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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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laubt werden könnten, daher 137 Mann leicht zu diesen Ge schäften bestimmt werden mögen. Was hrernächst die Medizinalverwaltung anbetrifft, so muß die Deputation auch hierüber eine allgemeine Bemer kung vorausschicken, weil dieselbe in verschiedenen Positionen in Ansatz kommt, und das Ganze sonst nicht übersehen werden mag. — Der Aufwand für diese Branche ist sehr bedeutend und kann jedenfalls einer großen Reduktion unterliegen. Er zer fallt a) in den Aufwand für die Medizinaldirektion und die Hos pitäler , b) in den Aufwand für die bei den Regimentern an gestellten Aerzte. — Auf den Aufwand sub s. wird die Deputa tion bei der Position 44. des Budjets zurückkommen; hei der kvb b. bemerkt sie, daß nach Tabelle!. 8 Regimentsärzte, 11 Batafllonsärzte, 1 Oberwundarzt, 99 Compagniearzte, bei den aktiven Truppen vorhanden find; überdem ist ein Batail lonsarzt bei der Militair-Bildungsanstalt und 1 Bataillonsarzt auf dem Etat der Festung Königstein und 1 Compagniearzt bei dem Hauptzeughause angesetzt. Verkennt nun auch hierbei die Deputation keinesweges die Wichtigkeit dieser Branche, so kann sie sich doch nicht von der Zweckmäßigkeit der hierzu erforderlichen Geldverwendung über zeugen. Denn betrachtet man, daß abgesehen von demJn- genieurscorps und von der Artillerie, welche nach Höhe ihres Contingents 9 Compagniearzte bedürfen, noch 10 Schwadro nen und 40 Compagnieen für die Mobilmachung vorhanden sind, wo für jede nur 1 Compagniearzt gehören kann, so sind in Summe 59 Compagnieärzte bei der Armee nöthig und mithin 41 derselben mehr oder minder entbehrlich, indem annvch der Oberwundarzt bei der Jnfanterie-Gardedivision zuzurechnen ist. Im Uebrigen konnte die Deputation sich nicht verhehlen, daß selbst die Anzahl der Regiments- und Bakaillonsarzte in Frie denszeiten in der oben angegebenen Maße einer Verminderung unterliegen könne, indem eine so große Menge von Civilärzten vorhanden ist, daß bei ausbrechendem Kriege unmöglich ein Mangel an tüchtigen Aerzten vorhanden sein könne, welcher al lein für Beibehaltung der 59 Compagnieärzte sprechen kann. — Biele Staaten, unter anderen Hannover, Würtemberg, Baiern und Baden, haben gar keine Compagnieärzte in Friedenszeiten und lassen freie Concurrenz eintreten für die Be setzung der Stellen im Falle des Bedarfes; nurSachsen, und in beschränkter Maße Preußen, verlangt, daß der Militair- arzt auf einer besonders hierzu bestimmten Akademie gebildet sei. Das hier beobachtete System rührt annvch aus einer Zeit her, wo sehr wenig Aerzte vorhanden waren; dieselben haben aber so gut überhand genommen, wie die Vermehrung wissenschaftlich gebildeter Männer in allen andern Branchen eingetreten ist. — Dem Aufwande für die Medizinalpflcge der Armee muß annvch wenigstens die Hälfte der Kosten der chirurchisch-medizinischen Akademie mit circa8500Lhlr. hinzugerechnet werden, sodaß ein so bedeutender Aufwand von 54,000 Thlr. circa, wohl die größte Aufmerksamkeit der Kammer erfordert.— Ein Regiments arzt erhält 800 Thlr. Gehalt und 2 Rationen, die Ration zu 60 Thlr. 13 Gr. 4A Pf., macht 121 Thlr. 2 Gr. 8^ Pf.; der demselben zu haltende Ossiziersbursche a 48 Thlr. 1 Gr. 7 Pf. bei der Infanterie, 52 Thlr. 21 Gr. 10 Pf. bei der Artillerie, und 55 Thlr. 19 Gr. 1 Pf. bei der Kavalerie, im Durchschnitte mit 52 Thlr. 6 Gr. 2 Pf., in so fern mit anzurechnen, als für selbigen 1 Mann mehr präsent gehalten werden muß, jedoch we gen Abzug der Kosten eines Beurlaubten mit 12 Thlr. 3 Gr. 9G Pf. durchschnittlich, ist derselbe nur auf 40 Thlr. 2 Gr. 4H Pf. anzufchlagen; die Kosten eines Regimentsarztes belaufen sich mithin auf 961 Thlr. 5 Gr. 1Pf.; deren sind 8 vorhan den, mithin werden dafür 7689 Thlr. 16 Gr. 8^- Pf. erfordert. Ein Bataillonsarzt kostet 360 Thlr., deren sind 11 vorhanden, 3960 Thlr. Ein Oberwundarzt 171 Thlr. 10 Gr. 6 Pf. Ein Compagniearzt 147 Thlr. 10 Gr. 4 Pf., deren sind 99 vorhan den, 14,595 Thlr. 15 Gr. Diesem sind die Kosten der Stipen diaten mit 1824 Thlr. hinzuzurechnen, so daß die Aerzte der aktiven Armee 28,240 Thlr. in runder Summe kosten; setzt man die Kosten der Medizinaldirektion mit 17,116 Thlr. hinzu und rechnet die Hälfte der medizinisch-chirurgischen Akademie mit 8500 Thlr. an, so ergiebt sich der sehr hohe Etat von 53,856 Thlr.