Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
messen der Regierung , unter Mitwirkung der Lokalbehörden, anheim zu stellen sein würden. Es ist also hier nicht davon gesprochen würden, daß es eine Bedingung sein soll; nein keineswegs, vielmehr soll es lediglich dem Ermessen der Staats regierung überlassen bleiben, zu bestimmen, wo dergleichen Organisationen von Holzmagazinen erfolgen sollen. Die Staatsregierung wird nun am besten beurtheilen können, wel che Städte und Dörfer sich dazu eignen. Was den zweiten Antrag betrifft auf.Ermäßigung der Holzpreise, so wird es nicht nothwendig sein, über diese Maßregel in ein weitläufi ges Detail einzugehen, da bereits in verschiedenen Städten und Ortschaften diese Ermäßigung der Preise stattgefunden hat. Die Bewohner derselben bekommen das Holz um einen ermä ßigten Preis aus den Staatsforsten. Die Deputation glaubte, daß solches zur Erreichung des Zwecks beitragen würde; es ist ihr aber nicht in den Sinn gekommen, von unentgeltichen Fuhren reden zu wollen, da sie wohl eingesehen, daß dadurch ein neuer Zwang aufgelegt würde; sie glaubte aber, daß ein ermäßigter Preis dazu beitragen könnte, daß dergleichen An stalten eine sicherere Basis erhielten. Kommen die Gemein den hierüber unter sich überein, und wollen die wohlhabenderen Grundbesitzer das Holz unentgeltich herbeischaffen, wie das in vielen Gemeinden der Fall ist, und auch in meiner Gegend, so glaube ich, ist das Sache jeder Gemeinde, aber dazu würden sie keinesfalls gezwungen werden können. Das war das Hauptsächlichste, was ich jetzt zu erinnern hatte; das Andere werde ich, wenn ich zum Schluß spreche, bemerken. Abg. v. v. Mayer: Hierauf muß ich antworten, daß, wenn die Verminderung der Holzdeuben, wie die Deputation angeführt hat, eine Entschädigung sein soll für die vielen Un bequemlichkeiten und Nachtheile, welche ihr Vorschlag mit sich führt, ich dem nicht beistimmen möchte. Wie und auf welche Weise ein Waldeigenthümer sich vor Holzdeuben zu schützen hat, das ist seine Sache. Findet es der Privatmann oder der Staat als Besitzer von Waldungen in seinem Interesse, den armen Leuten, damit sie das Holz nicht stehlen, dasselbe auf ir gend eine zweckmäßige Art zu verschaffen, so wird er das ohne hin thun, denn es liegt in seinem Interesse. Auf der andern Seite kann ich versichern, daß bei den Privaten dergleichen Einrichtungen häufig schon bestehen; das rechtfertiget aber das Deputations-Gutachten nicht, denn es ist jede solche Einrich tung lediglich den Besitzern zu überlassen. Referent v. Leyßer: Die Lhatsachen und die Anzeigen von Beamten sprechen aber dagegen. Abg. Dammann: Ich kann mich nur für das Depu tations-Gutachten erklären, denn soll das Holz billiger ver kauft wer-den, so ist das sehr gut, dadurch werden die Leute von dem Diebstahl der Privatwaldungen abgehalten werden, wie auch vom Abg/Puttrich angeführt worden ist. Ist aber das Holz sehr theuer, so können sie es nicht bezahlen, zumal da es jetzt doppelt theuer geworden ist, dadurch, daß es kleiner am Maß geworden. Ich glaube also, daß es sehr zweckmäßig sein würde, wenn die Holzpreise in den Staatswaldungen et was billiger und das Maß etwas länger würde. Abg. Adler: Wenn sich Mehrere gegen diese Anstalt aus gesprochen haben, so glaube ich doch nur, daß es das einzige Mittel ist, wodurch den Holzdiebstählen begegnet werden kann. Es müssen Mittel gegeben werden, wodurch den Ar men möglich wird, das Holz im Einzelnen zu kaufen, da sie in Quantitäten das nicht können. Allerdings ist es mit großen Schwierigkeiten verbunden, das ist nicht zu verkennen; es ist aber auch gar nicht nöthig, daß beiHölzern aus Staatswal dungen oder aus andern Waldungen billigere Preise gemacht wer den; es darf ja nur um den gewöhnlichen Preis an die Maga zine abgeliefert werden. Wenn den Gemeinoen, welchen die Schuldigkeit obliegt, ihre Armen zu verpflegen, dies aufgelegt wird, so wird dadurch nichts Neues begründet, sondern es ist bloß ein Mittel, wodurch sie besser zum Zwecke kommen. Wenn ein Redner vor mir glaubte, daß dadurch die Zahl der Armen zu groß würde, so lassen sich auch Mittel dagegen fin den; man darf sie nur verbindlich machen, wenn sie Ansprüche auf Holz machen, daß sie dafür Etwas leisten oder arbeiten, und sie werden sich recht gern bescheiden; sobald sie aber nicht zu Gegenleistungen angehalten werden, so würde es aller dings nicht zum Zweck führen und der Andrang zu groß wer den. Ich kann mich daher nur für den Antrag des Abg. v. Leipziger bestimmen. Abg. v. Dieskau: Die Deputation ist bei Berathung der vorliegenden Petition von dem Gesichtspuncte ausgegan gen, daß Anstalten, wie sie in der Petition erwähnt sind, ihrer Heilsamkeit wegen vorzüglich begünstiget werden möchten. Die Communen haben die doppelte Pflicht auf sich, einmal: für diejenigen Armen das nothwendigeHolz zu schaffen, welche ganz arm und nicht im Stande sind, Geld zu Anschaffung des Holzes zu verwenden, und dann: denjenigen Armen un ter die Arme -zu greifen, welche so bedürftig sind, daß sie, wenn auch nicht gänzlich geldlos, doch nicht so viel im Besitze haben, um sich das nöthige Holz in großem Quantitäten er kaufen zu können. Keineswegs aber konnte die Deputation die Ansicht haben, daß dergleichen Anstalten bloß als Institute gegen Holzdiebstähle betrachtet werden möchten; denn die Communen haben nur dafür zu sorgen, daß die Armen un terstützt werden oder um ein billiges Geld das nöthige Brenn material erhalten. Wollte man dem Anträge des Hrn. Abg. v. Leipziger gemäß handeln, so müßte man alle Diejenigen, von denen bekannt ist, daß sie Holz entwenden, hcraussuchen und ihnen Holz zutheilen, damit sie abgehalten würden, Holz zu stehlen; dagegen würden Diejenigen, welche arm sind und keineswegs die Absicht haben, Holz zu stehlen^ sich aber das nöthige Material zu ihrer Erwärmung nicht verschaffen kön nen , aller Unterstützung beraubt sein, und daher der Zweck je ner Anstalten ganz verfehlt werden. Wenn man diese Ansicht er wägt, so konnte der Deput- -.'on keineswegs verargt werden, daß sie die Petition in ihren Anträgen beifällig zu begutachten suchte. Wenn aber die Meinung aufgestellt worden ist, daß
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview