Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
-
2516
-
2517
-
2518
-
2519
-
2520
-
2521
-
2522
-
2523
-
2524
-
2525
-
2526
-
2527
-
2528
-
2529
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2530
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2531
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2533
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das Hermathgesetz hat wenigstens solche Gründe ganz aufgeho ben. Ich glaube kaum, daß die Residenz Dresden Jeman den, den sie ausgenommen Hat, wenn er verarmt, sich versucht finden wird, zu behalten; sondern sie wird ihn ganz gewiß den Orten zuweisen, von wannen er gekommen ist. Ich würde daher wünschen,' Laß das Präsidium, bei der Fragstelluug über diese Position die Ansätze trennen möchte, indem ich sonst für meine Person wenigstens mich gemüßigt finden würde, gegen düs Ganze zu stimmen, während ich bei getrennter Fragstel- 'lung die Ansätze in der ersten Klasse bewilligen würde. Abg. Atenstädt: Als ich den Rath ertheilte, lieber für das Postulat der Staatsregierung und für mehr sich zu entscheiden, nämlich für die Summe von 9900 Lhlr, setzte ich »freilich voraus, daß dieses ein Postulat sei, was unserer freien Bewilligung unterworfen bliebe, ich setzte voraus, daß die Stadt Dresden von selbst so viel Vertrauen zur Ständeversamm lung haben werde, daß dabei nie unter die Summe herabge gangen werden würde, für die eine rechtliche Verpflichtung wirklich in Anspruch genommen werden könne. ' Ich habe er klärt, daß ich weiß, wiein allen Staaten Etwas für die Resi denzen geschieht und geschehen muß, und ich habe Nichts weiter bei meinem Anträge bezweckt, als einen Vorbehalt, damit, wenn die Staatskräfts einst nicht ausreichen sollten, dem Lande und der Ständeversammlung unbenommen bleibe, die Summe, -welche in der zweiten Klaffe anscheinend ohne Nechtsverpflich- tung vorgeschlagen worden ist, auch einmal nicht bewilligen oder vermindern zu können. In dieser Hinsicht, glaube ich, bin ich der Stadt Dresden nicht zu nahe getreten, noch weniger habe ich derselben den Rechtsweg abschneiden wollen. Es würde immer noch Zeit dazu sein, wenn einst unter die Summe herunter gegangen würde, von der sie glaubt, daß eine rechtli che Verpflichtung verletzt werde. Wenn ich'nun aber vernehme, daß die Summe, welche die Regierung beantragt hat, für im mer und unbedingt feststehen soll, so kann ich mich Nicht mehr dafür entscheiden und muß meinen Rath zurücknehmen. Es thut mir leid, daß ich noch einmal auf die rechtliche Verpflich tung eingehen muß; allein ich kann nicht gegründet finden, was in dieser Beziehung von dem Hrn. Königl. Eommissair angeführt worden ist. Man hat sich auf die Mandate von 1729 und 1772 bezogen. Hier steht wirklich nur die freiwil lige Verpflichtung für-die Gerichtsherren an der Spitze, und in der folgenden Paragraphe, wo von einer gemeinen und ge zwungenen Anlage die Rede ist, kann ich von dem, was der Königl. Eommissair behauptet hat, Etwas nicht finden. Ich sollte auch meinen, daß es nicht im Sinne des Gesetzes gelegen habe- daß der Regent, der selbst das Gesetz giebt, und von dem vorauszusetzen ist, daß er von selbst mit gutem Beispiel voraus- gehen' werde, sich selbst habe eine Verpflichtung auflegen und nicht, was und wie viel er beitragen werde, seiner Gnade Vor behalten wollen. Auch liegt schon in dem Begriffe „verhält- Nißmäßig", daß der Beitrag kein feststehender sein könne, weil, je nachdem sich die Verhältnisse ändern, auch der Beitrag zu steigen oder zu fallen haben wird. Es ist überdem schon beim vorigen Landtage hervorgchoben worden, wie überwiegend der Beitrag -er Staatskasse sei gegen die Verpflichtung, welche von den Einwohnern erfüllt wird Es »haben mir-die jetzigen Rechnungen nicht vorgelegen, aber ich erinnere mich von da mals, daß, wenn die Verpflichtung nach dem Maßstabe be messen werden soll, wie weit der Staat die Gerichtsbarkeit ausübe innerhalb der Stadt, dann das Verhältniß für ihn un gefähr H betragen, die beiden andern Drittheile aber von den Einwohnern zu übertragen sein würden, welche unter städti scher Gerichtsbarkeit stehen. Dagegen contribuirte damals der Stadt nach H aus seinen Kaffen, und das erscheint als ein Mißverhäktniß, denn unter den Beiträgen derBürger und Bewohner sind wieder die mit begriffen, welche von den unter dem Amt stehenden erhoben werden. Auch ich wünsche Pro zesse zu vermeiden. Es ist immer traurig, wenn solche ein treten. Wenn es sich aber hier darum handelt- einen Beschluß für immer zu fassen, ohne die vollkommene Ueberzeugung zu Haben, daß er mit unfern Pflichten zu vereinigen sei, so bin ich immer der Meinung, es sei für beide Lheile besser, man über lasse die Entscheidung dem Rechtswege. Wenn auch ausge sprochen wird, daß mehr zu bezahlen sei, so ist dies lange nicht so schwer, als sich auf ewige Zeiten für eine jährliche Summe von 9900 Lhlr. freiwillig zu entscheiden, weil dann wenigstens die vollwichtige Ueberzeugung vorhanden, daß für das, was gegeben wird, wirklich die rechtliche Verbindlichkeit vorliege. Staatsminister v. Ze z sch w i tz: Zur Berichtigung eines Punctes, den -er geehrte Sprecher angeführt, bemerke ich, daß der frühere Beitrag von Sekten des Staates jährlich 24,000 Lhlr. betragen hat, das Bedürfniß aber auf 60,000 Lhlr. anstieg. Präsident: Sonach ist nunmehr die Diskussion von mir für geschlossen erklärt. Zuvörderst liegt die Frage vor, welche die Deputation zur Entschei-nng der Kammer gestellt jat, da sie uns anräth, statt der von der Staatsregierung rostulirten 9900 Lhlr. unter Voraussetzung, daß die Stadt Dresden dabei Beruhigung fasse, und unter Vorbehalt, daß re außerdem nur die 2889 Lhlr. .als rechtlich begründet krach en könnte, in runder Summe 7500 Lhlr. und überdies 60 Lhlr. transitorisch zu bewilligen. Abg. Meisel: Soll die Frage so heißen: ObdieKam- nrer die 7500 Lhlr. bewilligen wolle? Ich erwähne das we gen meiner Abstimmung, indem ich der Ansicht der Deputa tion nicht beitreten kann, daß man weniger als das Postulat der Regierung bewillige. Präsident: Ich glaube die Frage so gestellt zu haben, daß die Kammer sich für das Deputations-Gutachten mit Ja oder Nein auszusprechen im Stande gewesen sei. Nun wird sich nach der Abstimmung über das Deputations-Gutachten fin den, ob und in wiefern noch eine zweite Frage auf das Postu lat selbst zu stellen sein wird. Ein besonderer Antrag auf Lheilung der Frage ist nicht gestellt worden, daß nämlich die erste Frage auf die 2889 Lhlr. gestellt werde, und die zweite auf den Rest des Postulats; ich kann mich also dazu auch
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