— Zieht man nun in Betracht, daß in Dresden auf eine präsente Mannschaft von 3000 Mann circa, vorhanden sind: 1 Generql-Stabsarzt, 4 Regimentsärzte, 4 Bataillonsärzte, 10berwundarzt, 44 Compagnieärzte, zusammen 54 Aerzte, und daß die Kranken im Hospitale in einer Lokalität verpflegt wer den, daß der Durchschnitt der auf einmal zu besorgenden Kran ken nicht über 100 Mann berechnet werden kann, so kommen auf 2 Kranke mindestens 1 Arzt. Ist nun die Deputation außer Stande, bestimmte Vor schläge über die Anzahl des beizubehaltenden Medizinal-Perso nales zu thun, so glaubt sie doch aus Obigem den Antrag voll kommen gerechtfertigt, daß die Kammer beschließen möge: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die möglichste Reduktion bei dem Personale der Medizinalverwaltung der Armee eintreten und der nächsten Ständeversammlung einen desfallsigen speziel len Etat vorlegen zu lassen." Zur Oberaufsicht auf das Hospital und die Medizinalver waltung. überhaupt ist ein General-Stabsarzt hinlänglich und bei eintretenden Epidemieen können Civilärzte zugezogen wer den. — Der Frieden kann nicht bloß stets die Zeit genannt werden für die Präparation zum Kriege, und wenn eine hierbei zu ersparende Summe klein erscheint gegen dieKosten der ganzen Verwaltung der Armee, so summire man dieselbe seit 1816 zu sammen, mithin von 20 Jahren, und es hätte sich vielleicht eine Ersparnis den überflüssigen Aufwand für die Medizinal pflege mit 10,000Thlr. circa jährlich angenommen, von200,000 Thlr. ermöglichen lassen. — Die Deputation schließt den allgemei nen Theil mit der Bemerkung, daß es in dem wohlverstande nem Interesse der Regierung und der Stände liegen müsse, die Armee in einem Zustande zu erhallen, welcher dem Zwecke, weshalb sie gehalten wird, entspreche; daß aber lediglich dieser Zweck vor Augen zu halten sei, und daß jede Ersparniß, die sich damit und mit den Verpflichtungen gegen den Bund ver tragt, gemacht werden müsse. Hinsichtlich einer, besseren allgemeinen Uebersicht hat die Deputation die Tabellen VII. VIII. und IX. beigefügt. — Die Tabelle Nr. VII. weist den Aufwand des Militair-Budjets von' 1820 bis 1839 incl. nach, und ergiebt der Durchschnitt der er sten 12Jahre, von 1820 bis 1831 incl., einen Aufwand von 1,308,000 Thlr. vires, wogegen der Durchschnittsbetrag von 1832 bis 1839 nach Anleitung des Budjets 1,220,000Thlr. circa ausweist. Es ist seit 1834 — 36 eine Ersparniß von 13,571 Thlr. 3Gr. 6 Pf., seit 1833 von 53,939Thlr. 11 Gr. 6 Pf., seit 1830 von 107,628 Thlr. 18 Gr. 10 Pf. eingetreten. — Die Ta belle Nr. VIII. enthält die frühere Bewilligung, und die Ansätze, welche die Deputation etatmäßig und rvsg. transitorisch zu be willigen empfiehlt, aus welchen letzteren sich eine Äbminderung von 2044 Thlr. 10 Gr. gegen die Postulats der hohen Staats- - regierung ergiebt, abgesehen von denjenigen Ersparnissen, welche in Folge der gestellten Anträge, deren Geldbetrag nicht auszu werfen war, sich Herausstellen werden. — Die Tabelle Nr. IX. hat die Deputation der Uebersicht wegen für nothwendig gehal ten, indem sonst, da mehrere Positionen zusammengezogen und aus mehreren derselben einzelne Summen in andere übertragen worden, die wirkliche Erhöhung oder Abminderung der einzel nen Positionen nicht zu ersehen gewesen wäre. — Die eingetre-
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