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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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die Gemeinden dazu gezwungen werden müßten, dergleichen Holzmagazine und Anhalten zum Verkaufe des Holzes im Einzelnen anzulegen und einzurichten; so würde man in die Rechte der Communen eingreifen, man würde ihnen Etwas aufbürden, wozu sie auch ohne Zwang die nöthigen Maßregeln ergreifen würden, und man würde ihnen das Recht entziehen, auf anderem Wege die Unterstützungen, welche den Armen durch Holz zu gewahren sein würden, zu bewerkstelligen. Unter den verschiedenen Ansichten, welche gegen das Deputations-Gut achten aufgestellt worden sind, hat sich, wie mir scheint, vor züglich die Meinung geltend zu machen gesucht, als ob nach dem Deputations-Berichte der einzelne Arme vom Staate durch Holz unterstützt werden sollte. Allein es ist in dem Deputations-Berichte einzig und allein von Communen die Rede, welche ihre Armen zu unterstützen haben. Die Commun wird das zu Unterstützung-nöthige Holz anzüschaf- fen, und dann zu ermitteln haben — wie die Erfahrung lehrt, geschieht es auch — wer des Holzes bedürftig, und wer durch Verabreichung von Holz in kleinern Partieen zu unter stützen sei? Die Deputation, wie auch der Bericht zeigt, hat bloß vor Augen gehabt, daß lediglich die Communen die Ver pflichtung auf sich haben, dafür zu sorgen, daß den Armen das nöthige Holz verabreicht werde. Sie hat daher keines wegs die Absicht gehabt, daß dem Staate neue Lasten-aufge- legt, und auf die Staatskassen Etwas überwiesen werde, was nicht dahin gehöre; deshalb kann man auch dem Deputations- Gutachten keineswegs- den Vorwurf machen, als ob es bloß allein die Beförderung der Liebespflichten, wie gesagt wurde,— der Pflichten der Humanität — aufKosten der Staatskasse vor Augen gehabt habe: denn es ist ja selbst Pflicht der Staatsre gierung, darauf zu sehen, daß Mittel ergriffen werden, um den Armen gegen Kalte im Winter auf geeignete Weift zu schützen. Daß das Deputations-Gutachten in dem Puncie and a. jene Erklärung zulassen dürfte, kann ich zwar nicht erkennen, indessen könnte dieser Punct, ohne daß dem Depu tations-Gutachten übrigens zu nahe getreten würde, aus sel bigem herausgelassen werden. Es würde dann jeder Vorwurf gegen dasselbe beseitigt sein. Ich weiß nicht, ob die übrigen geehrten Mitglieder der Deputation derselben Ansicht sind; ich glaube aber, daß auf diese Weise den Wünschen entgegen gekommen würde, die hier und da in der Kammer hierüber laut geworden sind. Referent v. Leyßer: Ich würde mich damit einverstehen, indem die Deputation bloß veranlaßt worden ist, von einem ermäßigten Holzpreise zu sprechen, weil in mehrern Ortschaften diese schon bestehen, und also nichts Neues ausgestellt hat. Abg. Eisenstuck: Es ist der Antrag von mir bevorwor- Let worden, und deshalb kann ich auch nicht die Verpflichtung zurückweisen, Etwas darüber zu sagen. Es ist allerdings das, was gesprochen worden ist, mehr gegen das Deputations-Gut-! achten, als gegen den Antrag selbst gerichtet worden. Mil dem Anträge scheint man sich einzuverstehen. Gegen das Deputa tions-Gutachten hat man nun besonders geltend zu machen ge sucht, man müsse den Zweck des Staats nicht verkennen, ihn nicht mit Ausgaben überlasten und die Gleichheit aufrecht erhal ten. Allerdings bin auch ich. damit einverstanden, daß der höch ste Zweck des Staats in der Sicherheit der Person und des Ei- genthums beruhe. Aber die Idee kann ich nicht zu der meinigen machen, als ob der Staat nicht auch zugleich andere Zwecke ver folgen und zu erreichen sich bestreben müsse. Wenn man den Staatsverband nur aufSicherheit zurückführen wollte, so würde er allerdings darauf beruhen, daß die Staatsbürger geschützt seien, übrigens möchte es gehen, wie es wollte; ich wie derhole es aber nochmals, den höchsten Zweck des Staats kann ich mir nicht allein in der Sicherheit denken; ich kann mir ihn nicht denken, wenn nicht auch andere Zwecke damit zu ver binden wären. Dazu gehört besonders auch die Armenversor- gung. Die Armenversorgung ist jetzt allerdings Sache der Com munen, und ich mag die Ansicht nicht zu der meinigen machen, daß solche der Staatsregierung zu überlassen sei. Wohl aber hat der Staat nach meiner Ansicht dafür zu sorgen, daß auchffür die Armey Etwas geschehe. Ich will nur Einiges erwähnen z.B. dasTaubstummeninftitut und das Blindeninstitut. DerStaat übernimmt es, arme Taubstumme und Blinde in diese Anstalt aufzunehmen. Nun muß ich doch gestehen, ich würde keine Ungleichheit darinn erkennen, wenn in einem Dorfe 2 taub stumme Kinder und in 10 andern keine sind. Wenn nun der Staat diese 2 taubstummen Kinder übernimmt, und müßte die andern Dörfer entschädigen, so würde das doch zu weit fuhren. Ich will noch rin Beispiel anführen, und zwar rücksichtlich der Chausseen; man könnte da auch eine Ungleichheit folgern, wenn , die andern Ortschaften fragten- wie sie dazu kämen, einen Beitrag zu geben? Ich glaube also, so eng lassen sich die Zwecke des Staats nicht bezeichnen. Damit steht in Verbindung, wenn man dieLiebespflichten,wiegesagtworden,vonderStaatsverpflichtung ausschließen will. Daß kann in der Theorie .richtig sein, aber wie man den Staatsverband nehmen muß, da glaube ich aller dings, daß auch andere Zwecke als Liebespflichten für die Oblie genheiten des Staats in Anspruch genommen werden können, Es ist gesagt worden, es würde eine Anstalt, wie sie hie Depu tation beantragt hat, nur dazu führen, die Armen zu vermehren. ! Ich glaube das nicht. Es ist wohl bei der Armversorgung ein richtiger Grundsatz, daß man vermeiden muß, die Armen mit baa- remGeld zu unterstützen; ich glaube aber,daß, wenn manstattden Armen Geld zu geben, ihnen dasHolz zu ermäßigten Preisen ab laßt, solches dazu führt, die Armuth mehr zu beschränken statt zu vermehren. Stoch ist sich bezogen worden auf Bevorzugung einer Ortschaft gegen die andere; wollten wir das annehmen, so müßten alle Dörfer im Lande sich darüber beschweren, wenn einzelnen Ortschaften ein Steuererlaß bewilliget wird. Es ist dies auch eine Bevorzugung, die aber in den Verhältnissen liegt; eben so würde es sein, wenn in einer Gegend das Holz etwas billiger abgelassen würde. Der Fall ist schon da, es ist also nichts Neues. Was die Armversorgung in England betrifft, worauf ebenfalls Bezug genommen worden ist, so muß I ich bemerken, daß solche durch Kirchspiele gesetzlich erfolgt.
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