gefahren hier vorauszusetzen scheint, die meines Erach, rens wohl als möglich gedacht werden könnten, wenn man völ lig freien Grundbesitz den Juden gestatten wollte, namentlich auf dem Lande; aber unter den beschränkten Umstanden, wie hier vorgeschlagen ist, werden jene Gefahren nie zu fürchten sein. Was die Humanität der Ansicht betrifft, die in diesem Vorschläge liegt, so glaube ich, wird der Sprecher damit ein verstanden sein, daß über Grundsätze der Humanität schwer lich durch Umzählung im Volke und durch Stimmenmehrheit in selbigem sich entscheiden lassen werde. Wenn der Herr Staatsmiuister geäußert, daß der vorliegende Antrag nicht eigentlich mit dem Zwecke des Gesetzes im Zusammenhänge stehe, so kann man dies von dem Gesichtspunkt aus wohl zu geben, von welchem die Staatsregierung bei der Vorlegung des Entwurfs ausgegangen ist. Keineswegs kann ich aber glauben, daß dieser Vorschlag den Absichten so fremd sein sollte, welche namentlich die vorige Ständeversammlung bewogen ha ben, auf Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Juden anzutragen. Ich darf nun auf die verschiedenen Anträge kommen, welche in Bezug des Deputations-Gutachtens gestellt worden sind. Um namentlich zuerst dessen zu gedenken, wc!-. chen Professor Erdmann gestellt hat und der auf Erweiterung dessen sich bezieht, was nach dem Gutachten der Deputation den Juden zugestanden werden soll, so muß ich gestehen, würde ich mich für eine Erweiterung im Sinne der Deputation nicht aussprechen können. So wie sie von dem Grundsatz über haupt ausgegangen ist, daß mit Rücksicht auf die Erfahrun gen in andern Ländern mit der größten Vorsicht in dieser An gelegenheit vorzuschreiten sei, so glaube ich, findet dieser Grund satz auch auf die jetzt vorliegende Frage seine Anwendung, und es scheint nöthig, daß man sich jetzt pur darauf beschränke, den
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